Sportrechtsblog

Radprofi Kittel – weist Vorwürfe zurück

Thema: Doping, Radsport, 03.02.2012

Völlig zu Recht weist einer der erfolgreichsten der Radprofis des Jahres 2011 die gegen ihn im Raum stehenden Vorwürfe, die im Zusammenhang mit den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen den Erfurter Sportmediziner Franke stehen, zurück. Dass es sich um strafbares Verhalten des Sportmediziners handeln soll, ist schon mehr als fraglich, wenn allein die bislang öffentlich gewordenen Vorwürfe Grundlage des Ermittlungsverfahren sind. Wir hatten darüber berichtet, dass ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) nicht gegeben ist. Damit scheidet jedenfalls auch jede Form der Beteiligung von Kittel aus.

Aber auch sportrechtlich ist Kittel nichts vorzuwerfen, wenn – wie er versichert – die letzte derartige Behandlung im Jahre 2008 stattgefunden hat. Erst seit dem Jahre 2011 lässt sich die hier strittige Methode unter die Verbote der WADA Verbots-Liste subsumieren (vgl. Verbotene Methoden M2.  Chemische und Physikalische Manipulation Abs. 3 WADA-Liste) und ist damit verboten.

Marcel Kittel bezeichnete die ARD-Berichterstattung für sich als einen „Alptraum“. Das kann man gut nachvollziehen, wenn man sich vor Augen führt, dass die Vorwürfe gegen ihn jedenfalls kein sportrechtliches oder gar strafrechtliches Fundament haben.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Contador – Entscheidung am 06.02.2012 ?

Thema: Doping, Radsport, 02.02.2012

Der immer wieder verschobene Richterspruch des Internationalen Sportgerichtshofs in Lausanne wird nunmehr für Montag, den 06.02.2012 erwartet. Es steht für Contador vieles auf dem Spiel. Die Erfolgsaussichten für Alberto Contador sind unseres Erachtens nicht schlecht. Warum sollten nicht Parallelen zum Fall des vom Dopingvorwurf freigesprochenen Tischtennis-Profis Dimitrij Ovtcharov gezogen werden können?

Bis Montag bleibt abzuwarten.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Revision nach Schwenker-Freispruch

Thema: Handball, Strafrecht & Sport, 02.02.2012

Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil des Landgerichts Kiel, mit welchem die Angeklagten Schwenker und Serdarusic freigesprochen wurden, Revision eingelegt. Es handelt sich dabei um einen „normalen“ Vorgang. Die Staatsanwaltschaft verhindert auf diese Weise, dass das Urteil rechtskräftig wird. Sie hat nach Urteilsverkündung lediglich eine Woche Zeit, die Revision einzulegen. Ob die Revision von der Staatsanwaltschaft tatsächlich begründet und damit das Revisionsverfahren, welches vor dem Bundesgerichtshof anhängig wäre, tatsächlich durchgeführt wird, bleibt abzuwarten. Das hängt von der Urteilsbegründung ab, die erfahrungsgemäß in den nächsten Wochen den Prozessbeteiligten zugestellt wird. Dabei hat das Landgerichts Kiel eine sog. Urteilsabsetzungefrist zu beachten, die sich an der Länge des Hauptverhandlungsprozesses orientiert. Dieses Vorgehen hat nichts mit einer Wiederaufnahme des Verfahrens zu tun.

Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage erhoben wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr, Untreue und wegen Betruges. Von diesen Vorwürfen hatte das Landgericht die Angeklagten freigesprochen. Es ging in diesem Strafverfahren – wie wir mehrfach berichtet hatten – um ein rein schleswig-holsteinisches Champions League Finale 2007 zwischen dem THW Kiel und der SG Flensburg-Handwitt.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Nochmals: Medieninteresse um Erfurter Sportmediziner

Thema: Doping, Strafrecht & Sport, 31.01.2012

Das, was bisher aus Erfurt um den Sportarzt und dessen Behandlungen gegenüber Athleten des Olympiastützpunktes bekannt wurde, wird von der Staatsanwaltschaft offensichtlich als „Anfangsverdacht der unerlaubten Anwendung von Arzneimittel bei anderen zu Dopingzwecken“ angesehen, weshalb gegen ihn ein strafrechtliches Errmittlungsverfahren eingeleitet und wohl seine Praxisräumlichkeiten durchsucht worden sind.

Nach den bisherigen Erkenntnissen, die an die Öffentlichkeit gelangt sind, nämlich, dass der Mediziner aus Erfurt, Sportler in der Form behandelt haben soll, dass er deren Blut entnommen, mit UV-Licht bestrahlt und dem Athleten wieder zugeführt haben soll, scheint eine Strafbarkeit nicht gegeben zu sein. Ein Verstoß gegen §§ 95 Abs. 1 Nr. 2a, 6a Abs. 1, Abs 2 Arzneimittelgesetz (AMG) und damit eine Strafbarkeit wäre nur dann gegeben, wenn der Erfurter Mediziner Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport in den Verkehr gebracht oder verschrieben oder bei anderen angewandt hätte. Hier scheint die Staatsanwaltschaft, die Alternative des Anwendens bei anderen vor Augen zu haben. Das Merkmal „Anwenden“ mag noch gegeben sein. Die entscheidende Frage ist jedoch, ob es sich bei dem UV-Licht um ein Arzneimittel oder ob es sich bei der Behandlung um eine verbotene Methode handelt. Entscheidend für die Strafbarkeit des Sportarztes kommt es darauf an, dass die Methode strafrechtlich verboten sein muss. Die sportrechtliche Untersagung bzw. ein sportrechtliches Verbot begründet nicht automatisch die Strafbarkeit des Arztes. Das darf man nicht vergessen, was in der Bereichterstattung aber offensichtlich vermischt wird.

Bei der UV-Bestrahlung handelt es sich auch nicht um eine strafbare chemische oder physikalische Manipulation nach dem AMG. Diese wäre gegeben, wenn der Täter – hier der Erfurter Arzt – tatsächlich auf etwaige Proben Einfluss genommen hätte, um deren Integrität und Validität durch Manipulation zu verhindern. Die hier kritisierte UV-Bestrahlung lässt sich auch nicht unter die nach dem AMG strafbare Methode der Erhöhung des Sauerstofftransfers subsumieren.

Im Ergebnis wird man wohl feststellen, dass das Verhalten des Arztes kein strafbares Unrecht gewesen ist, mag es auch nach der NADA Verbotsliste im Sport sanktioniert werden können.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Pechstein – erneut in Bedrängnis ?

Thema: Sportrecht, 30.01.2012

Über die strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen einen Erfurter Sportmediziner wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz hatten wir berichtet. Nach Informationen der ARD soll auch Claudia Pechstein zu den Athleten gehören, die vom früheren Sportmediziner des Olympiastützpunktes behandelt worden seien. Konkret geht es um eine Behandlung, bei der dem Sportler Blut abgenommen und dieses nach einer UV-Bestrahlung wieder zugeführt wird. Die ARD-Sportschau soll C. Pechstein um eine Stellungnahme zu dem Vorfall gebeten haben, die von ihr lediglich mit allgemeinen Hinweisen, dass sie während ihrer Karriere niemals gedopt habe, beantwortet worden sei. Zu dem konkreten Sachverhalt hat sie sich nicht geäußert. Neben Pechstein sei auch eine weitere Eisschnellläuferin betroffen. Es soll sich insoweit um Judith Hesse handlen, die daraufhin eine Selbstanzeige gegenüber der NADA abgegeben habe. Bleibt abzuwarten, wie in der Angelegenheit die NADA reagiert.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt