Die große Strafkammer des Landgerichts München I hat mehrere Männer zu Haftstrafen verurteilt, weil sie Dopingmittel illegal hergestellt und vertrieben hatten. Der Hauptangeklagte hatte ein Geständnis abgelegt und wurde schließlich zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Darüber hinaus wurden von ihm erhebliche Geldbeträge eingezogen. Ein weiterer Angeklagter, der als Zulieferer fungierte, ist zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Auch gegen ihn ist die Einziehung eines hohen fünfstelligen Betrages angeordnet worden. Weitere Angeklagte sind mit Bewährungsstrafen davongekommen. Sie hatten Beihife geleistet, galten also nicht als Haupttäter. Das Landgericht folgte damit im Wesentlichen dem Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft. Die hier abgeurteilten Straftaten, sind strafrechtliche gesehen, Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz und spielten sich ab in der Bodybuilder-/Fitnessszene.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen dieses Urteil können die Verurteilten Revision zum Bundesgerichtshof einlegen innerhalb einer Woche nach Verkündung.
Steffen Lask
Man möchte meinen, im Fußball wird viel, sehr viel Geld verdient. Milliardengeschäfte, die für alle Beteiligten lukrativ erscheinen. Offenbar reicht es einigen Akteuren nicht.
Das zeigen die umfangreichen strafrechtlichen Ermittlungsergebnisse, die einmal mehr den Fußball – nunmehr in Belgien – maßgeblich erschüttern. Die FAZ berichtet, dass monatelange Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft im belgischen Fußball am gestrigen Tage zu einer Reihe von Durchsuchungen, Beschlagnahmen und auch Verhaftungen geführt haben. Unter den Verhafteten durchaus bekannte Persönlichkeiten des belgischen Fußballs, u.a. der Trainer des belgischen Meisters, Ivan Leko vom FC Brügge. Den Beschuldigten werden Geldwäsche und Spielmanipulationen vorgeworfen. Zu den Beschuldigten zählen daneben Spielervermittler und wieder einmal Schiedsrichter ebenso wie Manager. Es haben nicht nur in Belgien, sondern darüber hinaus in anderen Staaten Ermittlungen stattgefunden, um Beweise zu sichern, so habe es in Frankreich, Luxemburg, Zypern, Montenegro, Serbien Durchsuchungsmaßnahmen gegeben.
Das Ergebnis der Ermittlungen bleibt abzuwarten.
Steffen Lask
Es gibt zwei Neuigkeiten, die es wert sind, zusammengefasst und hier veröffentlicht zu werden.
Erstens Sepp Blatter hat der Süddeutschen Zeitung ein Interview gegeben, in welchem er u. a. mit den Worten zitiert wird: „Ich bin mit mir im Reinen.“ Das überrascht nicht sonderlich. Interessanter ist eine Äußerung von Blatter, der bis 2015 FIFA Präsident war, die er im Zusammenhang mit dem Sommermärchen 2006 – der Fußball WM in Deutschland – und den Kosten für eine Gala machte. Blatter erklärte: „Die FIFA hätte die Gala nicht veranstaltet.“ Warum war dann diese Gala von der Bundesregierung in die Zuständigkeit der FIFA übertragen worden, hatten die Journalisten gefragt. Wozu dieses Manöver? Nach der Übertragung waren 6,7 Mio Euro an die FIFA geleistet worden vom Organisationskomitee und von dort sind die Millionen sofort an Dreyfus, den ehemaligen Adidasgroßaktionär gezahlt worden. Dreyfus hatte nämlich Jahre zuvor an seinen guten Bekannten Franz Beckenbauer ein Darlehen von 10 Mio Euro gewährt, Geld das schließlich an den FIFA Funktionär Mohamed Bin Hammam/Katar geflossen sein soll. Hierzu wird durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. und die zuständigen Finanzämter ermittelt.
Die Äußerung von Blatter ist Öl in das Feuer der Ermittler.
Zweitens ist dem DFB e.V. durch die Finanzverwaltung Frankfurt/M. im Zusammenhang mit dem Sommermärchen 2006 die Gemeinnützigkeit aberkannt worden, was zu einer Nachforderung von 22 Mio Euro Steuern geführt haben soll, wie berichtet wird. In diesem Zusammenhang wird der DFB-Schatzmeister Osnabrügge zitiert, der den Finanzbericht 2017 des DFB vorgestellt hat. Osnabrügge wird weiterhin zitiert, dass der DFB nunmehr verpflichtet sei, die Beteiligten, die zu dieser Nachforderung der Finanzverwaltung Veranlassung gegeben haben, persönlich in Anspruch zu nehmen im Rahmen einer Schadensersatzklage.
Die Schadensersatzklage müsste sich folgerichtig gegen die Verantwortlichen des Präsidiums des DFB richten.
Es bleibt spannend.
Steffen Lask
Die früheren Präsidenten des DFB, Wolfgang Niersbach und Theo Zwanziger und der ehemalige Generalsekretär Horst Schmidt haben über ihre Verteidigungen beim Landgericht Frankfurt/Main beantragt, die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht zur Hauptverhandlung zuzulassen und das Hauptverfahren nicht zu eröffnen. Mit dem Eingang der Anklage der Staatsanwaltschaft beim Landgericht/der Großen Wirtschaftsstrafkammer ist zunächst das Ermittlungsverfahren abgeschlossen und das Zwischenverfahren hat begonnen. Die Wirtschaftskammer hat nunmehr zu entscheiden, ob die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens („des vorbereitenden Verfahrens„) die Beschuldigten hinreichend verdächtig erscheinen lassen. So regelt es die Strafprozessordnung in § 203 StPO. Die Staatsanwaltschaft jedenfalls sieht genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage nach den bisherigen Ermittlungen im vorbereitenden Verfahren (§ 170 Abs. 1 StPO).
Sollte das Landgericht die Ermittlungsergebnisse im jetzigen Verfahrensstadium ebenso bewerten wie die Staatsanwaltschaft, dann erlässt das Landgericht Frankfurt/M. einen sog. Eröffnungsbeschluss mit dem Inhalt, dass das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Dagegen haben die Beschuldigten und ihre Verteidiger kein Rechtsmittel. Dann wird sich erst im Hauptververfahren zeigen, ob die früheren DFB-Funktionäre freigesprochen oder verurteilt werden.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Ex-DFB-Funktionären Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall vor. Gemeinschaftlich handelnd hätten die Beschuldigten eine Zahlung in Höhe von € 6,7 Mio. in der Steuererklärung des DFB e.V. für das Jahr 2006 als Betriebsausgabe gewinnmindernd erklärt als angeblichen Kostenbeitrag für eine WM-Feier/Gala. Tatsächlich soll damit eine Darlehensrückzahlung an den früheren ADIDAS-Chef Dreyfus finanziert worden sein, der seinerseits an einen früheren FIFA-Funktionär in Vorleistung gegangen sei.
Es bleibt spannend, das Sommermärchen von 2006.
Steffen Lask
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen sieht die DFL in der Pflicht, sich an den Mehrkosten für sog. Risikospiele zu beteiligen. Das Verwaltungsgericht (VG) Bremen hatte noch im vergangenen Jahr im Mai einen Gebührenbescheid der Hansestadt Bremen aufgehoben und die DFL aus der rechtlichen und wirtschaftlichen Verantwortung für Mehrkosten, die dem Land durch Polizeieinsätze entstehen, wenn sog. Risikospiele gesichert werden müssen, entlassen. Die DFL hatte argumentiert, das Sichern solcher Spiele, sei Aufgabe des Staates und entsprechende Kosten könne der Staat nicht abwälzen. Im Konkreten geht es in dem Rechtsstreit, der wegweisend ist, um ein Spiel dieser Höchst-Riskoklasse, nämlich um das Spiel Bremen gegen den Hamburger SV. Anlässlich des Spiels im April 2015 kam es zu einer Massenschlägerei zwischen den Fans der am Spiel beteiligten Mannschaften. Die Polizei war überobligatorisch im Einsatz. Die ansonsten regelmäßig anfallenden Einsatzstunden für die Beamten des Polizeidienstes von 200 bis 250 waren um ein Vielfaches auf 9.537 überschritten worden.
Auch das OVG sieht die Sorge für Ordnung und Sicherheit als eine Kernaufgabe des Staates an. Das entbinde aber nicht reflexartig die DFL bzw. den DFB e.V. von einer Kostenbeteiligung. Immerhin sei das Geschäft „Fußball“ wirtschaftlich für die Vereine, aber auch die DFL und den DFB e.V. so lukrativ, weil der Schutz in dem Maße gewährt werde, wie es der Staat tut.
Der Verband hat Revision zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) angekündigt und argumentiert, dass nicht der Fußball „Schuld“ sei. Die Gewalt gehe originär nicht vom Sport aus, so u.a. der DFL-Präsident Dr. Rauball, der zitiert wird, dass der Fußball „nicht Verursacher von Gewalt“ sei.
Wir werden abwarten, wie das BVerwG entscheidet.
Steffen Lask