Strafrecht & Sport

Wende im Prozess – Fuentes nennt ersten Namen

Am Mittwoch, den 30.01.2013 bestritt der Mediziner in Madrid zwar die Weitergabe des leistungssteigernden Blutdopingmittels EPO, enthüllte aber den Namen eines seiner früheren Kunden. Es handelt sich dabei um den früheren Radprofi Javier Gómez, der daraufhin seinen Posten als Generaldirektor der Jugendstiftung der obersten Sportbehörde CSD zur Verfügung stellte.

Zwischen 2003 und 2006 soll Fuentes bis zu 200 Sportler betreut zu haben. Diese müssen nun ernsthafte Befürchtungen vor einer Veröffentlichung haben, denn der gelernte Gynäkologe sagte, er habe ein Notizbuch mit den Namen all seiner Ex-Kunden in einem Safe gut verschlossen, „damit es mir niemand klaut“. Das Gericht sei zwar bisher nicht an weiteren Namen interessiert. Sollte es aber nötig werden, sei Fuentes bereit, die Namen preiszugeben. „Wenn man wissen will, wer diese Sportler waren, kein Problem“, sagte er.

Nicht nur Radprofis, sondern auch Boxer, Fußballer, Tennisspieler und Leichtathleten habe Fuentes betreut, räumte er in dem Verfahren ein. Zwar wurden in mindestens acht der über 200 bei ihm sichergestellten Blutbeuteln Reste von EPO entdeckt, trotzdem bestritt Fuentes am vergangenen Mittwoch, dass er das verbotene leistungssteigernde Blutdopingmittel weitergegeben habe. Die gefundenen geringen EPO-Reste könnten nur von früheren Behandlungen von Sportlern stammen, die aber nicht von ihm durchgeführt worden seien. „Es gibt keine andere Erklärung“, beteuerte der Mediziner. Die Staatsanwaltschaft fordert zwei Jahre Haft und ein zweijähriges Berufsverbot. Der Urteilsspruch wird nicht vor April erwartet.

Dr. Steffen Lask

Bielefeld-Anhänger nach Überfall auf Werder-Fan verurteilt

Der 20-jährige Hauptangeklagte wurde wegen eines brutalen Angriffs auf Werder-Bremen-Fans wegen versuchten Mordes verurteilt. Das Landgericht Bielefeld verhängte eine Jugendstrafe von vier Jahren und zehn Monaten. Gemeinsam mit 25 anderen Anhängern des Drittligisten Arminia Bielefeld hatte der junge Mann im Mai 2012 die 10 Werder-Anhänger verfolgt, beraubt und verletzt. Nach Angaben der Polizei hatte der Angeklagte seinem bereits am Boden liegenden Opfer mehrfach gegen den Kopf getreten. Der Mann schwebte mehrere Tage in Lebensgefahr und erlitt bleibende Schäden.

Neun weitere Angeklagte wurden zu Haftstrafen zwischen 10 und 15 Monaten, ausgesetzt auf Bewährung, verurteilt. Einen weiteren Angeklagten sprach das Gericht frei. In dem Prozess bekannte sich der 20-Jährige als gewaltbereiter Hooligan. Ein Gutachter stellte fest, dass bei seinen Attacken nur eine verminderte Schuldfähigkeit vorgelegen habe, da er mit 1,9 Promille alkoholisiert gewesen sei.

Dr. Steffen Lask

Breno bleibt in Haft – BGH verwirft Revision

Die vom früheren Abwehrspieler des deutschen Rekordmeisters FC Bayern München eingelegte Revision gegen seine Verurteilung wurde vom Bundesgerichtshof als „unbegründet“ verworfen, teilte die Justizpressestelle am Oberlandesgericht München mit. Das Urteil gegen den 23-Jährigen, der wegen schwerer Brandstiftung in der von ihm angemieteten Villa im vergangenen Juli zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden war, ist somit rechtskräftig.

Mit der Revision wollte die Verteidigung Brenos das vor knapp sieben Monaten ergangene Urteil des Landgerichts München I mit der Begründung kippen, es habe sich zu wenig mit der Frage beschäftigt, ob Breno in der Tatnacht nicht nur sehr viel Alkohol getrunken, sondern auch Tabletten genommen habe, die Bewusstseinsstörungen hervorgerufen haben könnten. Die Nachprüfung des Urteils habe aber nach Ansicht des BGH „keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten“ ergeben, hieß es nach Angaben der Justizpressestelle.

Dr. Steffen Lask

Schwenker – Freispruch teilweise durch BGH aufgehoben

Der Freispruch des ehemaligen THW-Kiel Managers Schwenker ist auf die Revision der Staatsanwaltschaft teilweise aufgehoben worden. Ihm und dem früheren Trainer, Serdarusic waren Manipulationen durch Schiedsrichterbestechung vorgeworfen worden. Das Landgericht Kiel hatte beide freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte Revision gegen den Freispruch eingelegt und zunächst die vollständige Aufhebung des Urteils beantragt. Später hat sie die Revision jedoch beschränkt, in dem sie diese teilweise zurücknahm. Das Urteil gegen Serdarusic ist danach rechtskräftig geworden. Die ursprünglich erhobenen Vorwürfe der Spielmanipulation sind vom Tisch. Sie waren nach der teilweisen Rücknahme der Revision nicht mehr Gegenstand des Revisionsverfahrens vor dem BGH. Das freisprechende Urteil ist vom BGH jedoch aufgehoben worden, soweit das Urteil des Landgerichts Kiel eine im Jahre 2009 zwischen dem THW Kiel und Serdarusic geschlossene Freistellungsvereinbarung strafrechtlich zu bewerten hatte. Hier könne der BGH aufgrund der lückenhaften Begründung im Urteil nicht ausschließen, ob sich Schwenker nicht doch durch die Unterzeichnung strafbar gemacht haben könnte. Bezüglich dieses Punktes muss die sache neu verhandelt werden vor dem Landgericht Kiel.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Staatsanwalt vs. Mandzukic

Man ist gewillt zu sagen: „Das war ja klar.“

Wo es eine – wie auch immer gartete – umstrittene Handlung gegeben hat, da ruft sich die Staatsanwaltschaft auf den Plan. Das macht sie, weil sie sich auf ihren gesetzlichen Auftrag berufen kann, nämlich von Amts wegen, die Ermittlungen aufzunehmen, sofern sie zureichende Anhaltspunkte sieht, die für eine verfolgbare Straftat sprechen. Das nennt die Strafprozessordnung Legalitätsgrundsatz.

Zu der Geste von Mandzukic, der für die Bayern in dieser Saison bisher sehr erfolgreich ist, bleibt festzuhalten, dass sie im Kontext mit anderen Äußerungen des Stürmers, im Sport nichts zu suchen hat. Der Sport hat entsprechend reagiert. Der DFB hat den Spieler ermahnt und ihn aufgefordert, solche Jubelformen zu unterlassen.

Was sind eigentlich staatsanwaltliche „Prüfungen der Sach- und Rechtslage“, nach deren Abschluss entschieden wird, ob Ermittlungen aufgenommen werden oder nicht, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, Frau Gabriels-Gorsolke in den Medien zitiert wird?

Bleibt die Entscheidung der Staatsasnwaltschaft abzuwarten.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt