Andreas Lambertz akzeptiert seine vom DFB-Kontrollausschuss geforderte Sperre von 2 Spielen und zusätzlich die Geldstrafe von € 5.000, weshalb das Verfahren gegen Lambertz rechtskräftig abgeschlossen ist.
Anders wieder die Herthaner: Der DFB-Kontrollausschuss hat gegen Kobiaschwili eine Sperre von einem Jahr gefordert, was angemessen ist, wenn er tatsächlich den von Schiedsrichter Stark behaupteten Faustschlag gegen den Unparteiischen nach dem Abpfiff des Relegationsspiel geführt hat. Stark hat dies in seiner Zeugeneinvernahme vor dem DFB-Sportgericht ausgesagt und seine Assistenten als weitere Zeugen benannt. Die Hertha-Führung scheint es auch in dieser Sache grundsätzlich anders zu sehen, als die übrigen Beteiligten. Werner Gegenbauer wird zitiert mit den Worten: „Lewan Kobiaschwili schwört Stein und Bein, dass er nicht geschlagen hat.“ Da ist man geneigt, zu sagen: “ Na dann ist die Verteidigung ja erfolgversprechend.“ Auch Kraft und Mijatovic und Lell sind nicht bereit, ihre vom Kontrollausschuss verfügten Strafen zu akzeptieren. Lell, der keinen Vertrag bei Hertha für die 2. Liga hat, soll den Fortuna-Profi Assani Lukimya angespuckt und des weiteren nach Spielende den Schiedsrichter Stark beleidigt haben. Der DFB-Kontrollausschuss hat eine 6 Spiele währende Sperre gefordert. Der Ausgang der Verfahren bleibt abzuwarten. Verteidigt werden drei der Hertha-Profis von Rechtsanwalt Schickhardt. Lell baut nach Medienberichten auf die Dienste eines anderen Verteidigers vor den DFB-Gremnien.
Wir werden berichten.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Nun steht fest, dass auch das Verhalten einiger Fortuna-Profis strafrechtliche Ermittlungen zur Folge hat. Nach Medienberichten ermittelt die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft gegen Spieler von Fortuna-Düsseldorf wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Sprengstoff-Gesetz. Anlass soll das Halten eines Bengalischen Feuers durch den Kapitän der Fortuna, Andreas Lambertz nach dem Ende des Relegationsspiels im Stadion sein. Die Rede ist auch davon, dass eine weiterer Spieler der Düsseldorfer nach dem Spiel ein solches Feuer angeblich gezündet haben soll.
Über Strafrechtliche Ermittlungen gegen die Herthaner wurde bereits unmittelbar nach dem Spielende berichtet. Ausgangspunkt für diese Ermittlungen sollen Tätlichkeiten gegenüber dem Schiedsrichter Stark gewesen sein, der Anzeige erstattet und Strafantrag gestellt hat.
Vordergründig beschäftigt aber beide Vereine zunächst die erwartete Entscheidung des DFB-Bundesgerichts, die für Freitag 12.30 Uhr angekündigt ist und in der über die Berufung von Hertha gegen das den Einspruch zurückweisende Urteil des DFB-Sportgerichts entschieden wird.
Das bringt für einige Akteure tatsächliche eine überlange Nachspielzeit.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Die Staatsanwaltschaft in München hat ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen der Schlägerei der beiden Profiboxer Dreck Chisora und Davis Haye auf der Pressekonferenz nach dem Sieg von Vitali Klitschko über Chisora eingeleitet. Das Tatortprinzip führt zur Zuständigkeit der Münchner Staatsanwaltschaft. Chisora war am Tag nach dem Kampf gegen Klitschko vorläufig festgenommen und wohl auch vernommen worden. Wer tatsächlich Beschuldigter sein wird, in dem nunmehr geführten Ermittlungsverfahren, steht noch nicht fest.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Lance Armstrong sind eingestellt worden. Gegen den siebenmaligen Tour-Sieger hatten die Behörden in den USA u.a. wegen des Verdachts der Verwendung von Steuergeldern zur Finanzierung von Doping ermittelt. Jeff Novitzky – ein Beamter der amerikanischen Lebensmittel- und Arzneimittelaufsicht – hatte sich bei den Ermittlungen hervorgetan und vor allen Dingen Armstrongs Zeit beim Team US-Postal unter die Lupe genommen und zahlreiche Ermittlungsansätze verfolgt. Frühere Weggefährten – wie Hamilton und Landis – hatten Armstrong immer wieder belastet. Wir hatten darüber ausführlich berichtet.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil des Landgerichts Kiel, mit welchem die Angeklagten Schwenker und Serdarusic freigesprochen wurden, Revision eingelegt. Es handelt sich dabei um einen „normalen“ Vorgang. Die Staatsanwaltschaft verhindert auf diese Weise, dass das Urteil rechtskräftig wird. Sie hat nach Urteilsverkündung lediglich eine Woche Zeit, die Revision einzulegen. Ob die Revision von der Staatsanwaltschaft tatsächlich begründet und damit das Revisionsverfahren, welches vor dem Bundesgerichtshof anhängig wäre, tatsächlich durchgeführt wird, bleibt abzuwarten. Das hängt von der Urteilsbegründung ab, die erfahrungsgemäß in den nächsten Wochen den Prozessbeteiligten zugestellt wird. Dabei hat das Landgerichts Kiel eine sog. Urteilsabsetzungefrist zu beachten, die sich an der Länge des Hauptverhandlungsprozesses orientiert. Dieses Vorgehen hat nichts mit einer Wiederaufnahme des Verfahrens zu tun.
Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage erhoben wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr, Untreue und wegen Betruges. Von diesen Vorwürfen hatte das Landgericht die Angeklagten freigesprochen. Es ging in diesem Strafverfahren – wie wir mehrfach berichtet hatten – um ein rein schleswig-holsteinisches Champions League Finale 2007 zwischen dem THW Kiel und der SG Flensburg-Handwitt.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt