1.
Wie gestern berichtet wurde, muss auch die neue Führung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) unter dem Präsidenten Reinhard Grindel im Zuge der Aufarbeitung um die Vergabepraxis der Weltmeisterschaft 2006 nach Deutschland lavieren. Erst jetzt ist eine angeblich brisante Datei – angelegt vom früheren DFB-Vizegeneralsekretär Stefan Hans – mit dem Namen „Erdbeben“ der die Ermittlungen führenden Staatsanwaltschaft übergeben worden. Hans war seinerzeit vom früheren Verbandschef Niersbach als enger Vertrauter gebeten worden, ein Dossier über die Vorgänge zur WM-Vergabe anzulegen. Bei Durchsuchungen der DFB-Zentrale in Frankfurt durch die Staatsanwaltschaft ist diese Datei offenbar nicht beschlagnahmt worden. Die Datei soll vor einem Jahr – im November 2015 – angelegt worden sein. Die Rechtsanwaltskanzlei Freshfields war mit der Aufklärung beauftragt worden und hatte im März diesen Jahres einen Abschlussbericht erstellt. In diesem wird nicht auf die Datei „Erdbeben“ eingegangen. Warum nicht? Dazu gibt es nunmehr das Lavieren der DFB-Führung u.a. das Bekenntnis des Vizepräsidenten Koch, man habe zunächst versucht, die Datei zu öffnen, was nicht gelang und im Übrigen sei man davon ausgegangen, dass die Staatsanwaltschaft die Datei möglicherweise doch schon habe. Ein Eiertanz. Jetzt jedenfalls ist die Datei bei der Staatsanwaltschaft, immerhin.
2.
Und es gibt etwas Neues aus dem Hause des – von Dr. Thomas Bach geführten – IOC. Sein enger Vertrauter, der Ire Patrick Hickey, der im Zusammenhang mit illegalen Ticketverkäufen in Rio de Janeiro während der Olympischen Spiele festgenommen worden war, ist auf Kaution frei. Der IOC-Funktionär und Präsident des Europäischen Olympischen Komitees (EOC) saß zunächst im Hochsicherheitsgefängnis in Rio, war aber bereits im August aus medizinischen Gründen entlassen worden und durfte bisher Brasilien nicht verlassen. Nun ist ihm sein Pass zurückgegeben worden gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung (Kaution) in Höhe von umgerechnet € 400.000. Hickey wird vorgeworfen, Olympia-Tickets aus dem nationalen irischen Kontingent zu überteuerten Konditionen an die Ticket- und Hospitality Firma (THG) weitergegeben und sich so persönlich bereichert zu haben. Hickey bestreitet die Vorwürfe.
Auch die B-Probe ist positiv. Felix Sturm war nach seinem Sieg im WM-Kampf gegen den Russen Tschudinow am 20.02.2016 positiv auf das Dopingmittel Stanozolol getestet worden. Nach dem Ergebnis der A-Probe hatte die Staatsanwaltschaft mit strafrechtlichen Ermittlungen gegen Felix Sturm begonnen. Grundlage der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln bildet das (neue) Anti-Doping-Gesetz, wonach auch gegen die Sportler direkt ermittelt werden kann, soweit konkrete tatsächliche Anhaltspunkte für ein Dopingvergehen vorliegen. Die Staatsanwaltschaft sieht den Anfangsverdacht bestätigt und setzt die strafrechtlichen Ermittlungen fort. Sturm hatte seinen Titel im Zuge der Ermittlungen als WBA-Champion niedergelegt. Sturm ist der erste namhafte Athlet gegen den wegen des am 10.12.2015 in Kraft getretenen Anti-Doping-Gesetz tatsächlich ermittelt wird.
Das schwere Foul – begangen vom Mainzer José Rodriguez am Augsburger Dominik Kohr – in der Nachspielzeit des Bundesligaspiels vom vergangenen Wochenende zwischen dem Mainz 05 und dem FC Augsburg wurde mit der Roten Karte geahndet. Zu Recht. Das Spiel war entschieden. Es stand aus Sicht der Mainzer 3:1. Der Sieg war perfekt. Warum dieses Foul?
Heutige Medien berichten, dass sich der Verdacht eines Wadenbeinbruchs bei Kohr erfreulicherweise nicht bestätigt hat. Kohr hat eine tiefe Wunde „bis auf den Knochen“ erlitten, so Stefan Reuter. Mainz 05 hat reagiert und eine Sanktion gegen Rodriguez in Aussicht gestellt. Es wird darüber hinaus sicherlich eine langfristige Spielsperre folgen.
Aber das sollte nicht alles sein. Wer in dieser Form einen Mitspieler bewusst und regelwidrig foult, nimmt eine folgenschwere Verletzung seines Gegenspielers bewusst in Kauf. Er geht vorsätzlich vor. Er begeht eine strafbare vorsätzliche Körperverletzung. Das sollte niemand hinnehmen (müssen). Das hat nichts mit spielerischer Aggressivität zu tun, von der der Trainer der Mainzer auf der Pressekonferenz noch gesprochen hat. Auch der Begriff „Übereifer“ ist fehl am Platz. Das ist, was es ist: Eine vorsätzliche Körperverletzung, die eine Sportlerkarriere beenden kann. In Bösartigkeit nicht zu überbieten, offenbar getragen vom Frust, eine längere Zeit auf der Bank gesessen zu haben; auch das kann man den Äußerungen des Trainers entnehmen.
Dieses Foul sollte strafrechtliche Sanktionen gegen Rodriguez nach sich ziehen ebenso wie eine Schadensersatzklage des Gefoulten gegenüber Rodriguez. Das kann man dem Fußball nur wünschen. Für strafrechtliche Ermittlungen müsste Dominik Kohr einen Strafantrag stellen oder aber die Staatsanwaltschaft bejaht das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung. Angesichts der Bedeutung des Sports in der Fußball-Bundesliga für die Jugend, sollte die Staatsanwaltschaft bei einem solchen Foul nicht zögern, das öffentliche Interesse zu bejahen.
Gegen den früheren Boxweltmeister Felix Sturm ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln. Das berichten Medien unter Berufung auf eine Bestätigung des zuständigen Oberstaatsanwalts Vollmert. Felix Sturm war im Februar 2016 nach seinem Sieg im WM-Revanche-Kampf gegen den Russen Fjodor Tschudinow positiv auf das Anabolikum Hydroxy-Stanozolol getestet worden. Die B-Probe ist angeblich noch nicht geöffnet, was sehr merkwürdig erscheint und kein gutes Licht auf den zuständigen Verband wirft.
Dem 37-Jährigen droht damit wegen des Inkrafttretens des Anti-Doping-Gesetzes im Dezember vergangenen Jahres eine strafrechtliche Verurteilung. Seit dem letzten Jahr ist Doping strafbar; auch der dopende Sportler macht sich ggf. strafbar. Das ist das Novum des Anti-Doping-Gesetzes.
Darüber hinaus ist offenbar der frühere Gegner Tschudinow gewillt, einen zivilrechtlichen Schadensersatzprozess gegen Felix Sturm anzustrengen wegen der entgangenen Verdienstmöglichkeiten, u.a. durch Titelkämpfe.
Bleibt abzuwarten, wie sich das Ermittlungsverfahren gestaltet und ob Felix Sturm als derjenige in die Sportrechtsgeschichte eingehen wird, der als erster eine strafrechtliche Verurteilung auf der Grundlage des Anti-Doping-Gesetzes kassiert.