Sportrechtsblog

Landgericht weist Amerells Schadenersatzklage ab

Thema: Fußball, 13.05.2011

Das Landgericht Herchingen hat die Schadensersatzklage des früheren DFB-Schiedsrichterbetreuers Amerell gegen den ehemaligen FIFA Schiedsrichter Kempter abgewiesen. Amerell hatte eine Klage auf Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von € 150.000,00 gegen Kempter erhoben und diese  mit dem Vorwurf begründet, Kempter habe durch Äußerungen in der Öffentlichkeit seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Das sahen die Richter anders. Das klageabweisende Urteil kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zustellung mit der Berufung angegriffen werden. Es ist also noch nicht rechtskräftig. Ganz offensichtlich hatte Amerell mit einem solchen Ausgang in dieser Instanz gerechnet. Er hatte noch zuletzt vergeblich versucht, die Richter der Zivilkammer wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Die Anträge wurden aber zurückgewiesen. Bleibt abzuwarten, ob das Urteil rechtskräftig wird.


Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Pechstein gegen Bundespolizei

Thema: Eisschnelllauf, 01.04.2011

Die Eisschnellläuferin Claudia Pechstein hat keinen Anspruch darauf, wieder in die Spitzenförderung der Bundespolizei aufgenommen zu werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Beschluss vom 28.03.2011 entschieden und einen entsprechenden Eilantrag der Eisschnellläuferin abgelehnt. Es sei bereits zweifelhaft, ob ein subjektives Recht auf Aufnahme in die Sportförderung bestehe, da diese vorrangig im öffentlichen Interesse liege. Jedenfalls sei die Umsetzung Pechsteins an die Bundespolizeiakademie in Lübeck rechtmäßig. Denn sie könne das Ziel der Sportförderung nicht mehr erreichen, weil sie an den Olympischen Spielen in Sotschi 2014 nicht teilnehmen dürfe (Az.: VG 36 L 88.11).

Pechstein steht seit 1993 im Dienst des Bundesinnenministeriums. Zuletzt hatte sie den Rang einer Polizeihauptmeisterin. Bis November 2009 war sie als «Polizeivollzugsbeamtin (zugleich Spitzensportlerin)» der Bundespolizeisportschule Bad Endorf zugewiesen. Dort versah sie nach der ständigen Praxis der Antragsgegnerin keinen Dienst als Vollzugsbeamtin, sondern trainierte für Wettkämpfe und nahm an diesen teil. Nachdem die Internationale Eisschnelllauf-Union Pechstein im Juli 2009 wegen Dopingvorwürfen gesperrt hatte, wurde sie von ihren bisherigen Aufgaben bei der Bundespolizeisportschule entbunden, an die Bundespolizeiakademie in Lübeck umgesetzt und zugleich an die Bundespolizeidirektion Berlin abgeordnet. Mit ihrem Eilantrag wendet Pechstein sich gegen die Umsetzung und verlangt ihr Verbleiben in der Spitzenförderung. Sie macht geltend, sie sei zu Unrecht gesperrt worden, weil sie nicht gedopt habe. Da sie weiterhin zur Weltspitze im Eisschnelllauf zähle, sei ihr nicht zuzumuten, die Folgen ihrer Umsetzung auch nur vorübergehend hinzunehmen, zumal sie weiter an nationalen und internationalen Wettkämpfen teilnehmen dürfe und dies auch wolle.

Das VG hat den Eilantrag abgelehnt. Es hält es bereits für zweifelhaft, ob sich die Antragstellerin auf ein subjektives Recht auf Aufnahme in die Sportförderung berufen könne. Denn diese liege vorrangig im öffentlichen Interesse. Vor dem Hintergrund einer geringen Zahl von Förderstellen sieht das Gericht im Übrigen keinen Grund zur Beanstandung, wenn die Antragsgegnerin eine besonders sorgfältige Auswahl der förderungswürdigen Spitzensportler vornimmt. Bei der Entscheidung über die Wiederaufnahme in die Sportförderung habe die Antragsgegnerin daher neben dem Lebensalter vor allem berücksichtigen dürfen, dass Pechstein nach den so genannten Osaka-Regeln des Internationalen Olympischen Komitees nicht berechtigt sei, an den Olympischen Spielen in Sotschi 2014 teilzunehmen. Laut Gericht kann damit das Ziel der Sportförderung, den Mitgliedern die Teilnahme an internationalen Wettkämpfen, insbesondere den Olympischen Spielen, zu ermöglichen, in ihrem Fall nicht mehr erreicht werden. Die Antragsgegnerin habe den persönlichen Lebensumständen Pechsteins hinreichend Rechnung getragen, indem sie dieser angeboten habe, zukünftig als Lehrkraft an der Bundespolizeiakademie zu arbeiten.

beck-aktuell-Redaktion, Verlag C.H. Beck, 30. März 2011.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt

Beschwerde gegen Contador-Freispruch

Thema: Radsport, 24.03.2011

Die UCI hat gegen den Freispruch von Alberto Contador durch den spanischen Radsportverband Beschwerde zum CAS in Lausanne erhoben. Das war zu erwarten. Contador war auf das Dopingmittel Clenbuterol positiv getestet worden. Die aktuelle Startberechtigung von Contador ist nicht durch den Einspruch betroffen. Contador hat einen Start beim Giro angekündigt. Eine Entscheidung des CAS noch vor Beginn der diesjährigen Tour de France ist eher unwahrscheinlich.


Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

10-Jahres-Sperre für amerikanischen Doping-Trainer

Thema: Doping, Leichtathletik, 22.03.2011

Mark Block, amerikanischer Leichtathletik Trainer der früheren 100 und 200 Meter-Weltmeisterin Schanna Block ist von einem Schiedsgericht wegen der Weitergabe von Dopingmittel an seine Ehefrau und Athletin zu einer Sperre von 10 Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Block über mehrere Jahre mit dem Inhaber des kalifornischen Dopinglabors Balco, Victor Conte zusammengearbeitet und von dort die illegalen Mittel zur Leistungssteigerung seiner jetzigen Ehefrau, der gebürtigen Ukrainerin Schanna Pintussewitsch erhalten habe. Das Urteil kann Block noch vor dem CAS in Lausanne anfechten.


Dr. Seteffen Lask

Rechtsanwalt

Sinkewitz – Klappe, die Zweite ?

Thema: Doping, Radsport, 18.03.2011

Der Radprofi und seinerzeit gut beratene Kronzeuge Sinkewitz ist wohl wieder erwischt worden, jedenfalls spricht die A-Probe dafür. Es liegt ein positiver Dopingtest – Nachweis eines Wachstumshormons – vor. Er ist durch die UCI vorläufig suspendiert worden, nachdem eine Wettkampfkontrolle anlässlich des Grand Prix von Lugano am 27.02.2011 den positiven Dopingbefund erbracht hatte. Sinkewitz ist Wiederholungstäter. Mit Blick auf sein Gejammer nachdem er von der Kronzeugenregelung Gebrauch gemacht hatte und lange Zeit keinen Rennstall fand – zurecht wie man heute weiß, fallen einem nur noch die Worte eines anderen Mehrfachsünders ein. Ricco hat sich zuletzt geäußert: „Radsport kotzt mich an.“

Dem bleibt nichts hinzuzufügen.


Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt