Sportrechtsblog

Jan Ulrich wehrt sich

Thema: Radsport, Strafrecht & Sport, 02.02.2010

Jan Ulrich hat gegen Journalisten des WDR Strafanzeige erstattet. Das bestätigt die Staatsanwaltschaft Köln. Sein Vorwurf: Die Verantwortlichen hätten Informationen in einer Sendung des WDR am 05.10.2009 veröffentlicht, die aus Akten der Staatsanwaltschaft Freiburg stammen.

Die Journalisten Kowasch und Meutgens – die auf der Internetpräsenz des WDR „sport inside“ als die verantwortlichen Autoren namentlich genannt werden – beziehen sich auf ein „Blutgutachten der ermittelnden Freiburger Staatsanwaltschaft„, welches angeblich von „Auffälligkeiten im Jahr 1997 und dem ersten Halbjahr 2006“ spricht.

Im Oktober 2009 ist beim WDR noch die Rede von: „Jan Ulrich schweigt dazu.“ Er hat es sich offensichtlich anders überlegt.

In Betracht kommt ein strafrechtlicher Vorwurf wegen der Verletzung eines Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht nach § 353 b StGB. Täter kann hier nur ein Amtsträger oder Richter sein. Ein öffentlich bestellter Sachverständiger ist ebenfalls tauglicher Täter. Eine strafbare Beteiligung eines Journalisten ist durchaus möglich, auch wenn der Journalist kein Amtsträger ist. Der Journalist kann sich grundsätzlich der strafbaren Beihilfe schuldig machen.

Wie auch immer. Die Ermittlungen werden zeigen, ob an den Vorwürfen etwas dran ist.


Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Anklage gegen ehemalige Verantwortliche des THW Kiel

Thema: Strafrecht & Sport, 02.02.2010

Die Staatsanwaltschaft Kiel hat Anklage gegen den ehemaligen Manager Schwenker und den früheren Trainer Sedarusic des deutschen Rekordmeisters THW Kiel erhoben. Das Landgericht Kiel bestätigte die Anklageerhebung wegen Untreue und Betruges.

Mit der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft ist das Ermittlungsverfahren abgeschlossen. Nunmehr ist das Landgericht aufgefordert, über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung zu entscheiden. Es bleibt abzuwarten, wie die Entscheidung im Zwischenverfahren ausgehen wird. Nicht selten findet gerade in diesem strafprozessualen Abschnitt eine tatsächliche und rechtliche Verständigung zwischen den Verfahrensbeteiligten statt. Hier ist grundsätzlich auch der Raum für einen Deal, der immerhin seit geraumer Zeit durch den Gesetzgeber legalisiert worden ist.

Abwarten will wohl auch der Europäische Handball Verband (EHF). Die Anklageerhebung allein sei nicht Basis einer eigenen sportrechtlichen Entscheidung. Man werde Akteneinsicht begehren, um so eine ausreichende Entscheidungsgrundlage zu haben.


Dr. Steffen Lask

Bestätigung der Sperrfrist gegen Radprofi Schumacher

Thema: Doping, Radsport, 27.01.2010

Das CAS/TAS in Lausanne hat die zweijährige Doping-Sperre gegen Schumacher bestätigt. Die Sperrfrist endet am 27.08.2010 und ist damit früher abgelaufen als ursprünglich bis Januar 2011 festgelegt, so die Einschränkungen durch den Internationalen Sportgerichtshof, der lediglich den Beginn der Sperre nach vorn verschoben hat. Schumacher war nach den Olympischen Spielen 2008 nachträglich auf das Dopingmittel Cera positiv getestet worden. Offensichtlich erwägt Schumacher den Gang an das Schweizer Bundesgericht.

Wie so viele vor ihm beschwört er gebetsmühlenartig die Öffentlichkeit, er habe keine Dopingverfehlungen begangen. Was soll man von ihm halten ? Von Schumacher, der da bereits im Mai 2005 erstmalig auffiel mit einem stimulierenden Wirkstoff Cathin, für den sich dann eine Ausnahmegenehmigung fand, der im September 2007 unmittelbar vor den Weltmeisterschaften mit einem Hämatokritwert von 50,5 % getestet wurde, aber letztlich wegen eines 16,9 g/dl Hämoglobinwertes bei einem Grenzwert von 17,0 g/dl nicht mit einer Schutzsperre belegt worden war und bei dem schließlich im Oktober 2007 eine Blutkontrolle wegen eines Autounfalls die Einnahme von Amphetaminen ergab. Dieses Ergebnis hatte wiederum keine sportrechtlichen Sanktionen zur Folge, weil die Analyse nicht im Rahmen des Trainings- und Wettkampfgeschehens durchgeführt worden ist.


Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Endgültig – Pechstein nicht bei den Olympischen Winterspielen

Thema: Doping, Eisschnelllauf, 27.01.2010

Der Eilantrag von Claudia Pechstein, mit dem sie schließlich die Teilnahme an den Olympischen Winterspielen in Vancouver erstreiten wollte, ist durch das Schweizer Bundesgericht abgelehnt worden. Damit steht endgültig fest: Pechstein geht bei Olympia nicht an den Start. Mit dem Eilantrag wollte Pechstein die Aussetzung ihrer Dopingsperre bis zur Urteilsverkündung durch das Schweizer Bundesgericht einstweilig erreichen. Pechstein hatte das Schweizer Bundesgericht angerufen, nachdem die gegen sie verhängte Sperrfrist durch das CAS/TAS bestätigt worden war. Die summarische Prüfung – wie es im einstweiligen Rechtsschutzverfahren heißt – ist zu Lasten von Claudia Pechstein ausgegangen und damit wirft bereits die Entscheidung im Hauptsachverfahren ihre Schatten voraus. Die Entscheidung bleibt abzuwarten, obwohl die Chancen, dass das Schweizer Bundesgericht die Entscheidung des CAS/TAS aufheben wird, als gering einzuschätzen sind.


Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Olympische Winterspiele ohne Florian Busch

Thema: Doping, 21.01.2010

Der Stürmer der Eisbären Berlin Florian Busch wird nicht an den Olympischen Winterspielen in Vancouver teilnehmen. Vor einigen Tagen noch hatte er eine Ehrerklärung unterschrieben, um so seine Chancen, in das Aufgebot der deutschen Mannschaft zu gelangen, zu erhöhen. Die NADA hatte zuvor den Eishockey-Profi auf dessen Antrag wieder in den Testpool aufgenommen. Es hat schließlich nicht gereicht. Der Bundestrainer Krupp hätte Busch wohl gern nachnominiert gesehen. Busch hat damit, die Konsequenzen seiner im März 2008 zunächst verweigerten und später nachgeholten Dopingprobe zu tragen. Auch sportrechtlich ist der Fall für ihn noch keineswegs abgeschlossen. Das CAS/TAS hatte gegen ihn im Juni eine Sperre bis zum 21.02.2011 verhängt, gegen die Busch beim Schweizer Bundesgericht vorgeht. Eine endgültige Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts steht noch aus. Das CAS hat derweil von einer Vollstreckung seines Schiedsspruches durch das hierfür zuständige Kammergericht in Berlin abgesehen.

Eine (zunächst) verweigerte Dopingprobe hatte auch im letzte Frühjahr für Aufsehen gesorgt. Lance Armstrong ließ im südfranzösischen Trainingslager am 17.03.2009 den Dopingtester ca. 20 Minuten warten. Er duschte, bevor er sich einer Kontrolle unterzog. Parallelen. Für Armstrong ist die Sache bereits lange erledigt. Wir werden sehen, was die Zukunft im Falle Busch bringt.

Dr. Steffen Lask