Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat die Klage der DFL gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes zur Frage der Bundesliga-Verwertungsrechte ab der Saison 2009/2010 als unzulässig abgewiesen. Nach Informationen der Sprecherin des OLG gegenüber SPIEGEL ONLINE habe sich das Gericht mit der Sache selbst, materiellrechtlich nicht befasst, weil die Zulässigkeitsvoraussetzungen der von der DFL beim OLG Düsseldorf eingereichten Klage nicht vorgelegen hätten. Es bleibt abzuwarten, ob sich die DFL der Entscheidung beugen oder aber eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) einreichen wird.
Das Präsidium des DOSB hat – dpa zur Folge – auf seiner Sitzung am 15.09.2009 beschlossen, dass insgesamt 155 deutsche Sportler an den Olympischen Winterspielen vom 12. bis 28. Februar 2010 in Vancouver teilnehmen. Der Etat beläuft sich auf 4,8 Mio. € .
Claudia Pechstein ist nach Medienberichten (SPIEGEL ONLINE) mit dem Konzept einer Langzeitstudie ihrer Blutwerte bei der NADA auf Ablehnung gestoßen. Pechstein wollte mit dieser Studie nachweisen, dass die bei ihr festgestellten auffälligen Retikulozytenwerte, die zu einer zweijährigen Sperre durch den Internationalen Eisschnelllaufverband (ISU) geführt hatten, natürlichen Ursprungs seien und nicht auf Blutdoping zurückgingen.
Der Führende der diesjährigen Spanienrundfahrt Alejandro Valverde wird mit einer Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne (TAS/CAS) Mitte Oktober zu rechnen haben. Das TAS/CAS wird dann über die Berufungen der UCI und der WADA gegen die Entscheidung des spanischen Radsportverbandes urteilen. Der spanische Radsportverband hatte die Einleitung eines sportrechtlichen Verfahrens gegen Valverde wegen seiner Kontakte zu dem Mediziner Fuentes abgelehnt. Valverde konnte in diesem Jahr nicht an der Tour de France teilnehmen, die in Italien Station machte, weil er bereits seit Mai diesen Jahres in Italien – wegen der vorgenannten Vorwürfe – gesperrt ist .
Der frühere MDR-Sportchef Wilfried Mohren steht vor dem Leipziger Landgericht wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit, der Vorteilsnahme, des Betruges sowie der Steuerhinterziehung. Nach Medienberichten steht für den Angeklagten Mohren eine Bewährungsstrafe in Aussicht, wenn er ein glaubhaftes Geständnis abgibt. Mohren hatte sich offensichtlich zuvor mit seinem früheren Arbeitgeber, dem MDR auf eine erhebliche Zahlung geeinigt, was immer positive Auswirkungen auf den Gang eines Strafverfahrens hat. Es bleibt abzuwarten, mit welcher Entscheidung der Prozess letztlich endet, in dem sich auchseine Ehefrau wegen Beihilfe verantworten muss.