Mit der Frage der Schadensermittlung beim Sportwettenbetrug hatte sich im Dezember letzten Jahres der BGH zu befassen. Der BGH bestätigt zunächst, dass die Angeklagten durch die Abgabe der Wetten gegenüber den Wettanbietern konkludent der Wahrheit zu Wider erklärt haben, dass der Verlauf oder der Ausgang des gewetteten Spiels von ihnen nicht beeinflusst worden sei. Zu der Ermittlung des Schadens führt der BGH aus, dass in denjenigen Fällen, in denen die Wettanbieter den entsprechend der vereinbarten Quote berechneten Gewinn ausbezahlt haben, ein Vermögensverlust in Höhe der Differenz zwischen Wetteinsatz und Wettgewinn und somit ein vollendeter Betrug und ein Schaden in dieser Höhe vorliegt. Bereits mit Abschluss des Wettvertrages ist der Betrug zum Nachteil des Wettanbieters anzunehmen.
Der BGH stellt weiterhin klar, dass es auf die Frage, ob die Manipulationen tatsächlich den Ausgang der betroffenen Spiele beeinflusst haben, nicht ankommt. Entscheidend ist vielmehr, dass die Wettanbieter Wetten auf manipulierte Spiele nicht angenommen hätten. Ausschlaggebend für den Vermögensschaden auf Seiten der getäuschten Wettanbieter ist, dass bei objektiver Betrachtung die von ihnen gegenüber den Wettenden eingegangene – infolge der Manipulationen mit einem erhöhten Realisierungsrisiko behaftete – Verpflichtung zur Auszahlung des vereinbarten Wettgewinns nicht mehr durch den Anspruch auf den Wetteinsatz aufgewogen wird. Dabei ist es außerdem irrelevant, dass die Wettanbieter in der Gesamtschau durch den Abschluss anderer Wetten gar keinen Verlust erlitten haben, denn die dem Wettanbieter verbleibenden Wetteinsätze verlorener Wetten stellen im Verhältnis zu den manipulativ agierenden Wettgewinnern keine schadenskompensierenden Ausgleich dar.
BGH, Urt. v. 20. 12. 2012 – 4 StR 55/12 (LG Bochum)
Dr. Steffen Lask
Am zweiten Hauptverhandlungstag im neu aufgelegten Strafprozess gegen den ehemaligen Manager des Handballbundesligisten THW Kiel, Uwe Schwenker wegen des Vorwurfs der Untreue ist Schwenker durch die Aussage eines Zeugen weiter entlastet worden. Der ehemalige THW-Gesellschafter Gernot Wegner sagte vor der Wirtschaftskammer des Kieler Landgerichts aus, dass es „schon vorher zwei- bis dreimal vorgekommen sei, dass Noka Serdarusic um Darlehen und Vorschüsse gebeten habe“. Das sei gängige Praxis und nie ein Problem gewesen, so Wegner.
Zuvor hatte der ehemalige Gesellschafter Hubertus Grote Schwenker entlastet. Das Gericht verzichtet auf Serdarusic als Zeugen wegen dessen Aussageverweigerungsrechts. Damit wird ein Freispruch Schwenkers am 10. April immer wahrscheinlicher.
Dr. Steffen Lask
Der frühere dänische Radprofi Rolf Sörensen gestand im dänischen Fernsehen die Einnahme von Dopingmitteln während seiner aktiven Karriere. Der 47-Jährige, der mit 53 Profisiegen einer der erfolgreichsten dänischen Radprofis aller Zeiten ist, gab gegenüber dem Sender TV2 an, Epo und Kortison genommen und „Teil der Epo-Ära der 90er Jahre“ gewesen zu sein. Wie auch andere geständige Doping-Sünder vor ihm, hielt auch Sörensen sich bedeckt, was Hintermänner und genauere Details und Zusammenhänge angeht: „Es wird keine anderen Namen geben, keine Anschuldigungen. Das ist nicht mein Stil“, so der Olympiazweite im Straßenrennen 1996 in Atlanta.
Auch Sörensen fuhr in den Jahren 1996 – 2000 für den niederländischen Rabobank-Rennstall, der in den vergangenen Monaten immer wieder von Doping – Geständnissen seiner ehemaligen Fahrer betroffen war.
Dr. Steffen Lask
Die Leichtathletik hat wieder einen Dopingskandal. Der Weltverband IAAF gab bekannt, dass drei Weltmeister, zwei Silbermedaillen-Gewinner und ein Ex-Weltmeister bei der WM 2005 in Helsinki gedopt waren. Neben den bereits bekannten Fällen von Hammerwurf-Siegerin Olga Kusenkowa und der Weitsprung-Zweiten Tatjana Kotowa (beide Russland) veröffentlichte die IAAF nun auch die Namen der Hammerwerfer Iwan Tichon (Gold) und Wadim Dewjatowski (Silber) sowie der Kugelstoßer Nadeschda Ostaptschuk (Gold) und Andrej Miknewitsch (WM-Gold 2003). Alle vier kommen aus Weißrussland und wurden teilweise schon mehrfach des Dopings überführt.
Die Leistungen der Athleten werden annulliert und die Medaillen werden aberkannt. Dies wiederum hätte zur Folge, dass der deutsche Hammerwerfer Markus Esser acht Jahre nach seinem vierten Platz nun nachträglich eine Silber Medaille bekäme. Was Markus Esser nachträglich nicht mehr gegeben werden kann, ist das Glücksgefühl des Moments der Siegerehrung unmittelbar nach vollbrachter Wettkampf-Leistung. Um diesen Moment ist er betrogen worden. Durch die Möglichkeit auch nach Jahren noch eingefrorene Doping-Proben nach den neuesten Verfahren zu untersuchen, entstehe laut IAAF-Council-Mitglied Helmut Digel „eine abschreckende Wirkung“.
Und IAAF-Präsident Lamine Diack kommentierte die Meldung: „Unsere Botschaft an die Betrüger ist unmissverständlich klar: Es gibt keinen Platz mehr, sich zu verstecken. Die Nach-Tests sind der letzte Beweis für die Entschlossenheit der IAAF, Betrüger in unserem Sport zu überführen.“
Dr. Steffen Lask
Am kommenden Donnerstag beginnt die Neuauflage des Prozesses gegen den ehemaligen Geschäftsführer des THW Kiel wegen Untreue vor dem Kieler Landgericht. Bereits im September 2011 musste sich Schwenker mit dem damaligen THW-Trainer Zvonimir Serdarusic mehrere Monate vor dem Landgericht Kiel verantworten. Laut Anklage soll Schwenker das Champions League Finale 2007 zwischen seinem damaligen Verein und der SG Flensburg-Handewitt verschoben haben.
Nachdem die beiden Angeklagten im Januar 2012 freigesprochen wurden, legte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Revision ein. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf – allerdings allein hinsichtlich zweier Darlehen in Höhe von insgesamt 60.000 Euro, die Schwenker im Frühjahr 2008 an Serdarusic gezahlt hatte. Der Freispruch vom Vorwurf der Bestechung und des Betrugs hatte Bestand. Schwenker zeigte sich im Vorfeld des Prozesses zuversichtlich: „Ich bin optimistisch und gehe davon aus, dass die Sache nach vier Jahren endlich zu den Akten gelegt wird.“
Dr. Steffen Lask