Strafrecht & Sport

Korruption bei der FIFA

Wieder macht einen Meldung über korrupte Fußballfunktionäre der FIFA die Runde und das zu allem Überfluss – aus Sicht der FIFA – unmittelbar vor der Vergabe der Weltmeisterschaften 2018 und 2022. Zuletzt war am 18.11.2010 über die Zahlung von Bestechungsgeldern an Exekutivmitglieder der FIFA berichtet worden. Die Bedachten waren wohl die Herren Temarii (Tahiti) und Amadu (Nigeria). Beide sind suspendiert worden. Der Züricher „Tagesanzeiger“ lässt verlautbaren, dass drei weitere Mitglieder des Exekutivkomitees in der Vergangenheit Schmiergeldzahlungen erhalten haben sollen. Bereits 2001 seien diese Zahlungen über eine Vermarktungsagentur geflossen.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Der Staat vs. Stefan Schumacher

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat Medienberichten zufolge gegen den Radprofi Stefan Schumacher Anklage wegen Betruges erhoben. Schumacher ist sowohl durch einen positiven Dopingbefund anlässlich der Tour de France 2008 als auch durch ein positives Dopingresultat bei den Olympischen Spielen in Peking aufgefallen und schließlich zu Recht gesperrt worden. Ihm war CERA – Doping nachgewiesen worden. Die Staatsanwaltschaft sieht offensichtlich den für eine Anklageerhebung notwendigen hinreichenden Verdacht, dass Schumacher betrogen hat. Der Vorwurf: Er hat – wie viele Profis vor ihm – (schriftlich) erklärt, nicht zu dopen. Diese Erklärung hat er nicht nur gegenüber den Veranstaltern u.a. der Tour de France, sondern wohl auch gegenüber seinem früheren Arbeitgeber dem Team Gerolsteiner – Holczer – abgegeben. Sollten die arbeitsvertraglichen Verpflichtungen des damaligen Rennstalls – nämlich die Zahlungen der monatlichen Gehälter – nur deshalb erfolgt sein, weil der Rennstall an die Dopingfreiheit seines Fahrers geglaubt hat, so könnte man tatsächlich an Betrug denken.

So ähnlich ist doch Jan Ulrich auch ergangen. Insoweit verwundert es, dass man sich im Umfeld von Herrn Schumacher wundert. Völlig neben der Sache liegt Einwand, der Fall sei doch sportrechtlich abgeschlossen. Die sportrechtliche Sperre hat nichts mit einer strafrechtlichen Bewertung der Angelegenheit zu tun.

Es bleibt abzuwarten, wie das Landgericht Stuttgart entscheidet. Das Landgericht muss nun prüfen, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird.

Ich werde weiter berichten.


Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Matschiner strafrechtlich verurteilt

Der frühere Manager von Bernhard Kohl ist durch einer Wiener Strafgericht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Es ist gegen ihn eine einmonatige Freiheitsstrafe verhängt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dabei fand u. a. Berücksichtigung, dass Matschiner bereits fünf Wochen in Untersuchungshaft gesessen hat. Matschiner hatte während des Prozesses eingeräumt, nicht nur den ehemnaligen Radprofi Bernhard Kohl, sondern auch die Triathletin Hüffthaler mit Dopingmitteln versorgt zu haben.

Damit hat ein an sich massenhaft auftretendes sportrechtliches Problem seinen strafrechtlichen Abschluss gefunden, was – man mag es bedauern – so häufig nicht vorkommt.


Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Radprofi Da Ros erfolgreich vor dem CAS

Der italienische Radprofi Da Ros hat vor dem CAS teilweise erfolgreich die gegen ihn von der nationalen Anti Doping Agentur festgesetzte Rekordsperre von 20 Jahren angegriffen. Die Sperrfrist ist reduziert worden auf vier Jahre. Der frühere Liquigas-Profi war im Frühjahr 2009 von der Polizei verhaftet worden. Ihm wurde gewerbsmäßiger Handel mit Dopingmitteln, Hehlerei und Dokumentfälschung vorgeworfen.


Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Boateng nimmt Einspruch gegen Strafbefehl zurück

Der Fußballprofi Kevin-Prince Boateng hat den Einspruch gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten  – nach Medienberichten – zurückgenommen. Damit ist er rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt. Boateng war von der Staatsanwaltschaft Berlin ebenso wie seinem früheren Klubkollegen Patrick Ebert der Vorwurf der Sachbeschädigung gemacht worden. Beide sollen mehrere Autos beschädigt haben. Sie haben beide zunächst den Vorwurf bestritten. Ebert hatte unmittelbar vor der Hauptverhandlung seinen Einspruch zurück genommen. Ihm folgt nun  Boateng. Die Verhandlung sollte heute stattfinden. Ebert war wohl als Zeuge geladen.

Gegen einen Strafbefehl, der grundsätzlich ohne Hauptverhandlung auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Amtsgericht erlassen wird, wenn es sich bei der vorgewofenen Tat um ein Vergehen handelt, kann man innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch einlegen. Es folgt dann regelmäßig eine Hauptsverhandlung, in der der Vorwurf verhandelt wird.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt