Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen den früheren Bundesliga-Profi und Ex-Herthaner einen Strafbefehl beim Amtsgericht Tiergarten wegen Sachbeschädigung beantragt. Ihm wird vorgeworfen, gemeinsam mit seinem damaligen Mannschaftskollegen Ebert Auto´s beschädigt zu haben. Der heute für den englischen Club FC Portsmouth spielende Profi hat nun zwei Wochen Zeit, um gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Einspruch einzulegen. Anderenfalls wird die gegen ihn verhängte Strafe rechtskräftig. Damit hat es Boateng in der Hand, ob die Sache öffentlich in einem Hauptverfahren verhandelt wird oder nicht. Medienberichten zur Folge soll Ebert gegen den ihm zugestellten Strafbefehl Einspruch eingelegt und sich damit für ein Hauptverfahren entschieden haben.
Dr. steffen Lask
Rechtsanwalt
Jan Ulrich hat gegen Journalisten des WDR Strafanzeige erstattet. Das bestätigt die Staatsanwaltschaft Köln. Sein Vorwurf: Die Verantwortlichen hätten Informationen in einer Sendung des WDR am 05.10.2009 veröffentlicht, die aus Akten der Staatsanwaltschaft Freiburg stammen.
Die Journalisten Kowasch und Meutgens – die auf der Internetpräsenz des WDR „sport inside“ als die verantwortlichen Autoren namentlich genannt werden – beziehen sich auf ein „Blutgutachten der ermittelnden Freiburger Staatsanwaltschaft„, welches angeblich von „Auffälligkeiten im Jahr 1997 und dem ersten Halbjahr 2006“ spricht.
Im Oktober 2009 ist beim WDR noch die Rede von: „Jan Ulrich schweigt dazu.“ Er hat es sich offensichtlich anders überlegt.
In Betracht kommt ein strafrechtlicher Vorwurf wegen der Verletzung eines Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht nach § 353 b StGB. Täter kann hier nur ein Amtsträger oder Richter sein. Ein öffentlich bestellter Sachverständiger ist ebenfalls tauglicher Täter. Eine strafbare Beteiligung eines Journalisten ist durchaus möglich, auch wenn der Journalist kein Amtsträger ist. Der Journalist kann sich grundsätzlich der strafbaren Beihilfe schuldig machen.
Wie auch immer. Die Ermittlungen werden zeigen, ob an den Vorwürfen etwas dran ist.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Die Staatsanwaltschaft Kiel hat Anklage gegen den ehemaligen Manager Schwenker und den früheren Trainer Sedarusic des deutschen Rekordmeisters THW Kiel erhoben. Das Landgericht Kiel bestätigte die Anklageerhebung wegen Untreue und Betruges.
Mit der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft ist das Ermittlungsverfahren abgeschlossen. Nunmehr ist das Landgericht aufgefordert, über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung zu entscheiden. Es bleibt abzuwarten, wie die Entscheidung im Zwischenverfahren ausgehen wird. Nicht selten findet gerade in diesem strafprozessualen Abschnitt eine tatsächliche und rechtliche Verständigung zwischen den Verfahrensbeteiligten statt. Hier ist grundsätzlich auch der Raum für einen Deal, der immerhin seit geraumer Zeit durch den Gesetzgeber legalisiert worden ist.
Abwarten will wohl auch der Europäische Handball Verband (EHF). Die Anklageerhebung allein sei nicht Basis einer eigenen sportrechtlichen Entscheidung. Man werde Akteneinsicht begehren, um so eine ausreichende Entscheidungsgrundlage zu haben.
Dr. Steffen Lask
Nahezu gebetsmühlenartig kommt wieder einmal eine Forderung nach „neuen“ Straftatbeständen mit drakonischen Strafen aus Anlass eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen Betruges im Sport aus dem Freistaat Bayern. Die Justizministerin Merk (CSU) hat nach Medienberichten einen neuen Gesetzesentwurf erarbeiten lassen, der in den Bundesrat eingebracht werden soll. Dieser gehe weit über die vor drei Jahren gemachte Initiative hinaus. Es handelt sich dabei – wie auch damals – um eine Reaktion auf aktuelle Verdachtsmomente. Eine alte fragwürdige Idee in neuem Gewand ! Man kann sich angesichts derartiger Vorstöße des Eindrucks nicht erwehren, dass Politiker – wie Frau Merk – strafrechtsrelevante Fehlentwicklungen begierig aufgreifen, um sich selbst in mediale Szene zu setzen. 15 Jahre Knast für gewerbsmäßigen Sportbetrug !
Dr. Steffen Lask
Der Veranstalter des Zugspitz-Berglaufes 2008 muss sich ab heute vor dem Strafrichter des Amtsgerichts Garmisch-Partenkirchen verantworten. Er ist angeklagt wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen und darüber hinaus wegen fahrlässiger Körperverletzung. Am 13. Juli des vergangenen Jahres startete um 9.00 Uhr der Extremlauf auf die Zugspitz zum neunten Mal. Zwei der mehr als 700 Teilnehmer brachen völlig erschöpft und unterkühlt unmittelbar vor dem Ziel zusammen und verstarben. Weitere Läufer mussten auf der Intensivstation behandelt werden, weil auch sie erhebliche Verletzungen erlitten hatten.
Am Rande sei hier erwähnt, dass in einem (rechtskräftigen) Strafbefehl, in dem eine Geldstrafe ausgesprochen worden ist, diese sehr wohl als Vorstrafe zu werten ist. Anders verhält es sich bei der Einstellung des Strafverfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße. Es handelt sich um zwei völlig verschiedene strafprozessuale Verfahren.
Dr. Steffen Lask