Sportrechtsblog

Pressemitteilung vom 15.02.2010

Thema: Sportrecht, 16.02.2010

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/Verbraucher;art131,3030493

Pechstein – Antrag auf Starterlaubnis an das IOC-ad-hoc-Gericht

Thema: Doping, Eisschnelllauf, 15.02.2010

Claudia Pechstein hat an den DOSB geschrieben und gebeten, sich für ihr Startrecht bei den Olympischen Winterspielen einzusetzen. Die Frist bis zu der sie vom DOSB eine Stellungnahme erbeten hatte, ist heute ergebnislos verstrichen, weshalb sie sich entschlossen hat, einen Antrag beim ad-hoc Gericht des IOC in Vancouver einzureichen. Nach eigenem Bekunden von C. Pechstein wird der Antrag durch ihren Bevollmächtigten Rechtsanwalt Dr. Krähe persönlich überreicht. Gleichzeitig hat sich Pechstein wohl entschieden, Strafanzeige wegen Prozessbetruges gegen die Verantwortlichen der ISU und deren Rechtsanwälte Dr. Gerhardt Bubnik und James Hawkins zu erstatten, weil diese angeblich Beweise unterdrückt hätten. Es handle sich insoweit um eine sachverständige Einschätzung des für die ISU arbeitenden Dr. Sottas. Dr. Sottas hatte zunächst für die ISU deren Vorwürfe gegen Pechstein gestützt, ist aber vor dem CAS nicht angehört worden. Die Frage: Warum nicht ? Es bleibt abzuwarten, wie die ISU auf diese Vorwürfe regieren wird.

Der Prozessbetrug ist ein Sonderfall des Betruges. Eine Strafbarkeit wegen des Vermögensdelikts – Betrug – nach deutschem Strafrecht setzt einen vermögenswerten Streitgegenstand voraus.

Das mag auf den ersten Blick noch zutreffen, weil mit der vom ISU verhängten Sperrfrist C. Pechstein über zwei Jahre hinweg durch den Richterspruch des CAS gehindert wird, Startgelder und Siegprämien geltend zu machen. Das kann man wohl als Schaden bezeichnen.

Entscheidend für die Betrugsstrafbarkeit ist aber, dass der von der ISU rechtswidrig, in betrügerischer Weise erstrebte Vorteil – Sperre – die Kehrseite des Schadens darstellt. Vorteil und Schaden müssen stoffgleich sein. Vorteil und Schaden sind die beiden Seiten der Medaille.

Daran scheitert die Strafbarkeit wegen (Prozess-) Betruges. Die durch das CAS bestätigte Sperrfrist ist nicht die Kehrseite der Vermögenseinbuße bei C. Pechstein. Das Urteil nimmt nicht direkt auf das Vermögen von C. Pechstein Einfluss; indirekt schon.

Ein klageabweisendes Urteil des CAS, mit welchem ein Zahlungsanspruch von C. Pechstein gegen die ISU – etwa wegen falschen Vortrags der ISU vor Gericht – abgelehnt worden wäre, würde den Fall eines Prozessbetruges verwirklichen.


Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Claudia Pechstein bleibt gesperrt

Thema: Doping, Eisschnelllauf, 11.02.2010

Das Schweizer Bundesgericht bestätigt die durch den Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne (CAS/TAS) gegen Claudia Pechstein ausgesprochene zweijährige Sperre. Neue, von Pechstein vorgelegte Unterlagen (Gutachten) hat das Gericht nicht in seine Prüfung einbezogen, woraus Pechstein offensichtlich Hoffnung schöpft und angekündigt hat, weiter um ihre Rehabilitation zu kämpfen.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Jan Ullrich – Das Verfahren vor dem IOC ist beendet.

Thema: Radsport, 10.02.2010

Das Internationale Olympische Komitee (IOC) hat nach Presseinformationen das Verfahren gegen den früheren Radprofi Jan Ullrich eingestellt. Das Verfahren hatte die mögliche Aberkennung u.a. der Goldmedaille, die Jan Ullrich im Straßenrennen bei den Olympischen Spielen in Sydney 2000 errungen hatte, zum Gegenstand. Grundlage der aktuellen Entscheidung des IOC ist die Aktenlage, die durch das Bundeskriminalamt nach Übermittlung durch die spanischen Behörden geschaffen hatte. Angeblich sind auch Untersuchungsergebnisse, die an der Universitätsklinik in Freiburg erzielt worden waren, Bestandteil des Aktenkonvoluts.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Strafbefehl gegen Ex-Herthaner Boateng

Thema: Fußball, Strafrecht & Sport, 03.02.2010

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen den früheren Bundesliga-Profi und Ex-Herthaner einen Strafbefehl beim Amtsgericht Tiergarten wegen Sachbeschädigung beantragt. Ihm wird vorgeworfen, gemeinsam mit seinem damaligen Mannschaftskollegen Ebert Auto´s beschädigt zu haben. Der heute für den englischen Club FC Portsmouth spielende Profi hat nun zwei Wochen Zeit, um gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Einspruch einzulegen. Anderenfalls wird die gegen ihn verhängte Strafe rechtskräftig. Damit hat es Boateng in der Hand, ob die Sache öffentlich in einem Hauptverfahren verhandelt wird oder nicht. Medienberichten zur Folge soll Ebert gegen den ihm zugestellten Strafbefehl Einspruch eingelegt und sich damit für ein Hauptverfahren entschieden haben.

Dr. steffen Lask

Rechtsanwalt