Sportrechtsblog

Grobes Foul kann eine Körperverletzung sein

Thema: Fußball, Sportrecht, Strafrecht & Sport, 29.06.2020

Das Oberlandesgericht Celle hat die Revision eines Kreisliga-Spielers verworfen. Dieser wurde vom Landgericht Hannover letzten November wegen eines grob regelwidrigen Fouls zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 40,00 € verurteilt. Dagegen legte er Revision ein, die nun verworfen wurde. Somit ist das Urteil rechtskräftig.

Die entscheidende Frage hier war, ob er die Körperverletzung vorsätzlich herbeigeführt – die Verletzung des Gegenspielers also wenigstens billigend in Kauf genommen hatte. Sowohl das erstinstanzliche Amtsgericht, als auch das Landgericht Hannover in der Berufung nahmen dies an. Denn nach den Feststellungen der Gerichte foulte der Verurteilte seinen Gegenspieler in der 80. Minute auf Höhe der Mittellinie von hinten. Er grätschte ihm ohne Chance auf den Ball, mit offener Sohle, auf Höhe des Unterschenkels von hinten in die Beine. Der Gegenspieler erlitt einen Wadenbein- und Schienbeinbruch, musste vier Tage im Krankenhaus behandelt werden und war nach diesem Foul acht Wochen arbeitsunfähig.

Auf dieses Urteil hin stellt sich die Frage, ob in körperlich betonten Sportarten, von nun an damit zu rechnen ist, dass Fouls ein strafrechtliches Nachspiel haben.

Jedoch betonten die Gerichte deutlich, dass es sich bei diesem Urteil um eine Einzelfallentscheidung handle und somit die Befürchtung einer Kriminalisierung von Kreisliga-Fouls nicht begründet sei. Ob dies wirklich so ist, wird man in der Zukunft beobachten können.

Severin Lask/Steffen Lask

Sprint-Weltmeister vor Olympia-Aus


Dem Sprint-Weltmeister über die 100 Meter, Christian Coleman, droht wegen eines verpassten Doping-Test eine Sperre. Der Doping-Test sollte am 9. Dezember letzten Jahres stattfinden. Auf Twitter verteidigte sich Coleman und stritt jegliche Vorwürfe ab. Er legte außerdem Beschwerde bei der Integritätskommission des Leichtathletik-Weltverbands ein. Coleman behauptet, dass er an diesem Tag Weihnachtsgeschenke einkaufen war und sich zu dem Zeitpunkt als die Doping-Kontrolleure bei ihm zu Hause ankamen, nur fünf Minuten entfernt, zum Shoppen befand. Die Kontrolleure hätten nicht versucht, ihn telefonisch oder sonst irgendwie zu erreichen, so seine Verteidigung.

Das ist jedoch – wohlgemerkt – nicht ihre Pflicht. Die Sportler müssen im Voraus einen Zeitraum angeben, in welchem sie für Dopingtest zur Verfügung stehen, damit unangekündigten Dopingkontrollen ihre Wirkung erzielen. Bei Coleman war es nicht der erste Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen.

Er verpasste im Januar 2019 bereits einen Doping-Test und außerdem beging er im April des selben Jahres einen Meldepflichtverstoß. Nach drei solcher Verstöße innerhalb eines Jahres droht dem Athleten eine Sperre zwischen einem und zwei Jahren. Schon im September 2019 kam es zu einem Verfahren, welches Coleman für sich entscheiden konnte. Es ging um einen Formfehler auf Grund dessen, er damals nicht gesperrt wurde.

Das erneute Verpassen des Doping-Tests wirft Fragen auf. Die Anhörung findet im September statt, bis dahin ist unklar, ob der Top-Favorit auf Olympia-Gold über 100 Meter an den Start gehen kann.

Severin Lask / Steffen Lask 

Gericht verhindert Abstieg aus der Ligue 1

Thema: Fußball, Sportrecht, 12.06.2020

In Frankreich wurde jetzt vom Conseil d’Etat, eine Art französisches Bundesverwaltungsgericht beschlossen, dass sowohl Amiens als auch Toulouse nicht aus der Ligue 1 absteigen. Beide Vereine hatten nach dem Abbruch der Liga, nach 28 von 38 Spielen, gegen den Abstieg geklagt. Das Gericht gab ihnen Recht und begründete seine Entscheidung damit, dass die Vereinbarung des FFF (Französischer Fußballverband) für eine Begrenzung auf 20 Mannschaften pro Saison nur bis zum 30. Juni 2020 laufe, so dass der Abstieg bei gleichzeitigem Aufstieg der ersten beiden Teams aus Ligue 2 nicht die zwingende Folge sein müsse. Daher sei die Entscheidung des Verbandes, Amiens und Toulouse absteigen zu lassen, nicht rechtens.

Ferner hatte der Fußballclub aus Lyon Klage eingereicht. Denn Lyon steht nach dem Abbruch der Ligue 1 auf dem siebtem Tabellenplatz, welcher nächstes Jahr nicht für die Teilnahme an den internationalen Wettbewerben ausreicht. Lyon hatte versucht, die Klage damit zu begründen, dass zum Beispiel Nizza, die die Saison auf Platz fünf beendet hatten, mehr Heimspiele austragen konnte und somit gegenüber Lyon einen Vorteil gehabt habe. Die Richter des Conseil d’Etat waren in diesem Fall jedoch der Meinung, dass der Abstieg nach einer solchen abgebrochenen Saison schwerer wiege als das Verpassen der internationalen Plätze und gaben der Klage von Lyon deshalb nicht statt.

Fraglich ist nach diesem Urteil jedoch, wie die Saison in Frankreich nächstes Jahr aussehen wird. Die Möglichkeit, die Anzahl der Mannschaften von 20 auf 22 anzuheben gibt es, jedoch werden dann die Fernsehgelder unter zwei Mannschaften mehr aufgeteilt werden müssen, was durchaus nicht auf Begeisterung stoßen wird. 

Es wird spannend, zu beobachten, wie sich die französischen Fußballfunktionäre mit dem Urteil des Gerichts abfinden werden und welche Lösung sie letztlich für die nächste Fußball-Saison finden werden. Eines steht jedenfalls fest: den Abstieg von Toulouse und Amiens hat das Gericht verhindert.

Severin Lask/Steffen Lask

Manchester City gegen die UEFA vor dem CAS

Thema: Fußball, Sportrecht, 10.06.2020

Im kommenden Monat wird das CAS-Urteil, vom höchsten Sportgericht, zu dem Verfahren gegen Manchester City erwartet. Am 14. Februar diesen Jahres hatte die UEFA den Club aus der englischen Premier-League wegen „schwerwiegender Verstöße“ gegen das Financial Fairplay für zwei Spielzeiten von der Teilnahme an den europäischen Wettbewerben ausgeschlossen. Ferner müsste der englische Top-Club eine Strafe in Höhe von 30 Millionen Euro zahlen.

Genauer wird Manchester City von der UEFA vorgeworfen zwischen 2012 und 2016 Einnahmen aus Abu-Dhabi als Sponsoren-Gelder deklariert zu haben, obwohl es in Wirklichkeit Zahlungen vom Inhaber und Haupteigner, Scheich Mansour bin Zayed Al Nahyan, gewesen sind. Dem Verein war bewusst, so behauptet die UEFA, damit gegen die Regeln des Financial Fairplay zu verstoßen.

Der Club bestreitet alle Anschuldigungen und legte in Folge dessen Einspruch gegen den Ausschluss beim Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne ein. 

Für beide Seiten geht es um sehr viel. Für Manchester City steht äußerst viel Geld auf dem Spiel, sollte das CAS die Sperre bestätigen. Die Folge wäre, dass das Team um Trainer Pep Guardiola, die laufenden Kosten erheblich senken müsste, da ihnen die Einnahmen aus der Champions League fehlen würden. Ferner haben schon einige Top-Spieler angekündigt, sich Gedanken über einen Wechsel zu machen, sollte das Team zwei Jahre in Folge nicht in der Champions League spielen dürfen.

Für die UEFA dagegen geht es darum, zu beweisen, dass das Financial Fairplay nicht nur eine leere Hülle gegen die Clubs ist, sondern auch Bestand vor dem obersten Sportgerichtshof hat. Dem schon oft kritisierten „Konstrukt“ der UEFA, wird vorgeworfen wegen seiner sehr löchrigen Regelungen, keine wirksame Waffe „gegen das Finanz-Doping“ (Michael Platini, 2010) im Fußball zu sein. Sollte das CAS die Sperre gegen Manchester City aufheben, stellt sich die Frage, ob die UEFA überhaupt eine Handhabe gegen die tricksenden Top-Clubs hat.

Es bleibt abzuwarten, wie das Schiedsgericht diesen Fall entscheiden wird. Beide Seiten werden es mit Spannung und Hoffnung erwarten.

Severin Lask / Steffen Lask

Hertha BSC: Verstoß gegen die „50+1 Regel“ ?

Thema: Fußball, Sportrecht, 05.06.2020

Bei der Hertha hat sich das Chaos, welches Jürgen Klinsmann im Februar hinterlassen hatte, gelegt. Einen großen Anteil daran hat auch der neue Trainer Bruno Labaddia, der die Mannschaft während der „Corona-Pause“ anscheinend sehr gut auf den Rest der Saison eingestellt hat. Mit zehn Punkten aus vier Spielen hat die Hertha den Abstiegskampf hinter sich gelassen und orientiert sich vorsichtig in Richtung internationaler Plätze. Der Anspruch des Kaders, der im Sommer und vor allen Dingen im Winter-Transferfenster mit kostenintensiven Spielerverpflichtungen verbessert wurde, sollte von nun an stetig steigen.

Investitionen von Außen

Doch die Hertha konnte nicht ohne Grund in den letzten beiden Transferperioden so viel Geld ausgeben, wie noch nie zuvor in ihrer Vereinsgeschichte. Hauptverantwortlich dafür ist Lars Windhorst, der mit seiner Beteiligungsgesellschaft Tennor im Jahr 2019 49,9 % der Anteile an der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA erworben hatte, zum Preis von 224 Millionen Euro. 

Nun stehen der Verein und Windhorst wohl erneut vor einer Einigung über den Verkauf von weiteren Anteilen für eine Summe in Höhe von 150 Millionen Euro. Den meisten Fußball-Fans wird die „50+1 Regel“ in Deutschland wahrscheinlich etwas sagen. Daher stellt sich hier die Frage, wie Hertha noch weitere Anteile verkaufen kann, ohne gegen diese Regel zu verstoßen.

Dabei muss beachtet werden, dass die „50+1 Regel“ besagt, dass es Kapitalanlegern nicht möglich ist, die Stimmenmehrheit bei Kapitalgesellschaften, in die die Fußballvereine ihre Profimannschaften ausgegliedert haben, zu übernehmen. Jedoch können Kapitalanleger die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) komplett übernehmen/kaufen. Es muss nur gewährleistet sein, dass mehr als 50 % der Komplementär-Gesellschaft im Eigentum des Vereins stehen. Der Verein somit dort die mehrheitliche Stimmengewalt inne hat.

Bei Hertha will Lars Windhorst über seine Firma Tennor nun seinen Anteil an der KGaA auf 60 % erhöhen, was wie gerade geschildert kein Verstoß gegen die „50+1 Regel“ darstellt. Die umstrittene Regel steht immer wieder im Fokus der Öffentlichkeit. Zuletzt scheiterte Martin Kind von Hannover 96 mit einem Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei der DFL. 

Wie die Entwicklungen im deutschen Fußball bezüglich der „50+1 Regel“ in den kommenden Jahren aussehen, bleibt abzuwarten. 

Severin Lask / Steffen Lask