Sportrechtsblog

Fußball – Doping – Wer hätte das gedacht?

Thema: Doping, Fußball, 26.06.2017

Die FIFA prüft nach Medienberichten (SZ) Dopingvorwürfe gegen russische Fußballer. Sämtliche Fußballer der russischen Mannschaft bei der WM 2014 in Brasilien sollen auf der Verdachtsliste des sog. McLaren-Reports der WADA stehen. Die WADA untersucht das staatlich organisierte Doping in Russland. Beauftragt war und ist der Kanadier Richard McLaren. Wie bisher üblich werden die Vorwürfe von den Verantwortlichen im russischen Sport zurückgewiesen. Gebetsmühlenartig weist namentlich der russische Sportminister Mutko die Vorwürfe und Verdächtigungen als Teil einer gegen Russland angelegten Kampange zurück.

Warum sollte im Fußball mit unerlaubten Mitteln die Leistungssteigerung gefördert werden? Warum sollten auf der Dopingliste stehende Medikamente im Fußball flächendeckend eingesetzt werden u.a. zur schnelleren Regeneration?

Im Fußball kommt es doch vielmehr auf Spielwitz und Übersicht, Strategie und Taktik an und die Technik, das Spielerische ist entscheidend. Was nützen insoweit Dopingmittel – wie ausdauerfördernde und muskelaufbauende Medikamente? Wirtschaftliche Interessen des einzelnen Spielers, der Investoren, der Sponsoren, der Fernsehrechteinhaber … Nein!

Warum sollte man das annehmen, nur weil in anderen Sportarten die Athleten geneigt sind, wegen einer weit geringeren Gage zu unterstützenden Mitteln zu greifen?

Wir werden sehen, was am Ende tatsächlich und rechtlich in der Sache rauskommt.

Steffen Lask

Zwei positive Dopingtests vor dem Giro!

Thema: Doping, Radsport, 05.05.2017

Wenige Tage vor dem 100. Giro d´Italia – nämlich am 25./26. April diesen Jahres – sind zwei italienische Radprofis anlässlich von Trainingskontrollen postiv auf ein Derivat eines Wachstumshormons getestet worden. Es handelt sich – nach Medienberichten – um Stefano Pirazzi und Nicola Ruffoni. Beide Profis fahren für das Team Bardiani und sind vom Radsport-Weltverband UCI vorläufig gesperrt worden. Pirazzi ist der sportlich bekanntere Fahrer. Er hatte in der Vergangenheit beim Giro 2013 das Bergtrikot und darüber hinaus im Jahre 2014 eine Etappe gewonnen. Die beiden Profis haben es nun in der Hand, die B-Probe öffnen und analysieren zu lassen. Sie bleiben aber suspendiert und dürfen vorerst nicht starten. Man wird abwarten müssen, ob sich die UCI auch zu Konsequenzen bereit sieht gegen den Rennstall. Immerhin handelt es sich um zwei Fahrer desselben Teams, was durchaus Sanktionen gegen den Arbeitgeber der beiden Fahrer nachsichziehen kann. Wir werden berichten.

 

Steffen Lask

Scharapova´s Wildcard – sie steigt wieder ins Tennisgeschäft ein!

Thema: Doping, Tennis, 25.04.2017

In Stuttgart beim Porsche Grand Prix zeigt der Tennissport – namentlich der Meetingdirektor Günthardt und die ehemalige Tennisprofispielerin Anke Huber – unverhohlen, dass das Gechäft wichtiger ist als die Ethik des sauberen Sports. Stuttgart lädt Scharapova ein, deren Sperre am 25.04. also zwei Tage nach Beginn des Turniers endet. Das ist ein Hohn gegenüber all jenen, die sich aktiv im Kampf gegen Doping einsetzen. Hier wird eine Dopingsünderin eingeladen und mit einer Wildcard belohnt, zu einer Zeit, in der die Sperre noch läuft. Es steht bereits seit längerer Zeit fest, dass Scharapova in Stuttgart starten wird. Sie habe schließlich das Tunier zu dem gemacht – (meint ganz offensichtlich wirtschaftlich) – was es heute sei, so der Direktor des Meetings, Markus Günthardt.

Bei deratigen Reaktionen des Sports und der Wirtschaft – die selbstverständlich hier ein wichtiges Momentum des Falls darstellt, es handelt sich um den sog. Porsche Cup – muss sich niemand wundern, wenn der Staat davon spricht, dass der Sport ganz offensichtlich nicht gewillt und in der Lage sei, das Dopingproblem ohne staatliche Intervention erfolgreich zu bekämpfen und in den Griff zu bekommen. Frau Scharapova steigt halt ein paar Tage später in das Tunier ein, weil zum Tunierbeginn ist sie noch gesperrt. Es wird alles getan, gedreht und gewendet, um eine Dopingsünderin auf dem Centre Court „bewundern“ zu können.

Grauenvoll!

 

Steffen Lask

Russland sperrt mehrere Athleten wegen Dopings

Thema: Doping, Leichtathletik, Rudern, Wintersport, 01.02.2017

Laufband

Laut Medienberichten wurden heute auf Betreiben der Rusada zwei Leichtathleten, zwei Ringer, eine Gewichtheberin, eine Ruderin und der Viererbob-Olympiasieger von 2014, Dmitri Trunenkow, gesperrt. Bei Letzterem soll es sich um ein Vergehen aus dem Jahr 2016 handeln. Seine vierjährige Sperre, die rückwirkend vom 19.04.2016 an gelte, hat allerdings wenig Auswirkungen für Trunenkow, da dieser seine aktive Karriere bereits beendet hat. Alexander Subkow, erfolgreichster russischer Bobpilot und aktueller Leiter des russischen Bobverbandes, fuhr mit Trunenkow in Sotschi zu Gold und betonte im Hinblick auf die Sperre Trunenkows, dass die Maßnahme nichts mit den Olympischen Spielen im eigenen Land zu tun habe. Trunenkow selbst streitet die Vorwürfe vehement ab und bezeichnete den Vorfall als „eine der üblichen Provokationen gegen den ganzen russischen Sport“. Er erklärte weiterhin: „Dieses Präparat haben schon Sportler in den 80er Jahren eingenommen, und man müsste ein völliger Idiot sein, um es heute noch zu nehmen.“

Was zumindest auf den ersten Blick wie ein Frühjahrsputz im Winter aussieht, birgt in Wirklichkeit noch allerlei Unklarheiten. Zwar scheint die große Sportnation bemüht zu sein, sich seiner Dopingvergangenheit zu stellen, und zeigen zu wollen, dass nach den Dopingskandalen der letzten Zeit eine dopingfreie Zukunft angestrebt wird. Dies ist Russland und des Wettbewerbs willen, der gesamten Sportwelt zu wünschen. Jedoch bleibt noch sehr viel Arbeit, das beschmutzte Image wieder rein zu waschen. Ob dies überhaupt gelingen mag, ist abzuwarten.

Kleine Anfrage bezüglich der Datei „Gewalttäter Sport“

Thema: Strafrecht & Sport, 06.01.2017

Laufband III

Die Bundestagsabgeordneten Monika Lazar, Özcan Mutlu, Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast sowie die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben zum Ende des letzten Jahres von der Bundesregierung im Rahmen einer sog. Kleinen Anfrage umfassende Auskunft im Bezug auf die Datenschutzproblematik der Datei „Gewalttäter Sport“ (DGS) erbeten.

Die DGS ist eine Verbunddatei, die 1994 errichtet wurde. Sie wird von der Zentralen Informationsstelle Sport (ZIS) geführt, die beim Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen sitzt, und soll die Polizei bundesweit in die Lage versetzen, „zielgerichtet polizeiliche Maßnahmen zu treffen und dabei zwischen Störern und Nichtstörern zu unterscheiden“. Mit Inkrafttreten der Verordnung über die Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen („BKADVEV“ vom 04.06.2010, BGBl. I S. 716) ist die Speicherung von personenbezogenen Daten in der DGS rechtmäßig geworden (vgl. BVerwG, 09.06.2010, 6 C 5.09). Grundsätzlich werden in der Verbunddatei „Daten solcher Personen gespeichert, gegen die im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen wegen der folgenden Straftaten ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, oder die deswegen rechtskräftig verurteilt worden sind:

  • Straftaten unter Anwendung von Gewalt gegen Leib oder Leben oder fremde Sachen mit der Folge eines nicht unerheblichen Sachschadens
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB)
  • Gefährliche Eingriffe in den Verkehr (§ 315 ff. StGB)
  • Störung öffentlicher Betriebe (§ 316b StGB)
  • Nötigung (§ 240 StGB)
  • Verstöße gegen das Waffengesetz
  • Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz
  • Landfriedensbruch (§§ 125 ff. StGB)
  • Hausfriedensbruch (§§ 123, 124 StGB)
  • Gefangenenbefreiung (§ 120 StGB)
  • Raub- und Diebstahlsdelikte
  • Missbrauch von Notrufeinrichtungen (§ 145 StGB)
  • Handlungen nach § 27 Versammlungsgesetz
  • Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a StGB)
  • Volksverhetzung (§ 130 StGB)
  • Beleidigung (§ 185 StGB)“.

Die vorgenannten Bundestagsabgeordneten und die Fraktion führen unter Berufung auf mehrere Fanorganisationen u.a. verfassungsrechtliche Bedenken in Bezug auf die Errichtungsanordnung der Datei, datenschutzrechtliche Bedenken sowie Bedenken hinsichtlich der fehlenden Informationspflicht bei einer Eintragung in die Datei, der Länge der Speicherfristen sowie der Ausschreibungsanlässe an. Insgesamt hat die Bundesregierung 39 Fragen zu beantworten.

Die Kleine Anfrage liegt dem parlamentarischen Recht zu Grunde, schriftlich von der Bundesregierung Auskunft über bestimmte Sachverhalte zu verlangen. Kleine Anfragen werden ohne Beratung im Bundestag schriftlich beantwortet.