Sportrechtsblog

Boateng nimmt Einspruch gegen Strafbefehl zurück

Thema: Fußball, Strafrecht & Sport, 28.07.2010

Der Fußballprofi Kevin-Prince Boateng hat den Einspruch gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten  – nach Medienberichten – zurückgenommen. Damit ist er rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt. Boateng war von der Staatsanwaltschaft Berlin ebenso wie seinem früheren Klubkollegen Patrick Ebert der Vorwurf der Sachbeschädigung gemacht worden. Beide sollen mehrere Autos beschädigt haben. Sie haben beide zunächst den Vorwurf bestritten. Ebert hatte unmittelbar vor der Hauptverhandlung seinen Einspruch zurück genommen. Ihm folgt nun  Boateng. Die Verhandlung sollte heute stattfinden. Ebert war wohl als Zeuge geladen.

Gegen einen Strafbefehl, der grundsätzlich ohne Hauptverhandlung auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Amtsgericht erlassen wird, wenn es sich bei der vorgewofenen Tat um ein Vergehen handelt, kann man innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch einlegen. Es folgt dann regelmäßig eine Hauptsverhandlung, in der der Vorwurf verhandelt wird.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Lance Armstrong ./. Jeff Novitzky

Thema: Doping, Radsport, Strafrecht & Sport, 28.07.2010

In den USA gibt es keinen Straftatbestand, der Doping unter Strafe stellt. Dennoch sieht sich Armstrong einer juristischen Auseinandersetzung mit strafrechtlichem Bezug gegenüber.

Die Beteiligten: Floyd Landis disqualifizierter Toursieger 2006 wegen Testesterondopings. Mimt den Kronzeugen beim TV-Sender ABC. Tyler Hamilton mehrfach positiv getesteter Olympiasieger von 2004 im Einzelzeitfahren, 2004 nach der Vuelta bereits erstmals gesperrt und schließlich 2009 für 8 Jahre suspendiert, Ex-Mannschaftskollege von Armstrong. George Hincapie immer an der Seite von Armstrong bei dessen sieben Toursiegen. Johan Bruyneel Freund und Teammanager von Armstrong. Greg LeMond dreifacher Toursieger. Jeff Novitzky Beamter der amerikanischen Lebensmittel- und Arzneimittelaufsicht, ermittelte gegen Marion Jones und Baseball-Star Barry Bonds. Hein Verbruggen Ex-UCI Chef. Stephanie McIlvein Zeugin, frühere Mitarbeiterin beim Sponsor Oakley. Sie hat angeblich in einem Telefonat 2004 gegenüber Greg LeMond geäußert, im Krankenhaus am 27.10.1996 habe Armstrong bei einer Befragung durch Ärzte nach seiner Krebsdiagnose Doping eingeräumt. Als Zeugin in einem Prozess von Armstrong gegen die Firma SCA Promotions (Chef: Bob Hamman) um verweigerte Bonuszahlöungen für seinen 6. Toursieg wegen der Dopinggerüchte bestätigt sie diese Aussagen nicht. Armstrong gewinnt den Zivilprozess. US-Postal früherer Hauptsponsor des Teams um Armstrong und nach amerikanischem Recht ein öffentlich rechtliches Unternehmen, das den Status einer Regierungsstelle hat. Die Firmen Tailwind und capital Sports & Entertainment Betreiber des Rennstalls um Armstrong.

Die Rechtsanwälte: Tim Herman und Strafverteidiger Brayn Daily für Lance Armstrong. Rechtsanwalt Chris Manderson für Tyler Hamilton.

Der Vorwurf: Betrug. Verschwörung. Wurden Steuergelder zur Finanzierung von Dopingmittel verwandt ? Hat Armstrong möglicherweise unter Eid vor Gericht im Prozess um die von ihm begehrten Bonuszahlungen falsch ausgesagt ? Entscheidend könnte nämlich sein, dass Armstrong 2005 im Bonuszahlungsprozess gegen SCA ausgesagt haben soll, dass er am Rennstall, der von US-Postal unterstützt worden ist, beteiligt sei. Armstrong hätte so die Stellung eines Teilhabers am Unternehmen und wäre Verantwortlicher und eben nicht lediglich angestellter Radprofi gewesen, wie er zuletzt verlautbaren ließ.

Der Prozess: LeMond – der Gegenspieler von Armstrong – soll nach Medienberichten bereits am 30.07.2010 vor der Grand Jury aussagen.

Wir werden über den weiteren Fortgang berichten.


Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt


Zehnkämpfer Behrenbruch klagt gegen Nichtnominierung

Thema: Leichtathletik, 20.07.2010

Der Zehnkämpfer Behrenbruch ist gewillt die Nichtnominierung durch den DLV für die Europameisterschaften in Barcelona gerichtlich überprüfen zu lassen. Er hat die Frankfurter Kollegin Steurer beauftragt, Klage gegen den DLV beim Schiedsgericht des DLV einzureichen. In Götzis hatte er mit 8069 Punkten die EM-Norm erfüllt.

Behrenbruch ist nicht der erste Athlet, der eine Nichtberücksichtigung nicht klaglos hinnimmt. Der mehrmalige deutsche Meister und Weltmeister von 1999 im Dreisprung, Ch. Friedek hatte 2008 nicht nur die Verbandsgerichte, sondern auch das Oberlandesgericht Frankfurt bemüht, um letztlich doch noch seine Nominierung zu den Olympischen Spielen in Peking zu erreichen. Er ist schließlich gescheitert. Friedek hatte nicht die durch den DLV in den Nominierungsgrundsätzen und Nominierungsrichtlinien festgelegten Leistungskriterien erfüllt, so das Gericht. Das Oberlandesgericht hatte damit als ordentliches Gericht den Schiedsspruch des Verbandsgerichts bestätigt und dem Grundsatz der Vereinsautonomie folgend eine Unbilligkeit der Ermessensentscheidung nicht erkennen können.

Anders beurteilte 2006 das Landgericht Berlin den Fall des Eislauftrainers-Paarlauf Ingo Steuer. Steuer war wegen seiner früheren Tätigkeit als informeller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR vom damaligen NOK nicht für die Olympischen Winterspiele 2006 in Turin nominiert worden. Das Landgericht Berlin kam letztlich zu dem Ergebnis, dass die Nichtnominierung des Herrn Steuer sich als willkürlich darstelle. Das NOK habe bei seiner Entscheidung weder ein rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechendes Verfahren eingehalten, noch im nachhinein den Inhalt seiner Ermessensentscheidung einer Überprüfung auf das Vorliegen von Willkür zugänglich gemacht. Steuer war vor Gericht erfolgreich und wurde nominiert.

Das Ergebnis für Behrenbruch vor Gericht bleibt abzuwarten.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Freispruch für Handball-Schiedsrichtergespann

Thema: Handball, 16.07.2010

Die Magdeburger Schiedsrichter Lemme und Ullrich sind in der Berufungsinstanz des EHF freigesprochen worden. Entscheidend war, dass der (angebliche) Vorfall, der zur Sperre von fünf Jahren geführt hatte, bereits verjährt war. Es ging um das Finalrückspiel im Europapokal der Pokalsieger zwischen Medwedi Moskau und BM Valladolid am 29. April 2006. Die beiden Schiedsrichter standen unter Manipulationsverdacht, weil sie am Moskauer Flughafen von russischen Zollbeamten mit 50.000,00 Dollar im Reisegepäck festgestellt worden waren. Einen Tag zuvor hatten beide das Finalrückspiel geleitet. Sie hatten stets den Vorwurf der Manipulation bestritten. Unterdessen haben beide ihre Karriere beendet.


Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Erfolgreiche Klage gegen Vereinsausschluss

Thema: Sportrecht, 12.07.2010

Der von uns vertretene Kläger hat sich mit seiner Klage gegen einen Vereinsausschluss gewandt. Die Klage hatte in der ersten Instanz Erfolg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Klage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger ist seit mehr als vier Jahrzehnten Mitglied eines Berliner Rudervereins. Der Verein hatte mit Beschluss der Mitgliederversammlung die Satzung des Vereins geändert. Mitgliedsbeiträge sollten ausschließlich durch Einzugsermächtigung entrichtet werden. Der Kläger erteilte keine Einzugsermächtigung. Letztlich wurde er aus dem Verein ausgeschlossen, ebenso wie zwei weitere Mitglieder, obwohl der Kläger bereit war, den Mitgliedsbeitrag 10 Jahre im voraus zu zahlen. Das Amtsgericht folgt in seiner Urteilsbegründung im Wesentlichen der Argumentation des Klägers und hält den Ausschluss für grob unbillig. Der Beschluss der Mitgliederversammlung, durch welchen der Kläger ausgeschlossen worden ist, sei unwirksam und die Mitgliedschaft des Klägers bestehe fort. Die Satzung des Vereins sah zwar die Möglichkeit des Ausschlusses als vereinsrechtliche Sanktion wegen schwerwiegender Verletzung der satzungsgemäßen Pflichten vor, aber die Bestrafung des Klägers mit dem Vereinsausschluss wegen der Nichterteilung einer Einzugsermächtigung stehe in krassem Missverhältnis zu der geahndeten Verfehlung. Die Ordungsmaßnahme Vereinsausschluss ist unverhältnismäßig zur Bedeutung des Satzungsverstoßes. Der Vereinsausschluss lässt sich eben nicht allein mit dem Grundsatz der Vereinsautonomie rechtfertigen. Es bleibt abzuwarten, ob der Verein Berufung gegen das Urtreil zum Landgericht Berlin erhebt.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt