Strafrecht & Sport

Hoeneß-Prozess kurz vor dem Anpfiff

Es wird ernst für Uli Hoeneß. Ab Montag muss sich der Vereinspräsident des FC Bayern München an vier festgesetzten Prozesstagen vor dem Landgericht München II wegen Steuerhinterziehung verantworten.

Zur Erinnerung: Im Januar letzten Jahres stellte Hoeneß Selbstanzeige. Daraufhin erwirkten die Ermittlungsbehörden einen Haftbefehl, der allerdings gegen Zahlung einer Kaution außer Vollzug gesetzt wurde. Schließlich erhob die Münchener Staatsanwaltschaft im Juli Anklage, welche die 5. Strafkammer des Landgerichts München II im November zur Hauptverhandlung zuließ.

Im Hauptverfahren wird nunmehr zu klären sein, ob Hoeneß’ Selbstanzeige wirksam war. Dabei sind vor allem rechtzeitige Stellung und Vollständigkeit der Selbstanzeige entscheidend. Im schlimmsten Fall droht Uli Hoeneß eine Freiheitsstrafe, welche nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals im Dezember 2008 und bestätigend im Februar 2012 feststellte, kommt bei Hinterziehungen von Beiträgen in Millionenhöhe eine aussetzungsfähige Freiheitsstrafe nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe in Frage. Schwerwiegende Steuersünden sollen regelmäßig eine Gefängnisstrafe nach sich ziehen, so der BGH.

Im Fall des bayerischen Unternehmers und Fußballfunktionärs kursieren in den Medien Summen zwischen 3.2 Millionen und 3.5 Millionen EUR. Inbegriffene Teilsummen sollen jedoch bereits verjährt sein, sodass der Ausgang des Verfahrens völlig offen ist. Wir werden weiter berichten.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Mordanklage gegen Pistorius – Prozessauftakt

Der Mordprozess gegen den südafrikanischen Ausnahmeathleten hat begonnen. Die achtseitige Anklageliste umfasst neben dem Mordvorwurf an seiner Freundin Reeva Steenkamp unrechtmäßigen Besitz von Munition und rücksichtslose Verwendung von Waffen in der Öffentlichkeit.

In der Nacht zum 14. Februar 2013 soll Oscar Pistorius seine Lebenspartnerin ermordet haben. Unstrittig ist, dass er sie getötet hat. Allerdings behauptet Pistorius, er habe Einbrecher in seiner Wohnung vermutet und in Panik durch die Badezimmertür gefeuert. Folgerichtig plädiert er in allen Anklagepunkten auf „nicht schuldig“.

Gleich die erste Zeugin belastete den sechsfachen Goldgewinner paralympischer Spiele vor dem Obersten Gericht der Provinz Gauteng in Pretoria allerdings schwer. Pistorius’ Nachbarin Michelle Burger sagte, sie habe in der Tatnacht akustisch einen Streit wahrgenommen. Eine Frau soll furchtbar geschrien und um Hilfe gerufen haben. Burger erklärte zudem, sie habe auch Schreie eines Mannes und schlussendlich Schüsse gehört. Zwischendurch sollen lange Pausen stattgefunden haben. Pistorius behauptete bisher, es habe keinen Streit gegeben. Verteidiger Barry Roux konterte. Für ihn sei klar, dass beide Stimmen Pistorius zuzuordnen sind, da sich dessen Stimme überschlagen würde, wenn er Angst habe.

Pistorius droht bei einer Verurteilung wegen Mordes eine lebenslange Haftstrafe. Das Verfahren wurde zunächst auf drei Wochen angesetzt. Allein die Staatsanwaltschaft hat 107 Zeugen geladen. Bleibt abzuwarten, wie sich dieser Prozess entwickelt.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Bayerns Forderung – Ein Anti-Doping-Gesetz muss her!

Mit markigen Worten fordert der bayerische Justizminister Prof. Bausback ein effektives Anti-Doping-Gesetz. Er spricht von „schlagkräftigen Gesetzen„, die geschaffen werden müssten, um im Kampf gegen Doping „viel erfolgreicher zu sein„. So richtig neu ist das nicht, was da aus Bayern kommt. Seine Vorgängerin im Amt, die Frau Merk sah sich ebenfalls in der Vorreiterrolle, wenn es um den Ruf nach schärferen Strafgesetzen gegen Dopingsünder ging. Geht es nach Bausback, dann müssen Spezialtatbestände ins Strafgesetzbuch, nämlich der Tatbestand des Sportbetruges sowie Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Sport, um den Sport vor Dopern und Manipulation zu schützen. Auch die Besitzstrafbarkeit soll uneingeschränkt gelten. Damit will Bausback dem Sportler zu Leibe rücken, weil bislang lediglich nicht geringe Mengen eine Besitzstrafbarkeit zur Folge haben. Kleinstmengen, die Sportler an Dopingmitteln bzw. Wirkstoffen bei sich haben, sollen zur Strafbarkeit führen. Nach Mitteilung der FAZ wird Bauback zitiert: „Jetzt wird gehandelt!

Bislang war Alles und jeder Entwurf in dieser Richtung aus Bayern unausgegoren und von politischem Kalkül. Wir werden sehen.

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Ecclestone vor Gericht

Das Landgericht München I hat die Anklage der Münchner Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Damit ist die Voraussetzung geschaffen, dass Bernie Ecclestone vor Gericht erscheinen muss. Der Prozess soll im April beginnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 83-jährigen Ecclestone Bestechung und Anstiftung zur Untreue – begangen durch den früheren Vorstand der BayernLB Gerhard Gribkowsky – vor. Dieser ist im vergangenen Jahr zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt worden. Gribkowsky soll 44 Millionen Bestechungsgelder von Ecclestone erhalten haben. Ecclestone hat dies von Anfang an bestritten. Er sei von Gribkowsky erpresst worden, so seine Aussage im Prozess gegen Gribkowsky, in welchem er als Zeuge gehört wordenb war. Es geht um einen Deal, der Jahre zurückliegt. Die Insolvenz der Kirch-Gruppe führte letztlich dazu, dass die Kirch-Anteile an der Formel 1 an die BayernLB fielen. Und so kam der Kontakt zwischen Gribkowsky und Ecclestone zustande.

Der Prozess wird sich hinziehen. Das ist sicher. Ob er mit einer Verurteilung von Ecclestone endet, das ist hingegen ungewiss. Wir werden den Fortgang des Strafverfahrens im Auge behalten.

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

 

Knast für Eddie Irvine?

Ein Gericht in Mailand hat den früheren Formel-1-Fahrer Eddie Irvine zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Nach Medienberichten soll er in eine Schlägerei verstrickt worden sein. Irvine war in der Zeit von 1996 bis 1999 neben Michael Schumacher bei Ferrari unter Vertrag. Die Schlägerei, die in einer Kneipe stattgefunden haben soll liegt schon Jahre zurück. Sie soll sich 2008 ereignet haben.

Das wird der Nordire Irvine sicher nicht auf sich beruhen lassen und gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen.

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt