Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat gegen den früheren Telekom-Teamarzt Andreas Schmid bei Gericht wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz den Erlass eines Strafbefehls beantragt. Laut dpa hat der die Ermittlungen leitende Oberstaatsanwalt Maier dies bestätigt. Sollte das Gericht den Strafbefehl – wie von der Staatsanwaltschaft beantragt – erlassen, wovon man ausgehen kann, dann hat Schmid zwei Wochen Zeit, hiergegen Einspruch einzulegen. Dann wird vom Gericht eine Hauptverhandlung anberaumt, in der die Vorwürfe, die zum beantragten Strafbefehl geführt haben, öffentlich verhandelt werden. Legt Schmid keinen Einspruch gegen den ihm zuzustellenden Strafbefehl ein, dann wird dieser rechtskräftig. Je nach Höhe der gegen ihn ausgesprochenen Geldstrafe (oder auch Freiheitsstrafe, was aber wohl eher unwahrscheinlich ist) gilt Schmid dann als vorbestraft.
In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass ein wesentlicher Teil der Ermittlungen gegen Schmid und seinen Freiburger Kollegen, Lothar Heinrich ergebnislos eingestellt worden war. Die Staatsanwaltschaft hatte diese Entscheidung damit begründet, dass ein Teil der Vorwürfe verjährt seien und es im Übrigen keine Geschädigten gegeben habe.
Auch berufsrechtlich könnten sich bei einem derart erhobenen Vorwurf für Schmid weitere Konsequenzen ergeben. Ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz ist mit Sicherheit für den Mediziner nicht ohne Risiko. Da wird die zuständige Ärztekammer sicher genauer hinsehen. Bleibt weiter abzuwarten, ob Schmid den Strafbefehl annimmt.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat das Ermittlungsverfahren gegen die früheren Radprofis Mario Kummer und Olaf Ludwig eingestellt. Beide standen in den Diensten der ehemaligen Remnnställe Team Telekom und T-Mobile. Gegen sie hatte Prof. Werner Franke, der unermüdliche Kämpfer gegen Doping Strafanzeige erstattet. Der Vorwurf: Kummer und Ludwig hätten sich an den Eigenblutbehandlungen in Vorbereitung der Tour de France 2006 begangenen durch die damaligen Mannschaftsärzte Heinrich und Schmid an der Universitätsklinik Freiburg beteiligt. Das Verfahren ist nunmehr nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden, weil die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Erhebung einer Anklage geboten haben. Das Ermittlungsverfahren war später noch gegen Rudy Pevenage, den früheren Mentor und Betreuer von Jan Ullrich erweitert worden. Auch gegen ihn ist das Verfahren eingestellt.
Bereits zuvor war bekannt geworden, dass das Verfahren gegen die beiden Mannschaftsärzte Schmid und Heinrich eingestellt worden war.
Das Ergebnis überrascht nicht. Auch ohne Kenntnis der Akten stand von Anfang an fest, das jedenfalls eine Strafbarkeit wegen einer Beteiligung an einem wie auch immer gearteten Eigenblutdoping ausscheidet, weil diese leistungssteigernde Manipulation erst seit dem 1.11.2007 in das Arzneimittelgesetz inkorporiert und unter Strafe gestellt worden ist.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Das Amtsgericht Kiel verhandelt vor dem Schöffengericht eine Anklage der Staatsanwaltschaft gegen einen Trainer des Deutschen Schwimmverbandes wegen sexuellen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen (§ 174 Strafgesetzbuch), so heißt es in einer Meldung. Der am gestrigen Tage begonnene Prozess wird in dieser Woche fortgesetzt. Die angeklagten Vorwürfe sollen bereits einige Jahre zurückliegen.
In einigen Meldungen ist die Rede davon, dass die Öffentlichkeit wegen der Errörterung der persönlichen Verhältnisse und Lebensberreiche des Angeklagten ausgeschlossen sei, um die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten zu schützen. Die Erörterung der persönlichen Lebensberreiche des Angeklagten sind grundsätzlich nicht geeignet, die Hauptverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen. Es geht hier wohl vordergründig um die Schutzbedürftigkeit der Zeugen. Sind nämlich Kinder und Jugendliche Opfer von Straftaten, so soll die Staatsanwaltschaft die Anklage bei einem Jugendgericht erheben, wenn zu erwarten ist, dass die Jugendlichen in der Hauptverhandlung als Zeugen gehört werden. Es handelt sich dann nämlich um eine sogenannte Jugendschutzsache, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet.
Bei einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahrenm. Die Verteidigung hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Der weitere Prozessverlauf bleibt abzuwarten.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Dieser Tage wurde vor der Strafkammer des Landgerichts München über die Schmiergeldaffäre rund um den BayernLB-Risikovorstand Gerhard Gribkowsky verhandelt. Der Angeklagte hatte vor Gericht behauptet, von Ecclestone bestochen worden zu sein. Ecclestone hatte in seiner Zeugenaussage davon gesprochen, dass er von Gribkowsky erpresst worden sei. Er – Ecclestone – habe die 44 Millionen gezahlt, um zu verhindern, dass der Angeklagte Informationen an die britischen Steuerbehörden weitergebe. Es war ein Schweigegeld. Gribkowsky ist wegen Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung zu achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Vorsitzende Richter Noll wird dahingehend zitiert, dass Ecclestone die „treibende Kraft“ gewesen sei und den Angeklagten „ins Verbrechen geführt“ habe. Die Presse spricht davon, dass Ecclestone nun in Bedrängnis sei. Das bleibt selbstverständlich abzuwarten.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Die Hauptverhandlung gegen Breno wegen schwerer Brandstiftung hat gestern begonnen. Damit wird dem Profi, dessen Vertrag am 30.06.2012 bei den Bayern ausläuft, ein Verbrechen zur Last gelegt. Ein Verbrechen bedeutet, dass die Mindestfreiheitsstrafe im Falle einer Verurteilung nicht unter einem Jahr liegt. Das Gericht hat weitere neun Verhandlungstage zunächst anberaumt, in denen die Tat und die Schuld des Angeklagten geklärt werden soll. Im Falle einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wird das Gericht darüber zu befinden haben, ob diese Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Das kann geschehen, wenn die Freiheitsstrafe zwei Jahre nicht übersteigt. Das Gericht wird über Auflagen zu befinden haben, die in der Bewährungszeit zu erbringen sind. Davon wird maßgeblich abhängen, ob Breno Deutschland in Richtung Italien wird verlassen dürfen. Er wird nämlich in Zusammenhang mit Lazio Rom gebracht.
Es bleibt abzuwarten, wie der Prozess weitergeht.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt