Strafrecht & Sport

Verdacht der Steuerhinterziehung – Durchsuchungen beim DFB

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ist erneut auf Ungereimtheiten beim DFB gestoßen. Diesmal geht es um Einnahmen aus der Bandenwerbung in Stadien bei Länderspielen der Nationalmannschaft. Daher wurden am Mittwoch, den 07.10.2020 die Geschäftsräume des DFB sowie Privatwohnungen von DFB Verantwortlichen in mehreren Bundesländern durchsucht.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main teilte mit, dass der Grund für die Durchsuchungen ein Verdacht wegen der fremdnützigen Hinterziehung von Körperschafts- und Gewerbesteuern in besonders schweren Fällen sei und sich die Ermittlungen gegen sechs ehemalige bzw. gegenwärtige Verantwortliche des DFB richten würden.

Genau gehe es dabei um die bewusst falsche Besteuerung von Bandenwerbung aus den Jahren 2014, 2015. Der DFB soll in dieser Zeit die Bandenwerbung als Einnahmen aus der Vermögensverwaltung deklariert haben und damit einer Besteuerung in Höhe von 4,7 Millionen Euro entgangen sein.

Konkret erklärt die Staatsanwaltschaft, dass der DFB mit einem Vertrag von 2013 die Rechte zur Vergabe der Werbeflächen in Stadien bei Länderspielen der Fußball-Nationalmannschaft für den Zeitraum 2014 bis 2018 an eine schweizerische Gesellschaft verpachtet habe. Jedoch habe diese Gesellschaft bei der Auswahl der Werbepartner nahezu gar keinen Handlungsspielraum gehabt, sie soll sich sogar dazu verpflichtet haben, die Exklusivität des Generalsponsors und -ausrüsters der Nationalmannschaft zu berücksichtigen und keine Rechte, an direkte Konkurrenten zu vergeben. Stattdessen wirkte der DFB aktiv über seine Sponsorenverträge bei der Vergabe der Bandenwerbung mit, trotz Verpachtung. Laut der Staatsanwaltschaft führe dieses Konstrukt dazu, dass es sich bei den Einnahmen aus der Verpachtung nicht um steuerfreie Vermögensverwaltung, sondern um Einnahmen aus steuerpflichtigem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb handle.

Die Namen der Verdächtigen/Verantwortlichen nannte die Staatsanwaltschaft nicht. Jedoch waren zu dieser Zeit Wolfgang Niersbach Präsident des DFB (stolperte über den Skandal rund um das „Sommermärchen“), Reinhard Grindel, Schatzmeister des DFB (warf wegen anderer Unstimmigkeiten hin) und Helmut Sandrock, Generalsekretär (mittlerweile ebenfalls nicht mehr beim DFB) für die Machenschaften des Fußballverbands verantwortlich.

Bei der schweizerischen Gesellschaft handelt es sich höchst wahrscheinlich um die langjährige Vermarktungs-Agentur des DFB Infront. Diese langjährige Zusammenarbeit wurde erst vor Kurzem beendet. Nachdem das Beratungsunternehmen Esecon in einer Untersuchung verschiedene Unstimmigkeiten in der Zusammenarbeit festgestellt hatte.
2013 bekam Infront den Zuschlag, die Bandenwerbung für den DFB zu managen, trotz eines bis zu 18 Millionen Euro höheren Angebots eines Konkurrenten.

Wer genau die Verantwortung für diese erneute Verfehlung des DFB zu tragen hat, wird sich hoffentlich bald zeigen.

Severin Lask / Steffen Lask 

 

Grobes Foul kann eine Körperverletzung sein

Das Oberlandesgericht Celle hat die Revision eines Kreisliga-Spielers verworfen. Dieser wurde vom Landgericht Hannover letzten November wegen eines grob regelwidrigen Fouls zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 40,00 € verurteilt. Dagegen legte er Revision ein, die nun verworfen wurde. Somit ist das Urteil rechtskräftig.

Die entscheidende Frage hier war, ob er die Körperverletzung vorsätzlich herbeigeführt – die Verletzung des Gegenspielers also wenigstens billigend in Kauf genommen hatte. Sowohl das erstinstanzliche Amtsgericht, als auch das Landgericht Hannover in der Berufung nahmen dies an. Denn nach den Feststellungen der Gerichte foulte der Verurteilte seinen Gegenspieler in der 80. Minute auf Höhe der Mittellinie von hinten. Er grätschte ihm ohne Chance auf den Ball, mit offener Sohle, auf Höhe des Unterschenkels von hinten in die Beine. Der Gegenspieler erlitt einen Wadenbein- und Schienbeinbruch, musste vier Tage im Krankenhaus behandelt werden und war nach diesem Foul acht Wochen arbeitsunfähig.

Auf dieses Urteil hin stellt sich die Frage, ob in körperlich betonten Sportarten, von nun an damit zu rechnen ist, dass Fouls ein strafrechtliches Nachspiel haben.

Jedoch betonten die Gerichte deutlich, dass es sich bei diesem Urteil um eine Einzelfallentscheidung handle und somit die Befürchtung einer Kriminalisierung von Kreisliga-Fouls nicht begründet sei. Ob dies wirklich so ist, wird man in der Zukunft beobachten können.

Severin Lask/Steffen Lask

Sprint-Weltmeister vor Olympia-Aus

Dem Sprint-Weltmeister über die 100 Meter, Christian Coleman, droht wegen eines verpassten Doping-Test eine Sperre. Der Doping-Test sollte am 9. Dezember letzten Jahres stattfinden. Auf Twitter verteidigte sich Coleman und stritt jegliche Vorwürfe ab. Er legte außerdem Beschwerde bei der Integritätskommission des Leichtathletik-Weltverbands ein. Coleman behauptet, dass er an diesem Tag Weihnachtsgeschenke einkaufen war und sich zu dem Zeitpunkt als die Doping-Kontrolleure bei ihm zu Hause ankamen, nur fünf Minuten entfernt, zum Shoppen befand. Die Kontrolleure hätten nicht versucht, ihn telefonisch oder sonst irgendwie zu erreichen, so seine Verteidigung.

Das ist jedoch – wohlgemerkt – nicht ihre Pflicht. Die Sportler müssen im Voraus einen Zeitraum angeben, in welchem sie für Dopingtest zur Verfügung stehen, damit unangekündigten Dopingkontrollen ihre Wirkung erzielen. Bei Coleman war es nicht der erste Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen.

Er verpasste im Januar 2019 bereits einen Doping-Test und außerdem beging er im April des selben Jahres einen Meldepflichtverstoß. Nach drei solcher Verstöße innerhalb eines Jahres droht dem Athleten eine Sperre zwischen einem und zwei Jahren. Schon im September 2019 kam es zu einem Verfahren, welches Coleman für sich entscheiden konnte. Es ging um einen Formfehler auf Grund dessen, er damals nicht gesperrt wurde.

Das erneute Verpassen des Doping-Tests wirft Fragen auf. Die Anhörung findet im September statt, bis dahin ist unklar, ob der Top-Favorit auf Olympia-Gold über 100 Meter an den Start gehen kann.

Severin Lask / Steffen Lask 

Illegales Fußball-Turnier

Am Samstag, den 16.05.2020 fand in der Stadt Oberhausen ein illegales Fußball-Turnier statt. Noch ist unklar, wer die Veranstalter des Turniers waren, welches am Ende durch die Polizei und das Ordnungsamt aufgelöst werden musste.

Über 200 Jugendliche Fußballer wurden regelrecht über soziale Netzwerke eingeladen, um an diesem Turnier teilzunehmen. Es wurde sogar ein Preisgeld bei Gewinn des Turniers ausgelobt. Die Teilnehmer kamen hauptsächlich aus Städten in NRW. Unter den Fußballern waren offenbar auch Spieler aus den Jugendmannschaften des FC Schalke 04 und des MSV Duisburg. Das Turnier sollte auf einem frei zugänglichen Sportplatz des Post SV, einem dort ansässigen Fußballclub stattfinden. 

Als der Platz sich nach und nach mit Jugendlichen füllte, rief der Jugendleiter, der zufällig mit seinem Sohn das Vereinsheim renovierte das Ordnungsamt. Die Ordnungshüter forderten schließlich die Polizei zur Unterstützung an. Als die Polizei eintraf, wurde der Fußballplatz geräumt, da die Teilnehmer mehrfach gegen die Corona-Schutzverordnungen verstoßen hatten. Das Ordnungsamt versucht, nunmehr herauszufinden, wer die Veranstalter dieses Turniers waren. Sollten sie ausfindig gemacht werden, erwartet sie ein hohes Bußgeld.

An dieser Stelle möchten wir auf unseren neuen Blog aufmerksam machen, auf dem wir zusammen mit ECOVIS-Rechtsanwaltskollegen aus Landshut über die Themen „Corona und Strafrecht“ informieren. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte gern an uns.

Severin Lask (wiss. Mit.) /Steffen Lask 

Strafanzeige gegen den mächtigsten Mann im Fußball-Geschäft

Im Laufe des 12.05.2020 ist Strafanzeige gegen den vermeintlich mächtigsten Mann im Fußball-Geschäft, Gianni Infantino, gestellt worden. Auslöser für diese Strafanzeige ist wahrscheinlich ein Zeitungsinterview von Markus Mohler, einem Strafrechtsexperten, früher selbst Staatsanwalt. In diesem Interview sprach er über die geheimen Treffen von Bundesanwalt Michael Lauber und FIFA-Präsident Gianni Infantino. Mohler vertritt die Auffassung, dass sich Gianni Infantino der Anstiftung zum Amtsmissbrauch, zur Amtsgeheimnisverletzung und zur Begünstigung strafbar gemacht haben könnte, indem er Michael Lauber zu den Treffen in einem Berner Nobelhotel überredet habe. Mohler machte in dem Interview ferner deutlich, dass jedermann eine Strafanzeige erstatten könne. Einen Tag später ging eine Strafanzeige gegen den FIFA-Boss ein.

Es ist nicht das erste Mal, dass eine Strafanzeige gegen den höchsten FIFA-Funktionär eingereicht wurde. Denn Theo Zwanziger, selbst bis vor wenigen Tagen vor dem höchsten Schweizer Gericht in dem Verfahren um das Sommermärchen angeklagt, hatte schon zweimal Strafanzeige gegen Infantino gestellt. Jedoch wurden beide Strafanzeigen ironischerweise von der Bundesanwaltschaft bearbeitet und es erging in beiden Fällen eine sog. Nichtanhandnahmeverfügung (in Deutschland eine Einstellung des Verfahrens). Die jetzige Strafanzeige ging in Bern ein, sodass eine katonische Staatsanwaltschaft jetzt mit der Anzeige betraut wurde. Infantinos „Freunde“ bei der Bundesanwaltschaft können demnach nicht mehr die schützende Hand über ihn halten. 

Am Mittwoch, den 13.05.2020 wurde von der Gerichtskommission des Schweizer Parlaments beschlossen, den Bundesanwalt und „Freund“ von Gianni Infantino, Michael Lauber, zu einer Anhörung vorzuladen. Erst nach dieser Anhörung kann formal ein Amtsenthebungsverfahren gegen ihn geführt werden. Es bleibt spannend zu beobachten, ob dieses Verfahren gegen ihn geführt werden wird und wie es am Ende ausgeht.

Mindestens genauso spannend ist die Frage, ob die Berner Staatsanwaltschaft die Strafanzeige zulassen wird, sollte dies nämlich der Fall sein, müsste Infantino von der FIFA-Ethikkommission für 90 Tage beurlaubt werden. Diese Beurlaubung hatte auch seinem Vorgänger, Josef Blatter, das Amt gekostet.

Die kommenden Wochen könnten entscheiden sein, sowohl für die FIFA, ihren Präsidenten als auch für die Schweizer Bundesanwaltschaft und ihren obersten Bundesanwalt. Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, bleibt sowohl der FIFA als auch der Bundesanwaltschaft nichts anderes übrig als ihre beiden „Chefs“ zu „feuern“.

Severin Lask/Steffen Lask