Der frühere Bayern-Profi Breno muss wohl mit einem weiteren Prozess rechnen. Es handelt sich um einen Zivilprozess. Breno hatte im September 2011 die Villa, in der er wohnte, angezündet. Der Sachverhalt ist durch ein Strafgericht aufgearbeitet. Breno ist wegen der Brandstiftung zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Mittlerweile ist der 24jährige Freigänger. D.h. er darf die Justizvollzugsanstalt Stadelheim für einen festgelegten Zeitraum täglich verlassen, um einer Arbeit im Jugendzentrum der Bayern nachzugehen. Der Eigentümer und Vermieter der Villa verlangt Schadensersatz von Breno. Das kann man nachvollziehen. Breno kann z.Z. nicht zahlen. Die Medien sprechen von einer Forderung in Höhe von € 100.000. Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse an gerichtlichen Feststellung seiner Forderungen.
Breno könnte einem Zivilprozess vor Gericht aus dem Weg gehen. Er müsste die Forderungen seines früheren Vermieters anerkennen und zwar im Rahmen eines notariellen Schuldanerkenntnisses. Ein solches notarielles Schuldanerkenntnis hat die gleiche rechtliche Wirkung wie ein Urteil, in welchem stünde, dass Breno verpflichtet sei, an den Vermieter Schadensersatz zu zahlen. Allein zu sagen, er – Breno – habe kein Geld, ist sicher nicht ausreichend. Auch das normale nicht-notarielle Anerkenntnis hat nicht den gleichen rechtlichen Wert, weshalb man den Vermieter durchaus verstehen kann. Auch die Versicherung, die für den Vermieter den Brandschaden eventuell reguliert hat, wird sich möglicherweise, wenn sie es noch nicht getan hat, im Rahmen eines Regresses an Breno wenden.
So ist das, wenn man anderer Leute Haus ansteckt.
Prof. Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Ante Sapina – der im Zusammenhang mit dem früheren Schiedsrichter Robert Hoyzer bereits verurteilt worden war – steht erneut vor dem Landgericht Bochum. Dort war er in einem zweiten Prozess im Jahre 2011 wegen betrügerischer Wettmanipulationen in den Jahren 2008/2009 zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Urteil wurde teilweise vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben und zur neuen Verhandlung an das Landgericht Bochum zurückverwiesen. Das Ziel der Verteidigung ist klar: Sapina hatte nach seiner Festnahme umfassend zu den Vorwürfen gegen ihn und andere Stellung genommen und an der Aufklärung des international angelegten Wettbetruges umfangreich mitgewirkt. Deshalb erachtet die Verteidigung eine deutliche Strafmilderung für geboten. Die umfassende Aufklärungshilfe ist ein anerkannter Strafmilderungsgrund, den das Gericht zu berücksichtigen hat. Der Prozessausgang ist offen. Das Verfahren ist zunächst auf 13 Verhandlungstage terminiert worden.
Prof. Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Lance Armstrong hat in letzter Minute ein gerichtliches Verfahren verhindern können. Er hat eine außergerichtliche Einigung mit der Firma Acceptance Insurance Company erzielt. Die Versicherungsgesellschaft hatte gegen Lance Armstrong einen Gerichtsprozess angestrengt und verlangte vom früheren Tour-Sieger wegen des von ihm eingestandenen Dopinggebrauchs während der Tour de France 1999, 2000 und 2001 einen an ihn gezahlten Bonus in Höhe von 3 Millionen Dollar zurück. Durch die Einigung hat Armstrong einen Betrugsprozess verhindert. Er ist gleichzeitig zunächst um eine Aussage unter Eid herum gekommen. Der Anwalt von Armstrong,Tim Herman wird zitiert: Damit sei die Angelegenheit zur „Zufriedenheit beider Parteien“ geklärt worden.
Prof. Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Nach Medienberichten soll Ronny am 05.02.2013 nachts mit einem Geländewagen in Berlin Mitte unterwegs gewesen sein. Er sei unangemessen langsam und in Schlangenlinie gefahren, so die ermittelnden Beamten. Sie haben sich daraufhin entschlossen, den Geländewagen anzuhalten und stellten schließlich Alkoholgeruch beim Fahrer fest. Die Beamten hätten eine Alkoholmessung angeordnet und wollten Ronny mit zur Dienststelle nehmen – so die Darstellung in den Medien.
Dazu ist anzumerken, dass die Beamten nur dann anordnungsbefugt gewesen sind, wenn im konkreten Fall – Ronny – Gefahr im Verzug vorlag. Die Anordnungskompetenz für eine Blutalkoholkontrolle liegt nämlich grundsätzlich beim Richter und nur ausnahmsweise – nämlich, wenn Gefahr im Verzug gegeben ist – bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei.
Ronny habe ich gewehrt und Widerstand gegen die Beamten geleistet. Die Blutalkoholmessung habe letztlich einen BAK-Wert von 0,4 Promille ergeben. Dieser äußerst geringe Wert lässt den Schluss auf eine (strafbare) Fahruntüchtigkeit infolge der Alkoholisierung nur zu, wenn gleichzeitig alkoholtypische Ausfallerscheinungen feststellbar sind. Diese hat hier wohl die Staatsanwaltschaft wegen des unangemessen langsamen Fahrens und der gefahrenen Schlangenlinie angenommen.
Unangemessen langsam fahren auch nüchterne Fahrer. Auch wird von nicht unter Alkohol stehenden Fahrern mitunter – aus unterschiedlichsten Gründen – die Ideallinie verlassen, sie korrigieren die Fahrlinie und schon sieht es nach Schlangenliniefahren aus.
Das Strafverfahren ist eingestellt worden gegen Zahlung einer Geldauflage, was keine Strafe im Sinne der Strafprozessordnung darstellt. Ronny erhält keine Eintragung im Bundeszentralregister.
Hertha-Manager Preetz wirft zu Recht die Frage nach der Verhältnismäßigkeit auf.
Bei € 44.000!!!
Prof. Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Das Landgericht München II hat die Anklage der Staatsanwaltschaft uneingeschränkt zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Die Staatsanwaltschaft wirft Uli Hoeneß Einkommensteuerhinterziehung vor. Das ist tatsächlich keine Überraschung. Auch wenn Uli Hoeneß seine Überraschung kund getan hat. Wenn ich ihn richtig verstanden habe ist er überrascht, dass die Behörden seine Selbstanzeige für unwirksam erachten. Das bleibt in der Hauptverhandlung zu klären. Alle Welt spekuliert, welche Strafe Uli Hoeneß wohl erwartet. Aber möglicherweise wird er auch freigesprochen, werweiß das schon?
Vielfach wird auf die Entscheidung des 1. Strafsenates des BGH – der für Steuerstraftaten zuständig ist – abgestellt, wonach bei einem Schaden von über einer Million für den Firkus in aller regel nur noch eine Haftstrafe ohne Bewährung – d.h. über zwei Jahre – in Betracht zu ziehen ist. Das Ausmaß des Uli Hoeneß vorgeworfenen Steuerschadens wird in den Meien mit 3,2 Millionen Euro beziffert. Ob das zutrifft? Ich weiß es nicht. Die Akten kennen Andere. Wer letztlich mit Hilfe von Beratern eine Selbstanzeige abgibt muss – um Straffreiheit zu erlangen – strenge Voraussetzungen erfüllen. Und wenn einem dabei selbst ein gravierender Fehler unterläuft oder einem der beauftragten Berater, dann müssen Beide mit den sich daraus ergebenen rechtlichen Kosequenzen umgehen.
Die Gestaltung einer wirksamen Selbstanzeige – wie wir es in unserer täglichen Arbeit für unsere Mandanten tun – ist eben nicht ohne rechtliche Risiken, wie der Fall Hoeneß eindrucksvoll zeigt.
Eines darf aber nicht vergessen werden, Uli Hoeneß hat den Weg in die Legalität eingeschlagen, auch wenn er dort nicht angekommen sein soll, so wird dieser Umstand vom Landgericht München II zu würdigen sein.
Auch bleibt mit Spannung abzuwarten, was der Prozess bringt.
Prof. Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt