Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat das Ermittlungsverfahren gegen die früheren Radprofis Mario Kummer und Olaf Ludwig eingestellt. Beide standen in den Diensten der ehemaligen Remnnställe Team Telekom und T-Mobile. Gegen sie hatte Prof. Werner Franke, der unermüdliche Kämpfer gegen Doping Strafanzeige erstattet. Der Vorwurf: Kummer und Ludwig hätten sich an den Eigenblutbehandlungen in Vorbereitung der Tour de France 2006 begangenen durch die damaligen Mannschaftsärzte Heinrich und Schmid an der Universitätsklinik Freiburg beteiligt. Das Verfahren ist nunmehr nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden, weil die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Erhebung einer Anklage geboten haben. Das Ermittlungsverfahren war später noch gegen Rudy Pevenage, den früheren Mentor und Betreuer von Jan Ullrich erweitert worden. Auch gegen ihn ist das Verfahren eingestellt.
Bereits zuvor war bekannt geworden, dass das Verfahren gegen die beiden Mannschaftsärzte Schmid und Heinrich eingestellt worden war.
Das Ergebnis überrascht nicht. Auch ohne Kenntnis der Akten stand von Anfang an fest, das jedenfalls eine Strafbarkeit wegen einer Beteiligung an einem wie auch immer gearteten Eigenblutdoping ausscheidet, weil diese leistungssteigernde Manipulation erst seit dem 1.11.2007 in das Arzneimittelgesetz inkorporiert und unter Strafe gestellt worden ist.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Das Amtsgericht Kiel verhandelt vor dem Schöffengericht eine Anklage der Staatsanwaltschaft gegen einen Trainer des Deutschen Schwimmverbandes wegen sexuellen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen (§ 174 Strafgesetzbuch), so heißt es in einer Meldung. Der am gestrigen Tage begonnene Prozess wird in dieser Woche fortgesetzt. Die angeklagten Vorwürfe sollen bereits einige Jahre zurückliegen.
In einigen Meldungen ist die Rede davon, dass die Öffentlichkeit wegen der Errörterung der persönlichen Verhältnisse und Lebensberreiche des Angeklagten ausgeschlossen sei, um die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten zu schützen. Die Erörterung der persönlichen Lebensberreiche des Angeklagten sind grundsätzlich nicht geeignet, die Hauptverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen. Es geht hier wohl vordergründig um die Schutzbedürftigkeit der Zeugen. Sind nämlich Kinder und Jugendliche Opfer von Straftaten, so soll die Staatsanwaltschaft die Anklage bei einem Jugendgericht erheben, wenn zu erwarten ist, dass die Jugendlichen in der Hauptverhandlung als Zeugen gehört werden. Es handelt sich dann nämlich um eine sogenannte Jugendschutzsache, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet.
Bei einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahrenm. Die Verteidigung hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Der weitere Prozessverlauf bleibt abzuwarten.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Dieser Tage wurde vor der Strafkammer des Landgerichts München über die Schmiergeldaffäre rund um den BayernLB-Risikovorstand Gerhard Gribkowsky verhandelt. Der Angeklagte hatte vor Gericht behauptet, von Ecclestone bestochen worden zu sein. Ecclestone hatte in seiner Zeugenaussage davon gesprochen, dass er von Gribkowsky erpresst worden sei. Er – Ecclestone – habe die 44 Millionen gezahlt, um zu verhindern, dass der Angeklagte Informationen an die britischen Steuerbehörden weitergebe. Es war ein Schweigegeld. Gribkowsky ist wegen Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung zu achteinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Vorsitzende Richter Noll wird dahingehend zitiert, dass Ecclestone die „treibende Kraft“ gewesen sei und den Angeklagten „ins Verbrechen geführt“ habe. Die Presse spricht davon, dass Ecclestone nun in Bedrängnis sei. Das bleibt selbstverständlich abzuwarten.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Die Hauptverhandlung gegen Breno wegen schwerer Brandstiftung hat gestern begonnen. Damit wird dem Profi, dessen Vertrag am 30.06.2012 bei den Bayern ausläuft, ein Verbrechen zur Last gelegt. Ein Verbrechen bedeutet, dass die Mindestfreiheitsstrafe im Falle einer Verurteilung nicht unter einem Jahr liegt. Das Gericht hat weitere neun Verhandlungstage zunächst anberaumt, in denen die Tat und die Schuld des Angeklagten geklärt werden soll. Im Falle einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wird das Gericht darüber zu befinden haben, ob diese Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Das kann geschehen, wenn die Freiheitsstrafe zwei Jahre nicht übersteigt. Das Gericht wird über Auflagen zu befinden haben, die in der Bewährungszeit zu erbringen sind. Davon wird maßgeblich abhängen, ob Breno Deutschland in Richtung Italien wird verlassen dürfen. Er wird nämlich in Zusammenhang mit Lazio Rom gebracht.
Es bleibt abzuwarten, wie der Prozess weitergeht.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Christian Lell ist für sein sportwidriges Verhalten und Schiedsrichterbeleidigung vom Sportgericht des DFB für fünf Pflichtspiele gesperrt worden, nachdem in den vergangenen Tage bereits Kobiaschwili eine Rekordsperre von 7,5 Monaten erhalten hatte und die Hertha-Spieler Thomas Kraft für vier Spiele und Andre Mijatovic für drei Spiele gesperrt wurden. Lell soll – wie berichtet – den Düsseldorfer Lukimya angespuckt haben, was Lell bestreitet. Die Beleidigung gegenüber dem Unparteiischen Stark hatte er in der Verhandlung eingeräumt. Damit ist wohl das letzte Kapitel des Relegationsspiels zwischen Hertha und Fortuna abgeschlossen. Ob Lell die Sperre nunmehr akzeptiert bleibt abzuwarten. Hertha hatte die übrigen drei Sperren gegen Kobiaschwili, Kraft und Mijatovic akzeptiert.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt