Sportrechtsblog

Fußballspieler haftet für Verletzungen durch Foulspiel

Thema: Sportrecht, 26.11.2020

Ein vorsätzlich begangenes brutales Foulspiel, im Sinne der Regeln des Deutschen Fußballbundes, kann zu einer Haftung für die dadurch entstandenen Verletzungen führen. Dies entschied am 19.11.2020 der 7. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht (AZ. 7 U 214/19).

Im Jahr 2017 wurde der Kläger, als Stürmer spielend, vom Beklagten auf Höhe der Mittellinie, in der 8. Spielminute, beim Annehmen des Balles brutal gefoult. Der Beklagte sah daraufhin vom Schiedsrichter die rote Karte. Der Kläger erlitt durch das Foulspiel erhebliche Verletzungen. Für diese verlangte er daraufhin vom Beklagten die Zahlung von Schmerzensgeld und die Feststellung, dass der Beklagte ihm auch für die daraus zukünftig entstehenden Schäden Ersatz leisten müsse.
Der Kläger erhob Klage beim Landgericht, dort wurde die Klage jedoch abgewiesen. Erst in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht hatte er Erfolg. 

Der 7. Zivilsenat begründete seine Entscheidung damit, dass der Beklagte ein grobes Foulspiel im Sinne der Regel 12 der Fußball-Regeln des Deutschen Fußballbundes (DFB) für die Saison 2016/2017 begangen und die schwerwiegende Verletzung des Klägers – bedingt vorsätzlich – billigend in Kauf genommen habe. Ferner führte der Senat aus, dass nicht jede Verletzung, die durch ein Foulspiel verursacht werde, eine Schadensersatzpflicht begründe. Denn grundsätzlich ist die Haftung für Verletzungen bei Sportarten mit erhöhtem Verletzungspotenzial, wie Fußball, reduziert. Ein jeder Fußballspieler ist sich bewusst, dass mit bestimmten Verletzungen auch bei Einhaltung der anerkannten Regeln zu rechnen ist. Daraus folgt, dass nicht jeder Regelverstoß zu einer Schadensersatzpflicht führe. Es kommt maßgeblich auf den Grad des Regelverstoßes und das Maß des Verschuldens an.

Im vorliegenden Fall hatte der Beklagte einen erheblichen Regelverstoß begangen und die schwere Verletzung des Klägers billigend in Kauf genommen, so das OLG. Der Beklagte foulte den Kläger, ohne realistische Möglichkeit auf den Ball. 

Schon im Juni diesen Jahres verurteilte das OLG Celle einen Kreisligaspieler wegen einer Körperverletzung. Das OLG Schleswig sprach nun dem Kläger einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch zu. Ob und wie in Zukunft weitere deutsche Gerichten über die Haftung von Sportlern entscheiden, bleibt abzuwarten.

Severin Lask/Steffen Lask 

Verdacht der Steuerhinterziehung – Durchsuchungen beim DFB

Thema: Fußball, Sportrecht, Strafrecht & Sport, 07.10.2020

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ist erneut auf Ungereimtheiten beim DFB gestoßen. Diesmal geht es um Einnahmen aus der Bandenwerbung in Stadien bei Länderspielen der Nationalmannschaft. Daher wurden am Mittwoch, den 07.10.2020 die Geschäftsräume des DFB sowie Privatwohnungen von DFB Verantwortlichen in mehreren Bundesländern durchsucht.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main teilte mit, dass der Grund für die Durchsuchungen ein Verdacht wegen der fremdnützigen Hinterziehung von Körperschafts- und Gewerbesteuern in besonders schweren Fällen sei und sich die Ermittlungen gegen sechs ehemalige bzw. gegenwärtige Verantwortliche des DFB richten würden.

Genau gehe es dabei um die bewusst falsche Besteuerung von Bandenwerbung aus den Jahren 2014, 2015. Der DFB soll in dieser Zeit die Bandenwerbung als Einnahmen aus der Vermögensverwaltung deklariert haben und damit einer Besteuerung in Höhe von 4,7 Millionen Euro entgangen sein.

Konkret erklärt die Staatsanwaltschaft, dass der DFB mit einem Vertrag von 2013 die Rechte zur Vergabe der Werbeflächen in Stadien bei Länderspielen der Fußball-Nationalmannschaft für den Zeitraum 2014 bis 2018 an eine schweizerische Gesellschaft verpachtet habe. Jedoch habe diese Gesellschaft bei der Auswahl der Werbepartner nahezu gar keinen Handlungsspielraum gehabt, sie soll sich sogar dazu verpflichtet haben, die Exklusivität des Generalsponsors und -ausrüsters der Nationalmannschaft zu berücksichtigen und keine Rechte, an direkte Konkurrenten zu vergeben. Stattdessen wirkte der DFB aktiv über seine Sponsorenverträge bei der Vergabe der Bandenwerbung mit, trotz Verpachtung. Laut der Staatsanwaltschaft führe dieses Konstrukt dazu, dass es sich bei den Einnahmen aus der Verpachtung nicht um steuerfreie Vermögensverwaltung, sondern um Einnahmen aus steuerpflichtigem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb handle.

Die Namen der Verdächtigen/Verantwortlichen nannte die Staatsanwaltschaft nicht. Jedoch waren zu dieser Zeit Wolfgang Niersbach Präsident des DFB (stolperte über den Skandal rund um das „Sommermärchen“), Reinhard Grindel, Schatzmeister des DFB (warf wegen anderer Unstimmigkeiten hin) und Helmut Sandrock, Generalsekretär (mittlerweile ebenfalls nicht mehr beim DFB) für die Machenschaften des Fußballverbands verantwortlich.

Bei der schweizerischen Gesellschaft handelt es sich höchst wahrscheinlich um die langjährige Vermarktungs-Agentur des DFB Infront. Diese langjährige Zusammenarbeit wurde erst vor Kurzem beendet. Nachdem das Beratungsunternehmen Esecon in einer Untersuchung verschiedene Unstimmigkeiten in der Zusammenarbeit festgestellt hatte.
2013 bekam Infront den Zuschlag, die Bandenwerbung für den DFB zu managen, trotz eines bis zu 18 Millionen Euro höheren Angebots eines Konkurrenten.

Wer genau die Verantwortung für diese erneute Verfehlung des DFB zu tragen hat, wird sich hoffentlich bald zeigen.

Severin Lask / Steffen Lask 

 

Geständnisse im Verfahren gegen Mark S.

Thema: Sportrecht, 25.09.2020

Dieser Artikel kann als Update zu den Artikeln über die „Operation Aderlass“ gesehen werden.

Im Verfahren gegen den Erfurter Mediziner Mark S. hat die Hauptverhandlung letzte Woche begonnen. Am dritten Verhandlungstag hat nun der Vater des Hauptangeklagten Mark S. ausgesagt. Davor gab schon der mitangeklagte Rettungssanitäter Sven M. seine Beteiligung am Doping-System zu. Er soll Mark S. mindestens dreimal unterstützt haben. Ebenso hatte bereits die Krankenschwester Diana S. detaillierte Angaben zu ihrer Verstrickung in das System gemacht.

Der Vater von Mark S. – Ansgar S. – macht in seiner Erklärung deutlich, dass ihm zwar klar gewesen sei, dass sein Sohn Blutdoping betreibe, er sich aber nicht aus krimineller Energie oder wirtschaftlichen Zielsetzungen zu diesen Taten habe hinreißen lassen, sondern es ihm nur auf eine gute und enge Beziehung zu seinem Sohn angekommen sei. Er habe seinem Sohn dabei geholfen, Kisten mit Material zum Blutdoping zu packen und die Mitangeklagte Diana S., zur nordischen Ski-WM nach Seefeld gefahren zu haben.

Franz Schwarzenbacher, der Chefermittler des Bundeskriminalamts in Wien, hat bei seiner Zeugenvernehmung am Mittwoch ausgesagt, dass Mark S. den Ermittlern nach seiner Verhaftung neue Informationen über weitere Dopingsünder gegeben habe. Er gab an, dass die Aussagen von Nutzen waren, da sie sehr präzise Angaben sowie Namen enthielten, die vorher den Ermittlern nicht bekannt gewesen seien.

Mark S., Hauptangeklagter, hatte im Vorfeld angekündigt, im Laufe der Hauptverhandlung auch eine Erklärung abgeben zu wollen. Es ist somit abzuwarten, wie sich die Hauptverhandlung weiter entwickeln wird.

Severin Lask / Steffen Lask

Der Sport muss eine Antwort finden!

Thema: Sportrecht, 15.09.2020

Der Sport muss eine Antwort finden auf die Hinrichtung des iranischen Ringers Navid Afkari.

Der 27-jährige Afkari, der bei mehreren iranischen und internationalen Wettkämpfen Medaillen im Freistil-Ringen und im griechisch-römischen Stil gewonnen hatte, war am Samstagmorgen trotz starker Proteste hingerichtet worden. Nach Angaben der iranischen Justiz soll Afkari auf einer Demonstration 2018 einen Sicherheitsbeamten getötet haben. Die Tat soll er gestanden haben.

Internationale Menschenrechtsorganisationen verwiesen darauf ebenso wie die Familie und Navid Afkari es beteuerten – bis zuletzt, dass dieses Geständnis unter Folter erzwungen worden war.

Selbst große Solidaritätsbekundungen aus dem In- und Ausland konnten das iranische Regime nicht zum Umdenken bewegen. Auch der vermeintlich mächtigste Mann des Sports – IOC-Präsident Dr. Thomas Bach – versuchte, mit einem Gnadengesuch den iranischen Präsidenten Hassan Rohani und den Revolutionsführer Ajatollah Ali Chamenei umzustimmen, vergeblich. 

Jetzt ist es an der Zeit, Antworten auf die Handlungen der Islamischen Republik Irans zu finden. Vor allem der Sport kann dabei eine wichtige Rolle einnehmen. Zu lange wurde die menschenverachtende Eigensinnigkeit des Irans toleriert: Gegen israelische Sportler dürfen die iranischen Athleten nicht antreten, werden für den Nichtantritt sogar belohnt; ebenso dürfen Frauen nicht in Stadien, wenn dort Männer zugegen sind. Eine derart unmenschlich brutale, verkrustete Weltansicht ist nicht vereinbar mit den Werten des Sports und vor allem nicht vereinbar mit der Olympischen Idee.

Über diese Umstände sahen das IOC und die jeweiligen Sportverbände jahrelang hinweg. Nun müssen Konsequenzen gezogen werden bis hin zu einem völligen Ausschluss des iranischen Sports von sämtlichen internationalen Wettkämpfen. Auch wenn diese Konsequenzen auf dem Rücken der teils kritischen Sportler und Sportlerinnen ausgetragen werden. Nur so kann es eventuell zu einem Einlenken des Regimes kommen. 

Doch selbst das ist nicht gewiss, genügend Sportler weigern sich jetzt bereits, den Handlungen und Weisungen der Regierung zu folgen. Diese Sportler begeben sich jedoch in Gefahr, müssen das Land verlassen, können nicht mehr zurückkehren, ohne Gefängnisstrafen oder körperliche Züchtigungen befürchten zu müssen.

Es ist an der Zeit, einen Einmarsch einer iranischen Olympiamannschaft zu verhindern. Alles andere würde die iranischen Verbrechen an der Menschlichkeit ungestraft lassen und dies kann nicht hingenommen werden, im Sinne des weltweiten fairen Sports.

Severin Lask / Steffen Lask

UEFA verliert gegen Man-City vor dem CAS

Thema: Fußball, Sportrecht, 15.07.2020

Nicht einmal einen Tag nach dem Urteil des CAS, welches die Europa-Pokalsperre gegen Manchester City gänzlich aufhob und die Geldstrafe von 30 auf 10 Millionen Euro verringerte, stellt der Verein Pep Guardiola laut „The Guardian“ 165 Millionen Euro für neue Transferausgaben zur Verfügung. Das entspricht ungefähr der Summe, die Manchester City durch zwei Saison ohne Europa-Pokal eingebüßt hätte. Das alleine zeigt, wie wirkungslos die Regularien der UEFA – insbesondere die des FFP (Financial Fair Play) sind.

In unserem Artikel vom 10.06.2020 erläutern wir, wobei es in dem Verfahren gegen Manchester City geht.

Das Urteil des CAS macht nicht nur deutlich, wie wenig Macht die UEFA im Vergleich zu den Clubs hat, es verschärft diese Situation noch weiter. Aus einem Kurz-Statement des CAS wird deutlich, dass die UEFA wohl unzureichende Beweise für die behaupteten Regelverstöße von Man-City vorgebracht habe. Die wichtigsten Beweise waren demnach die Enthüllungen aus dem Football-Leaks-Datensatz, sprich öffentlich zugängliche Beweise. Die UEFA bat zwar Man-City um mithilfe bei der Aufklärung, der Verein verweigert dies aber. Allein das macht deutlich, wie abstrus dieser Fall ist. Der Spiegel schreibt dazu treffend: „Es ist eine Kuriosität der Regelhüter in Sportverbänden: Kein Staatsanwalt ist vor Gericht schließlich darauf angewiesen, dass der Beschuldigte selbst zugibt, den Banktresor aufgebrochen zu haben.“ Für die Versagung der Unterstützung muss Manchester jetzt die Strafe in Höhe von 10 Millionen Euro zahlen – zum Vergleich: so viel verdient ein Spieler pro Jahr.

Ferner verurteilte die UEFA Manchester City für Vergehen, die nach den Regel des FFP (sprich ihren eigenen Regeln), verjährt seien. Erst der CAS wies auf diesen Fehler hin, der von UEFA eigenen Juristen bei der Auslegung der eigenen Regeln gemacht wurde. 

Letztlich bleibt die Urteilsbegründung abzuwarten, um die genauen Gründe für das Scheitern der UEFA vor dem CAS beurteilen zu können. Eines wird aber jetzt schon deutlich: mit Ruhm bekleckert hat sich die UEFA nicht und das FFP bleibt wohl wirklich als leere Hülle ohne echte Sanktionsmöglichkeiten zurück.

Severin Lask / Steffen Lask