Sportrechtsblog

Hat Cristopher Froome gedopt?

Thema: Sportrecht, 13.12.2017

In den Medien wird berichtet – wie immer reißerischen – dass C. Froome, der viefache Toursieger und Gewinner der diesjährigen Spanienrundfahrt – Vuelta – gegen Anti-Doping-Regeln seines Verbandes (UCI) verstoßen habe. Es drohe ihm eine mögliche Sperre oder gar die Aberkennung der Siege diesen Jahres. Es gäbe einen positiven Dopingtest, der bestätigt worden sei. Die UCI hat dies mit dem nachfolgenden Statement vom heutigen Tage getan.

Froome ebenso wie sein Sky-Teamchef Brailsford haben sich erklärt. Froome leidet – das ist bekannt – unter Asthma. Das von ihm eingesetzte Medikament Salbutamol – welches er nach eigenen Angaben über einen Inhalator einnimmt – ist bis zu einem Grenzwert von 1.000 ng/ml erlaubt. Der Wert bei Froome – gemessen bei der Vuelta 2017 – lag bei 2.000 ng/ml und deutlich über dem Grenzwert, weshalb sich weitere Untersuchungen anschließen.

„The Union Cycliste Internationale (UCI) confirms that British rider Christopher Froome was notified of an Adverse Analytical Finding (AAF) of Salbutamol in excess of 1000ng/ml (*) in a sample collected during the Vuelta a España on 7 September 2017. The rider was notified of the AAF on 20 September 2017.

The anti-doping control was planned and carried out by the Cycling Anti-Doping Foundation (CADF), the independent body mandated by the UCI, in charge of defining and implementing the anti-doping strategy in cycling.

The analysis of the B sample has confirmed the results of the rider’s A sample and the proceedings are being conducted in line with the UCI Anti-Doping Rules.

As a matter of principle, and whilst not required by the World Anti-Doping Code, the UCI systematically reports potential anti-doping rule violations via its website when a mandatory provisional suspension applies. Pursuant to Article 7.9.1. of the UCI Anti-Doping Rules, the presence of a Specified Substance such as Salbutamol in a sample does not result in the imposition of such mandatory provisional suspension against the rider.

At this stage of the procedure, the UCI will not comment any further on this matter.

(*) WADA’s Prohibited List provides that: “The presence in urine of salbutamol in excess of 1000 ng/mL or formoterol in excess of 40 ng/mL is presumed not to be an intended therapeutic use of the substance and will be considered as an Adverse Analytical Finding (AAF) unless the Athlete proves, through a controlled pharmacokinetic study, that the abnormal result was the consequence of the use of the therapeutic dose (by inhalation) up to the maximum dose indicated above.”

Ich werde weiter berichten.

Steffen Lask

Franck Ribéry verklagt vor dem Landgericht München I

Thema: Sportrecht, 12.12.2017

Der Fußballprofi des FC Bayern München, Franck Ribéry wird verklagt auf Zahlung eines Betrages in Höhe von € 3,45 Mio. und zwar von seinem früheren Manager Bruno Heiderscheid. Termin zur mündlichen Verhandlung war bestimmt auf den gestrigen Tag (11.12.2017) vor dem Landgericht München I. Das persönliche Erscheinen der beiden Parteien hatte das Gericht angeordnet. Der Bayernstar war in Begleitung seiner prozessbevollmächtigten Rechtsanwälte erschienen. Der Kläger war nicht anwesend, weshalb der Prozess vertagt wurde.

Heiderscheid nimmt Ribéry in Anspruch, weil dieser ihm angeblich ein Vermittlungshonorar in vorstehender Größenordnung versprochen habe. Das Versprechen soll der Bayernprofi im Zuge seines Wechsels von Galatasaray Istanbul zu Olympique Marseille zunächst mündlich und später schriftlich erklärt haben. An diesem Wechsel war offenbar Heiderscheid maßgeblich beteiligt. Ribéry bestreitet, eine derartige Zahlungszusage gemacht zu haben. Nach Medienberichten behauptet er bzw. lässt vor Gericht im Rahmen der Klageerwiderung vortragen, dass Heiderscheid die Unterschrift von ihm – Ribéry – gefälscht habe.

In den Prozessvorträgen der Parteien steckt Strafrecht, wenn man so will.

Eine der beiden Parteien erklärt sich der Wahrheit zu wider. Entweder ist die Erklärung des Klägers falsch und er legt gar eine gefälschte Urkunde zur Substantiierung seiner angeblichen Ansprüche vor oder aber der Beklagte, Franck Ribéry streitet zu unrecht gegen die Klage und begeht so möglicherweise einen Prozessbetrug, auch Aussagedelikte stehen im Raum, wenn man berücksichtigt, dass Ribéry persönlich vom Gericht angehört wird.

Es bleibt spannend, wie wird es im Januar 2018 weitergehen?

 

Steffen Lask

 

 

 

Nadal – Satz und Sieg vor Gericht

Thema: Doping, Strafrecht & Sport, Tennis, 17.11.2017

Rafael Nadal hat einen Sieg errungen. Nicht auf dem Centre Court, sondern vor einem Court.

Ein Gericht in Paris hat eine frühere französische Sportministerin, Roselyne Bachelot zu einer Geldstrafe und Schadensersatz in Höhe von € 10.000 wegen übler Nachrede verurteilt. Bachelot hatte im vergangenen Jahr behauptet, Nadal habe mit einer angeblichen Knieverletzung eine mehrmonatige Dopingsperre im Jahre 2012 kaschieren wollen. Nadal hatte bereits nach unmittelbarem Bekanntwerden der Verdächtigungen angekündigt, er sei nicht mehr bereit, diese immer wiederkehrenden Anschuldigungen, die völlig haltlos seien, hinzunehmen und er werde nunmehr rechtliche Schritte erwägen und prüfen lassen. Nadal hatte ursprünglich € 100.000 von Bachelot, die unter Sarkozy Ministerin für Jugend und Sport war, gefordert.

Nadal war in der Vergangenheit vielfach verdächtigt worden, u.a. von früheren Weltranglisten-Tenniskollegen Daniel Köllerer aus Österreich und von dem Belgier Christophe Rochus. Köllerer selbst ist wegen Spielmanipulationen lebenslang gesperrt. Er sieht sich als Bauernoppfer und hatte sich 2013 in einem Gespräch mit der „Sportwoche“ darüber beklagt. Köllerer wurde damals zitiert: „Dass Nadal nichts nimmt, glaubt doch keiner.“ Rochus spekulierte, ob der krankheitsbedingten langen Ausfälle einerseits und der starken Leistungen andererseits des Tennis-Superstars Nadal.

Angesichts ihrer halt- und substanzlosen Anschuldigungen können die beiden Vorgenannten „von Glück reden“, dass sie nicht von Rafael Nadal auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen worden sind. Eine solche Klage hätte sicher ebenfalls Aussicht auf Erfolg gehabt.

Steffen Lask

Lisa Roberts – Drittplatzierte 2017 in Roth – Verstoß gg. Anti-Doping-Regeln

Thema: Doping, Triathlon, 13.11.2017

Die US-amerikanische Triathletin Lisa Roberts hat nach Informationen der USADA vom Freitag eine öffentliche Verwarnung akzeptiert wegen eines Verstoßes gegen die Anti-Doping-Bestimmungen. Roberts war beim legendären Langdistanztriathlon – Challenge Roth – in Roth diesen Jahres in einer Zeit von 8:57:14 h Dritte geworden und wurde offenbar nach dem Rennen positiv auf die verbotene Substanz Vilanterol getestet. Vilanterol (Bestandteil eines Asthmamittels) ist eine Substanz, die über einen Inhalator angewendet wird und zu jeder Zeit – auch außerhalb des Wettkampfs – verboten ist.

Hier ein Zitat aus dem Statement von Lisa Roberts veröffentlicht auf ihrer Internetseite:

On November 10 I accepted a public warning from USADA for not properly submitting a TUE application to use my prescribed and declared (meaning I listed the medication on my testing form and was not trying to hide it) asthma inhaler, Breo Ellipta.  This resulted in a positive test for low levels of vilanterol, a substance found within the inhaler.  Because the positive test was found in-competition at Challenge Roth, my result at that race will be disqualified in accordance with USADA’s rules.

Roberts (38) wird trainiert von Brett Sutton und hat zuletzt den IRONMAN Louisville am 15. Oktober in 9:06:06 h gewonnen.

Steffen Lask

Tour de France 2017

Thema: Doping, Radsport, 29.06.2017

Vor dem Tour-Start am Wochenende ist ein weiterer Doping-Fall im Radsport bekannt geworden. Aus dem Team Trek-Segafredo wurde der im Tour-Aufgebot der Mannschaft stehende Andre´Cardoso mit EPO – am 18.06.2017  – erwischt. Es wäre seine erste Teilnahme gewesen. Trek-Segafredo hat ihn sofort suspendiert. Cardoso ist eher ein kleines Licht in der oberen Radsportliga und beteuert selbstverständlich – möchte man sagen – seine Unschuld und hofft auf ein Wunder in Form der B-Probe, die sicher zu seiner Entlastung führen werde. Man möge ihn nicht vorverurteilen, so seine Bitte. Wir werden sehen.

 

Steffen Lask