Strafrecht & Sport

Alemannia Aachen – Insolvenz – Staatsanwalt

In den Medien wird berichtet, dass nunmehr die Staatsanwaltschaft gegen die Verantwortlichen von Alemannia Aachen wegen des Verdachts der „Insolvenzverschleppung“ ermittelt. Zutreffend wird von der Insolvenzantragspflichtverletzung gesprochen. Der Vorstand eines Vereins oder der Geschäftsführer einer GmbH haben die gesetzliche, strafbewehrte Pflicht innerhalb einer kurzen Frist von spätestens drei Wochen nach Vorliegen eines Insovenzgrundes – etwa Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung – einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen (§ 15a Insolvenzordnung). Lassen sie diese Frist verstreichen, ohne dass die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung beseitigt wurde, dann sind staatsanwaltschaftliche Ermittlungen die Folge.

Es bleibt abzuwarten, was bei diesen Ermittlungen tatsächlich herauskommt.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Ante Sapina – verurteilter Wettbetrüger erneut vor dem BGH

Der Bundesgerichtshof wird heute über die Revision des erstinstanzlich Verurteilten Ante Sapina zu urteilen haben. Neben Sapina hat auch die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil des Landgerichts Bochum eingelegt. Sapina war vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Ihm werden neben anderen Tatbeteiligten Wettmanipulationen in großem Stil vorgeworfen. Er soll nach den bisherigen Feststellungen Wettgewinne in Höhe von € 2,3 Millionen erzielt haben. Sapina ist bereits in einem  früheren Verfahren vor dem Landgericht Berlin zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 11 Monaten verurteilt worden. Das landgerichtliche Urteil hatte der BGH 2006 bestätigt. Sapina war damals mit dem Schiedsrichter Robert Hoyzer gemeinsam verurteilt worden.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Pezzoni – Strafanzeige wegen Bedrohung

Der Schritt ist folgerichtig. Pezzoni erstattet Strafanzeige wegen Beleidigung und Bedrohung. Er wehrt sich damit gegen das Verhalten von sogenannten Kölner Fans. Der 23-jährige Abwehrspieler war angepöbelt, bespuckt und bedroht worden. Das darf der Sport nicht hinnehmen. Der 1. FC Köln hat auf Wunsch des Fußballprofis den Vertrag aufgehoben. Pezzoni war bereits Anfang des Jahres Opfer einer Gewaltattacke geworden.  Wenn die Staatsanwaltschaft zitiert wird, dass es sich um „relativ kleinformatige Tatbestände“ handle, dann kann man durchaus entgegenhalten, dass beim Ausschöpfen der Strafrahmen durchaus die Möglichkeit besteht, die Täter empfindlich zu treffen. Sowohl auf die Beleidigung als auch auf die Bedrohung kann das Gericht, wenn es diese Sanktion für angemessen hält, mit Freiheitsstrafe reagieren.

Das laute Nachdenken des Hauptsponsors über die Beendigung des Engagement ist das richtige Signal.

 

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Schmid – ehemaliger Telekom-Teamarzt akzeptiert Strafbefehl

Nach dpa-Informationen soll der Verteidiger Kollege Rechtsanwalt Gillmeister erklärt haben, dass sein Mandant, der frühere Teamarzt des Pro-Teams Telekom, Andreas Schmid den beantragten Strafbefehl akzeptieren werde. Sein Mandant, so Gillmeister weiter, habe gegenüber der Staatsaanwaltschaft Freiburg eingeräumt, an Profis des Telekomteams EPO-Mittel abgegeben zu haben. Damit habe er den Vorwurf des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz gestanden. Die übrigen Vorwürfe waren eingestellt worden. Wir hatten darüber berichtet.

 

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Staatsanwaltschaft beantragt gegen früheren Telekom-Teamarzt einen Strafbefehl

Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat gegen den früheren Telekom-Teamarzt Andreas Schmid bei Gericht wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz den Erlass eines Strafbefehls beantragt. Laut dpa hat der die Ermittlungen leitende Oberstaatsanwalt Maier dies bestätigt. Sollte das Gericht den Strafbefehl – wie von der Staatsanwaltschaft beantragt – erlassen, wovon man ausgehen kann, dann hat Schmid zwei Wochen Zeit, hiergegen Einspruch einzulegen. Dann wird vom Gericht eine Hauptverhandlung anberaumt, in der die Vorwürfe, die zum beantragten Strafbefehl geführt haben, öffentlich verhandelt werden. Legt Schmid keinen Einspruch gegen den ihm zuzustellenden Strafbefehl ein, dann wird dieser rechtskräftig. Je nach Höhe der gegen ihn ausgesprochenen Geldstrafe (oder auch Freiheitsstrafe, was aber wohl eher unwahrscheinlich ist) gilt Schmid dann als vorbestraft.

In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass ein wesentlicher Teil der Ermittlungen gegen Schmid und seinen Freiburger Kollegen, Lothar Heinrich ergebnislos eingestellt worden war. Die Staatsanwaltschaft hatte diese Entscheidung damit begründet, dass ein Teil der Vorwürfe verjährt seien und es im Übrigen keine Geschädigten gegeben habe.

Auch berufsrechtlich könnten sich bei einem derart erhobenen Vorwurf für Schmid weitere Konsequenzen ergeben. Ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz ist mit Sicherheit für den Mediziner nicht ohne Risiko. Da wird die zuständige Ärztekammer sicher genauer hinsehen. Bleibt weiter abzuwarten, ob Schmid den Strafbefehl annimmt.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt