Strafrecht & Sport

Lance Armstrong ./. Jeff Novitzky

In den USA gibt es keinen Straftatbestand, der Doping unter Strafe stellt. Dennoch sieht sich Armstrong einer juristischen Auseinandersetzung mit strafrechtlichem Bezug gegenüber.

Die Beteiligten: Floyd Landis disqualifizierter Toursieger 2006 wegen Testesterondopings. Mimt den Kronzeugen beim TV-Sender ABC. Tyler Hamilton mehrfach positiv getesteter Olympiasieger von 2004 im Einzelzeitfahren, 2004 nach der Vuelta bereits erstmals gesperrt und schließlich 2009 für 8 Jahre suspendiert, Ex-Mannschaftskollege von Armstrong. George Hincapie immer an der Seite von Armstrong bei dessen sieben Toursiegen. Johan Bruyneel Freund und Teammanager von Armstrong. Greg LeMond dreifacher Toursieger. Jeff Novitzky Beamter der amerikanischen Lebensmittel- und Arzneimittelaufsicht, ermittelte gegen Marion Jones und Baseball-Star Barry Bonds. Hein Verbruggen Ex-UCI Chef. Stephanie McIlvein Zeugin, frühere Mitarbeiterin beim Sponsor Oakley. Sie hat angeblich in einem Telefonat 2004 gegenüber Greg LeMond geäußert, im Krankenhaus am 27.10.1996 habe Armstrong bei einer Befragung durch Ärzte nach seiner Krebsdiagnose Doping eingeräumt. Als Zeugin in einem Prozess von Armstrong gegen die Firma SCA Promotions (Chef: Bob Hamman) um verweigerte Bonuszahlöungen für seinen 6. Toursieg wegen der Dopinggerüchte bestätigt sie diese Aussagen nicht. Armstrong gewinnt den Zivilprozess. US-Postal früherer Hauptsponsor des Teams um Armstrong und nach amerikanischem Recht ein öffentlich rechtliches Unternehmen, das den Status einer Regierungsstelle hat. Die Firmen Tailwind und capital Sports & Entertainment Betreiber des Rennstalls um Armstrong.

Die Rechtsanwälte: Tim Herman und Strafverteidiger Brayn Daily für Lance Armstrong. Rechtsanwalt Chris Manderson für Tyler Hamilton.

Der Vorwurf: Betrug. Verschwörung. Wurden Steuergelder zur Finanzierung von Dopingmittel verwandt ? Hat Armstrong möglicherweise unter Eid vor Gericht im Prozess um die von ihm begehrten Bonuszahlungen falsch ausgesagt ? Entscheidend könnte nämlich sein, dass Armstrong 2005 im Bonuszahlungsprozess gegen SCA ausgesagt haben soll, dass er am Rennstall, der von US-Postal unterstützt worden ist, beteiligt sei. Armstrong hätte so die Stellung eines Teilhabers am Unternehmen und wäre Verantwortlicher und eben nicht lediglich angestellter Radprofi gewesen, wie er zuletzt verlautbaren ließ.

Der Prozess: LeMond – der Gegenspieler von Armstrong – soll nach Medienberichten bereits am 30.07.2010 vor der Grand Jury aussagen.

Wir werden über den weiteren Fortgang berichten.


Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt


Strafurteil gegen Radprofi Ricco

Der italienische Radprofi Riccardo Ricco vom zweitklassigen Team Ceramica Flaminia ist in Frankreich von einem Strafgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten ausgesetzt zur Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von € 3.000,00 verurteilt worden. Damit wurde sein Dopingvergehen anlässlich der Tour de France 2008 strafrechtlich geahndet. Ricco war auf das EPO-Mittel Cera  positiv getestet worden, nachdem er zuvor in überlegener Manier zwei Etappen gewonnen hatte. Er war bereits in Italien zu einer Geldstrafe verurteilt worden, was seine Verteidiger vor dem französischen Gericht erfolglos geltend gemacht haben, um so eine Verurteilung zu verhindern.

Ein Verstoß gegen das Doppelbestrafungsverbot (ne bis in idem) oder auch den Grundsatz des Strafklageverbrauchs scheint hier naheliegend.

Was verbirgt sich hinter diesem Rechtsgrundsatz ? Der Verbrauch der Strafklage tritt ein, wenn ein früheres Verfahren wegen der Tat, die Gegenstand des neuerlichen Verfahrens ist, vollständig abgeschlossen ist. Die Sperrwirkung des Doppelbestrafungsverbotes macht eine neue Strafverfolgung gegen denselben Täter wegen der gleichen Tat unzulässig.

Aber: Urteile ausländischer Gerichte verbrauchen die Strafklage für Gerichte in Deutschland nicht. Die ausländischen Urteile findendurch deutsche Gerichte im Rahmen der Strafzumessung Berücksichtigung. Soweit dieser Grundsatz auch in Frankreich gilt – wovon wir ausgehen – ist die Entscheidung des franzözischen Strafgerichts, dass sich über die Einwände der Verteidigung hinweggesetzt hat, nachvollziehbar.


Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Zwei Meldungen zu: Profi-Radsport und Strafrecht

1.

Nach Medienberichten (L´Équipe) ermittelt die französische Staatsanwaltschaft gegen die Teams Astana und Caisse d´Epargne. Während der Tour de France 2009 sind Spritzen gefunden worden. In Laboruntersuchungen sind angeblich Rückstände analysiert worden, die auf Eigenblutdoping schließen lassen könnten. 

Das klingt alles sehr vage !

2.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Bernhard Kohl und Michael Rasmussen – beide Träger des Bergtrikots bei der Tour de France – eingestellt. Es wird gegen die beiden ehemaligen Radprofis keine Anklage erhoben; im Gegensatz zum ehemaligen Sport-Manager Matschiner. Er wird sich wegen Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz und das Arzneimittelgesetz zu verantworten haben. Kohl und Rasmussen hatten sich nach Ansicht der Anklagebehörde finanziell an der Anschaffung einer Blutzentrifuge beteiligt, die zum Zwecke des Blutdopings betrieben worden sei. Kohl und Rasmussen konnte jedoch nicht mit der für eine Anklageerhebung notwendigen Sicherheit nachgewiesen werden, dass sie nach Inkrafttreten des Anti-Doping-Gesetzes im August 2008 die Nutzung der Zentrifuge gegen Bezahlung anderen Sportlern ermöglicht haben.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Anklageerhebung der Wiener Staatsanwaltschaft wegen Verstoßes gegen das Anti-Doping-Bundesgesetz

Die Staatsanwaltschaft in Wien hat Anklage gegen einen früheren Radprofi erhoben. Der ORF berichtet von der Anklageerhebung gegen Christof Kerschbaum.

Das österreichische Anti-Doping-Gesetz regelt in § 22 a strafbares Verhalten. Danach wird derjenige mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe bestraft, der zu Zwecken des Dopings im Sport verbotene Wirkstoffe in Verkehr setzt oder bei anderen anwendet oder verbotene Methoden (bspw. Blutdoping oder Gendoping) bei anderen anwendet.

Gleichzeitig sind wohl die den Radprofi mit Dopingmitteln versorgenden Apotheker mitangeklagt worden. Kerschbaum war im März des vergangenen Jahres vorläufig festgenommen worden. Er soll weitere Kollegen versorgt haben, indem er an diese die Dopingmittel weitergegeben habe.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Ermittlungen gegen das Lampre Team

Die italienische Staatsanwaltschaft ermittelt offenkundig seit einiger Zeit gegen das italienische Pro Tour-Team – Lampre. Das Team wird nach Medienberichten mit dem Wiener Blutbank-Unternehmen Humanplasma in Verbindung gebracht. Beachtenswert ist an dieser Meldung jedoch, dass der ermittelnde Staatsanwalt lediglich davon spricht, dass es „zum Labor Humanplasma Verbindungen geben könnte“. Es bleibt abzuwarten, ob diese Meldung einen Tatsachenkern hat oder ob sich hier ein Staatsanwalt lediglich interessant machen will. Zuletzt hatte es im Rahmen der Ermittlungen Hausdurchsuchungen gegeben. Von den Durchsuchungen betroffen waren die Profis Alessandro Petacci und Lorenzo Bernucci.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt