Die strafrechtlichen Ermittlungen im Fall des Erfurter Mediziners Mark S. führen von Thüringen nach Hawaii. So jedenfalls der leitende Oberstaatsanwalt Gräber der Schwerpunktstaatsanwaltschaft München. Den bisherigen Ermittlungen zufolge hätten mehrere Sportler aus unterschiedlichen Nationen die unerlaubte Unterstützung des Arztes aus der thüringischen Sportarztpraxis in Anspruch genommen. Bluttransfusionen mit sog. Eigenblut – als unerlaubte Dopingmethode verboten – sei an ihnen praktiziert worden. Ausgelöst wurden die Ermittlungen, die auch zu vorläufigen Festnahmen geführt haben, durch eine ARD-Dokumentation um den österreichischen Skilangläufer Johannes Dürr. Bislang haben mehrere Spitzensportler ihre Beteiligung am Dopingnetzwerk des Erfurter Sportarztes Mark S. gestanden. Aus ermittlungstaktischen Gründen – wie es heißt – wurde bislang nicht bekannt, ob auch deutsche Athleten unter den verdächtigen Sportlern sind, die mit dem Doc. S. aus Erfurt zusammengearbeitet haben. In der Pressekonferenz wird durch die Staatsanwaltschaft auch Hawaii als möglicher Tatort genannt. Das ist für mich als Triathlet von besonderem Interesse.
Bleibt abzuwarten, was weiter ermittelt wird. Offenbar ist Mark S. bereit, mit den Ermittlungsbehörden zusammenzuarbeiten, so jedenfalls die bisherigen Verlautbarungen. Der Staatsanwalt selbst wird zitiert bei Spiegel-Online: „Wir haben eine spannende Geschichte mit vielen Wendungen, bei der die letzten Kapitel längst noch nicht geschrieben sind.“
Steffen Lask
Gegen einen der mächtigsten Sportfunktionäre des IOC, den kuwaitischen Scheich Ahmad Al-Fahad Al-Sabah, der ein Vertrauter des IOC-Präsidenten Thomas Bach ist, wurde in der Schweiz Anklage erhoben. Nach Medienberichten des Spiegels wird im kommenden Jahr der Strafprozess vor einem Strafgericht in Genf beginnen u.a. wegen des Verdachts der schweren Urkundenfälschung. Die Ermittlungen laufen seit mehreren Jahren gegen den Scheich, nicht nur in der Schweiz, sondern auch im eigenen Land, in Kuwait und in den USA. In den USA wird seit 2017 wegen Schmiergeldzahlungen, die im Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre innerhalb der FIFA geführt werden, gegen Al-Sabah ermittelt. Der Scheich weist alle Vorwürfe zurück. Dennoch lässt er seine Mitgliedschaft innerhalb des IOC momentan ruhen. Bereits im vergangenen Jahr hatte er sein Amt im FIFA-Council niedergelegt, gerade wegen der Ermittlungen gegen eine ganze Reihe von FIFA-Funktionären, so auch gegen den Kuwaiti. Bis zuletzt hielt er jedoch an einem Amt fest, und zwar an der Präsidentschaft im Dachverband aller 206 nationalen Olympischen Komitees (ANOC). Dieses Amt wollte er partout nicht aufgeben. In dieser Woche sollte er eigentlich wiedergewählt werden, ohne einen Gegenkandidaten in Tokio auf der ANOC-Vollversammlung. Doch daraus wird wohl nichts, wie der Spiegel berichtet, soll sich Al-Sabah nicht der Wahl stellen. Ein Gefolgsmann des Scheichs wird zeitweise die Geschäfte übernehmen, Robin Mitchell von den Fidschi-Inseln.
Mit einem funktionierenden Strafprozess kann hier nur die Hoffnung verbunden werden, dass solche machtgierigen Funktionäre, die Geschwüre am Sport, sollten sich die Vorwürfe bestätigen, ein für allemal verbannt werden.
Steffen Lask
Die Staatsanwaltschaft hat nach Medienberichten Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt/Main eingelegt. Die zuständige Strafkammer des Landgerichts hatte die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen die Ex-DFB-Funktionäre u.a. Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach nicht zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren nicht eröffnet. Gegen diesen Beschluss hat die Staatsanwaltschaft offenbar fristgerecht Beschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht muss nunmehr überprüfen, ob der Beschluss des Landgerichts rechtsfehlerfrei war oder nicht.
In meiner 20jährigen Tätigkeit als Strafverteidiger gibt es wenige Beispiele, in denen das Gericht, nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens, im Rahmen des sog. Zwischenverfahrens, ein Hauptverfahren nicht eröffnet und die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft nicht zur Hauptverhandlung zugelassen hat und es hat keinen Fall gegeben – jedenfalls nicht bei mir – in dem die Staatsanwaltschaft das ohne Beschwerde – unwidersprochen – hinnimmt. Das Zwischenverfahren ist ein Verfahrensabschnitt, in dem ausschließlich nach Aktenlage ohne Öffentlichkeit entschieden wird. Da muss die Anklage schon gravierende Fehler aufweisen oder aber das zuständige Gericht verkennt völlig die Sach- und Rechtslage, wenn auf diese Weise eine Entscheidung vor der eigentlichen Hauptverhandlung getroffen wird.
Grundsätzlich – das weiß oder ahnt zumindest jeder – entscheidet das Gericht auf Grundlage einer öffentlich und mündlich geführten Hauptverhandlung, in der die Beweise gewürdigt, Zeugen und ggf. Sachverständige angehört und möglicherweise Urkunden verlesen werden. Dann gibt es Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung (Plädoyers) und die Angeklagten haben das letzte Wort und wird ein Urteil gesprochen.
Mal abwarten, zu welchem Ergebnis das Oberlandesgericht kommt; aus dem Schneider sind die Herrschaft Zwaniger & Co. noch nicht.
Steffen Lask
Die große Strafkammer des Landgerichts München I hat mehrere Männer zu Haftstrafen verurteilt, weil sie Dopingmittel illegal hergestellt und vertrieben hatten. Der Hauptangeklagte hatte ein Geständnis abgelegt und wurde schließlich zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Darüber hinaus wurden von ihm erhebliche Geldbeträge eingezogen. Ein weiterer Angeklagter, der als Zulieferer fungierte, ist zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Auch gegen ihn ist die Einziehung eines hohen fünfstelligen Betrages angeordnet worden. Weitere Angeklagte sind mit Bewährungsstrafen davongekommen. Sie hatten Beihife geleistet, galten also nicht als Haupttäter. Das Landgericht folgte damit im Wesentlichen dem Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft. Die hier abgeurteilten Straftaten, sind strafrechtliche gesehen, Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz und spielten sich ab in der Bodybuilder-/Fitnessszene.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen dieses Urteil können die Verurteilten Revision zum Bundesgerichtshof einlegen innerhalb einer Woche nach Verkündung.
Steffen Lask
Man möchte meinen, im Fußball wird viel, sehr viel Geld verdient. Milliardengeschäfte, die für alle Beteiligten lukrativ erscheinen. Offenbar reicht es einigen Akteuren nicht.
Das zeigen die umfangreichen strafrechtlichen Ermittlungsergebnisse, die einmal mehr den Fußball – nunmehr in Belgien – maßgeblich erschüttern. Die FAZ berichtet, dass monatelange Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft im belgischen Fußball am gestrigen Tage zu einer Reihe von Durchsuchungen, Beschlagnahmen und auch Verhaftungen geführt haben. Unter den Verhafteten durchaus bekannte Persönlichkeiten des belgischen Fußballs, u.a. der Trainer des belgischen Meisters, Ivan Leko vom FC Brügge. Den Beschuldigten werden Geldwäsche und Spielmanipulationen vorgeworfen. Zu den Beschuldigten zählen daneben Spielervermittler und wieder einmal Schiedsrichter ebenso wie Manager. Es haben nicht nur in Belgien, sondern darüber hinaus in anderen Staaten Ermittlungen stattgefunden, um Beweise zu sichern, so habe es in Frankreich, Luxemburg, Zypern, Montenegro, Serbien Durchsuchungsmaßnahmen gegeben.
Das Ergebnis der Ermittlungen bleibt abzuwarten.
Steffen Lask