Strafrecht & Sport

Staatsanwalt vs. Mandzukic

Man ist gewillt zu sagen: „Das war ja klar.“

Wo es eine – wie auch immer gartete – umstrittene Handlung gegeben hat, da ruft sich die Staatsanwaltschaft auf den Plan. Das macht sie, weil sie sich auf ihren gesetzlichen Auftrag berufen kann, nämlich von Amts wegen, die Ermittlungen aufzunehmen, sofern sie zureichende Anhaltspunkte sieht, die für eine verfolgbare Straftat sprechen. Das nennt die Strafprozessordnung Legalitätsgrundsatz.

Zu der Geste von Mandzukic, der für die Bayern in dieser Saison bisher sehr erfolgreich ist, bleibt festzuhalten, dass sie im Kontext mit anderen Äußerungen des Stürmers, im Sport nichts zu suchen hat. Der Sport hat entsprechend reagiert. Der DFB hat den Spieler ermahnt und ihn aufgefordert, solche Jubelformen zu unterlassen.

Was sind eigentlich staatsanwaltliche „Prüfungen der Sach- und Rechtslage“, nach deren Abschluss entschieden wird, ob Ermittlungen aufgenommen werden oder nicht, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, Frau Gabriels-Gorsolke in den Medien zitiert wird?

Bleibt die Entscheidung der Staatsasnwaltschaft abzuwarten.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

 

 

 

Alemannia Aachen – Insolvenz – Staatsanwalt

In den Medien wird berichtet, dass nunmehr die Staatsanwaltschaft gegen die Verantwortlichen von Alemannia Aachen wegen des Verdachts der „Insolvenzverschleppung“ ermittelt. Zutreffend wird von der Insolvenzantragspflichtverletzung gesprochen. Der Vorstand eines Vereins oder der Geschäftsführer einer GmbH haben die gesetzliche, strafbewehrte Pflicht innerhalb einer kurzen Frist von spätestens drei Wochen nach Vorliegen eines Insovenzgrundes – etwa Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung – einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen (§ 15a Insolvenzordnung). Lassen sie diese Frist verstreichen, ohne dass die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung beseitigt wurde, dann sind staatsanwaltschaftliche Ermittlungen die Folge.

Es bleibt abzuwarten, was bei diesen Ermittlungen tatsächlich herauskommt.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Ante Sapina – verurteilter Wettbetrüger erneut vor dem BGH

Der Bundesgerichtshof wird heute über die Revision des erstinstanzlich Verurteilten Ante Sapina zu urteilen haben. Neben Sapina hat auch die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil des Landgerichts Bochum eingelegt. Sapina war vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Ihm werden neben anderen Tatbeteiligten Wettmanipulationen in großem Stil vorgeworfen. Er soll nach den bisherigen Feststellungen Wettgewinne in Höhe von € 2,3 Millionen erzielt haben. Sapina ist bereits in einem  früheren Verfahren vor dem Landgericht Berlin zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 11 Monaten verurteilt worden. Das landgerichtliche Urteil hatte der BGH 2006 bestätigt. Sapina war damals mit dem Schiedsrichter Robert Hoyzer gemeinsam verurteilt worden.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Pezzoni – Strafanzeige wegen Bedrohung

Der Schritt ist folgerichtig. Pezzoni erstattet Strafanzeige wegen Beleidigung und Bedrohung. Er wehrt sich damit gegen das Verhalten von sogenannten Kölner Fans. Der 23-jährige Abwehrspieler war angepöbelt, bespuckt und bedroht worden. Das darf der Sport nicht hinnehmen. Der 1. FC Köln hat auf Wunsch des Fußballprofis den Vertrag aufgehoben. Pezzoni war bereits Anfang des Jahres Opfer einer Gewaltattacke geworden.  Wenn die Staatsanwaltschaft zitiert wird, dass es sich um „relativ kleinformatige Tatbestände“ handle, dann kann man durchaus entgegenhalten, dass beim Ausschöpfen der Strafrahmen durchaus die Möglichkeit besteht, die Täter empfindlich zu treffen. Sowohl auf die Beleidigung als auch auf die Bedrohung kann das Gericht, wenn es diese Sanktion für angemessen hält, mit Freiheitsstrafe reagieren.

Das laute Nachdenken des Hauptsponsors über die Beendigung des Engagement ist das richtige Signal.

 

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Schmid – ehemaliger Telekom-Teamarzt akzeptiert Strafbefehl

Nach dpa-Informationen soll der Verteidiger Kollege Rechtsanwalt Gillmeister erklärt haben, dass sein Mandant, der frühere Teamarzt des Pro-Teams Telekom, Andreas Schmid den beantragten Strafbefehl akzeptieren werde. Sein Mandant, so Gillmeister weiter, habe gegenüber der Staatsaanwaltschaft Freiburg eingeräumt, an Profis des Telekomteams EPO-Mittel abgegeben zu haben. Damit habe er den Vorwurf des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz gestanden. Die übrigen Vorwürfe waren eingestellt worden. Wir hatten darüber berichtet.

 

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt