Strafrecht & Sport

Wettbetrug – Ante Sapina erneut vor Gericht

Ante Sapina – der im Zusammenhang mit dem früheren Schiedsrichter Robert Hoyzer bereits verurteilt worden war – steht erneut vor dem Landgericht Bochum. Dort war er in einem zweiten Prozess im Jahre 2011 wegen betrügerischer Wettmanipulationen in den Jahren 2008/2009 zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Urteil wurde teilweise vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben und zur neuen Verhandlung an das Landgericht Bochum zurückverwiesen. Das Ziel der Verteidigung ist klar: Sapina hatte nach seiner Festnahme umfassend zu den Vorwürfen gegen ihn und andere Stellung genommen und an der Aufklärung des international angelegten Wettbetruges umfangreich mitgewirkt. Deshalb erachtet die Verteidigung eine deutliche Strafmilderung für geboten. Die umfassende Aufklärungshilfe ist ein anerkannter Strafmilderungsgrund, den das Gericht zu berücksichtigen hat. Der Prozessausgang ist offen. Das Verfahren ist zunächst auf 13 Verhandlungstage terminiert worden.

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

 

 

Außergerichtliche Einigung zw. Armstrong und früherem Geschäftspartner

Lance Armstrong hat in letzter Minute ein gerichtliches Verfahren verhindern können. Er hat eine außergerichtliche Einigung mit der Firma Acceptance Insurance Company erzielt. Die Versicherungsgesellschaft hatte gegen Lance Armstrong einen Gerichtsprozess angestrengt und verlangte vom früheren Tour-Sieger wegen des von ihm eingestandenen Dopinggebrauchs während der Tour de France 1999, 2000 und 2001 einen an ihn gezahlten Bonus in Höhe von 3 Millionen Dollar zurück. Durch die Einigung hat Armstrong einen Betrugsprozess verhindert. Er ist gleichzeitig zunächst um eine Aussage unter Eid herum gekommen. Der Anwalt von Armstrong,Tim Herman wird zitiert: Damit sei die Angelegenheit zur „Zufriedenheit beider Parteien“ geklärt worden.

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Hertha-Profi Ronny zahlt € 44.000 für Strafverfahrenseinstellung !

Nach Medienberichten soll Ronny am 05.02.2013 nachts mit einem Geländewagen in Berlin Mitte unterwegs gewesen sein. Er sei unangemessen langsam und in Schlangenlinie gefahren, so die ermittelnden Beamten. Sie haben sich daraufhin entschlossen, den Geländewagen anzuhalten und stellten schließlich Alkoholgeruch beim Fahrer fest. Die Beamten hätten eine Alkoholmessung angeordnet und wollten Ronny mit zur Dienststelle nehmen – so die Darstellung in den Medien.

Dazu ist anzumerken, dass die Beamten nur dann anordnungsbefugt gewesen sind, wenn im konkreten Fall – Ronny – Gefahr im Verzug vorlag. Die Anordnungskompetenz für eine Blutalkoholkontrolle liegt nämlich grundsätzlich beim Richter und nur ausnahmsweise – nämlich, wenn Gefahr im Verzug gegeben ist – bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei.

Ronny habe ich gewehrt und Widerstand gegen die Beamten geleistet. Die Blutalkoholmessung habe letztlich einen BAK-Wert von 0,4 Promille ergeben. Dieser äußerst geringe Wert lässt den Schluss auf eine (strafbare) Fahruntüchtigkeit infolge der Alkoholisierung nur zu, wenn gleichzeitig alkoholtypische Ausfallerscheinungen feststellbar sind. Diese hat hier wohl die Staatsanwaltschaft wegen des unangemessen langsamen Fahrens und der gefahrenen Schlangenlinie angenommen.

Unangemessen langsam fahren auch nüchterne Fahrer. Auch wird von nicht unter Alkohol stehenden Fahrern mitunter – aus unterschiedlichsten Gründen – die Ideallinie verlassen, sie korrigieren die Fahrlinie und schon sieht es nach Schlangenliniefahren aus.

Das Strafverfahren ist eingestellt worden gegen Zahlung einer Geldauflage, was keine Strafe im Sinne der Strafprozessordnung darstellt. Ronny erhält keine Eintragung im Bundeszentralregister.

Hertha-Manager Preetz wirft zu Recht die Frage nach der Verhältnismäßigkeit auf.

Bei € 44.000!!!

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Anklage zugelassen gegen Ulrich H.

Das Landgericht München II hat die Anklage der Staatsanwaltschaft uneingeschränkt zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Die Staatsanwaltschaft wirft Uli Hoeneß Einkommensteuerhinterziehung vor. Das ist tatsächlich keine Überraschung. Auch wenn Uli Hoeneß seine Überraschung kund getan hat. Wenn ich ihn richtig verstanden habe ist er überrascht, dass die Behörden seine Selbstanzeige für unwirksam erachten. Das bleibt in der Hauptverhandlung zu klären. Alle Welt spekuliert, welche Strafe Uli Hoeneß wohl erwartet. Aber möglicherweise wird er auch freigesprochen, werweiß das schon?

Vielfach wird auf die Entscheidung des 1. Strafsenates des BGH – der für Steuerstraftaten zuständig ist – abgestellt, wonach bei einem Schaden von über einer Million für den Firkus in aller regel nur noch eine Haftstrafe ohne Bewährung – d.h. über zwei Jahre – in Betracht zu ziehen ist. Das Ausmaß des Uli Hoeneß vorgeworfenen Steuerschadens wird in den Meien mit 3,2 Millionen Euro beziffert. Ob das zutrifft? Ich weiß es nicht. Die Akten kennen Andere. Wer letztlich mit Hilfe von Beratern eine Selbstanzeige abgibt muss – um Straffreiheit zu erlangen – strenge Voraussetzungen erfüllen. Und wenn einem dabei selbst ein gravierender Fehler unterläuft oder einem der beauftragten Berater, dann müssen Beide mit den sich daraus ergebenen rechtlichen Kosequenzen umgehen.

Die Gestaltung einer wirksamen Selbstanzeige – wie wir es in unserer täglichen Arbeit für unsere Mandanten tun – ist eben nicht ohne rechtliche Risiken, wie der Fall Hoeneß eindrucksvoll zeigt.

Eines darf aber nicht vergessen werden, Uli Hoeneß hat den Weg in die Legalität eingeschlagen, auch wenn er dort nicht angekommen sein soll, so wird dieser Umstand vom Landgericht München II zu würdigen sein.

Auch bleibt mit Spannung abzuwarten, was der Prozess bringt.

 

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Freispruch im Fall Stefan Schumacher

Stefan Schumacher ist vom Vorwurf des Betruges durch die 16. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart nach 19 Verhandlungstagen freigesprochen worden. Im vielfach beachteten Betrugsprozess konnte sich das Gericht nicht davon überzeugen, dass Stefan Schumacher seinen früheren Arbeitgeber, vertreten durch Herrn Holczer, betrogen habe. So aber die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage, die Stefan Schumacher vorwirft, über seine systematischen Dopingspraktiken getäuscht und damit Gehaltszahlungen vom Team Gerolsteiner als rechtswidrigen Vermögensvorteil erschlichen zu haben. Schumacher stand als erster Sportler vor einem Strafgericht, vor welchem er sich in einer Hauptverhandlung wegen Betruges verantworten musste. Deshalb die öffentliche Beachtung des Prozesses.

Entscheidend für das Strafgericht war offensichtlich, dass die Richter gerade die Zeugenaussage des angebliche Betrogenen – Hans-Michael Holczer – für nicht so überzeugend hielten, um darauf eine Verurteilung wegen Betruges zu stützen.

Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil eingelegt, was Prozessbeobachter nicht überrascht hat. Die Staatsanwaltschaft wird nunmehr die Urteilsbegründung in schriftlicher Form abwarten und dann  entscheiden, ob sie die Revision tatsächlich durchführt. Sollte die Revision geführt werden, hat der Bundesgerichtshof (BGH) über den Fall zu urteilen. Der BGH überprüft das Urteil des Landgerichts auf Rechtsfehler. Der Sachverhalt wird vor dem BGH nicht neu verhandelt. Im Falle einer Aufhebung des Urteils, verweist der BGH die Sache zu neuer Verhandlung an das Landgericht zurück. Soweit ist es aber noch lange nicht.

Bleibt abzuwarten, was das Revisionsverfahren bringt.

 

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt