Strafrecht & Sport

Mordanklage gegen Pistorius – Prozessauftakt

Der Mordprozess gegen den südafrikanischen Ausnahmeathleten hat begonnen. Die achtseitige Anklageliste umfasst neben dem Mordvorwurf an seiner Freundin Reeva Steenkamp unrechtmäßigen Besitz von Munition und rücksichtslose Verwendung von Waffen in der Öffentlichkeit.

In der Nacht zum 14. Februar 2013 soll Oscar Pistorius seine Lebenspartnerin ermordet haben. Unstrittig ist, dass er sie getötet hat. Allerdings behauptet Pistorius, er habe Einbrecher in seiner Wohnung vermutet und in Panik durch die Badezimmertür gefeuert. Folgerichtig plädiert er in allen Anklagepunkten auf „nicht schuldig“.

Gleich die erste Zeugin belastete den sechsfachen Goldgewinner paralympischer Spiele vor dem Obersten Gericht der Provinz Gauteng in Pretoria allerdings schwer. Pistorius’ Nachbarin Michelle Burger sagte, sie habe in der Tatnacht akustisch einen Streit wahrgenommen. Eine Frau soll furchtbar geschrien und um Hilfe gerufen haben. Burger erklärte zudem, sie habe auch Schreie eines Mannes und schlussendlich Schüsse gehört. Zwischendurch sollen lange Pausen stattgefunden haben. Pistorius behauptete bisher, es habe keinen Streit gegeben. Verteidiger Barry Roux konterte. Für ihn sei klar, dass beide Stimmen Pistorius zuzuordnen sind, da sich dessen Stimme überschlagen würde, wenn er Angst habe.

Pistorius droht bei einer Verurteilung wegen Mordes eine lebenslange Haftstrafe. Das Verfahren wurde zunächst auf drei Wochen angesetzt. Allein die Staatsanwaltschaft hat 107 Zeugen geladen. Bleibt abzuwarten, wie sich dieser Prozess entwickelt.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Bayerns Forderung – Ein Anti-Doping-Gesetz muss her!

Mit markigen Worten fordert der bayerische Justizminister Prof. Bausback ein effektives Anti-Doping-Gesetz. Er spricht von „schlagkräftigen Gesetzen„, die geschaffen werden müssten, um im Kampf gegen Doping „viel erfolgreicher zu sein„. So richtig neu ist das nicht, was da aus Bayern kommt. Seine Vorgängerin im Amt, die Frau Merk sah sich ebenfalls in der Vorreiterrolle, wenn es um den Ruf nach schärferen Strafgesetzen gegen Dopingsünder ging. Geht es nach Bausback, dann müssen Spezialtatbestände ins Strafgesetzbuch, nämlich der Tatbestand des Sportbetruges sowie Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Sport, um den Sport vor Dopern und Manipulation zu schützen. Auch die Besitzstrafbarkeit soll uneingeschränkt gelten. Damit will Bausback dem Sportler zu Leibe rücken, weil bislang lediglich nicht geringe Mengen eine Besitzstrafbarkeit zur Folge haben. Kleinstmengen, die Sportler an Dopingmitteln bzw. Wirkstoffen bei sich haben, sollen zur Strafbarkeit führen. Nach Mitteilung der FAZ wird Bauback zitiert: „Jetzt wird gehandelt!

Bislang war Alles und jeder Entwurf in dieser Richtung aus Bayern unausgegoren und von politischem Kalkül. Wir werden sehen.

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Ecclestone vor Gericht

Das Landgericht München I hat die Anklage der Münchner Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Damit ist die Voraussetzung geschaffen, dass Bernie Ecclestone vor Gericht erscheinen muss. Der Prozess soll im April beginnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 83-jährigen Ecclestone Bestechung und Anstiftung zur Untreue – begangen durch den früheren Vorstand der BayernLB Gerhard Gribkowsky – vor. Dieser ist im vergangenen Jahr zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt worden. Gribkowsky soll 44 Millionen Bestechungsgelder von Ecclestone erhalten haben. Ecclestone hat dies von Anfang an bestritten. Er sei von Gribkowsky erpresst worden, so seine Aussage im Prozess gegen Gribkowsky, in welchem er als Zeuge gehört wordenb war. Es geht um einen Deal, der Jahre zurückliegt. Die Insolvenz der Kirch-Gruppe führte letztlich dazu, dass die Kirch-Anteile an der Formel 1 an die BayernLB fielen. Und so kam der Kontakt zwischen Gribkowsky und Ecclestone zustande.

Der Prozess wird sich hinziehen. Das ist sicher. Ob er mit einer Verurteilung von Ecclestone endet, das ist hingegen ungewiss. Wir werden den Fortgang des Strafverfahrens im Auge behalten.

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

 

Knast für Eddie Irvine?

Ein Gericht in Mailand hat den früheren Formel-1-Fahrer Eddie Irvine zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Nach Medienberichten soll er in eine Schlägerei verstrickt worden sein. Irvine war in der Zeit von 1996 bis 1999 neben Michael Schumacher bei Ferrari unter Vertrag. Die Schlägerei, die in einer Kneipe stattgefunden haben soll liegt schon Jahre zurück. Sie soll sich 2008 ereignet haben.

Das wird der Nordire Irvine sicher nicht auf sich beruhen lassen und gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen.

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Weiterer Prozess gegen Breno

Der frühere Bayern-Profi Breno muss wohl mit einem weiteren Prozess rechnen. Es handelt sich um einen Zivilprozess. Breno hatte im September 2011 die Villa, in der er wohnte, angezündet. Der Sachverhalt ist durch ein Strafgericht aufgearbeitet. Breno ist wegen der Brandstiftung zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Mittlerweile ist der 24jährige Freigänger. D.h. er darf die Justizvollzugsanstalt Stadelheim für einen festgelegten Zeitraum täglich verlassen, um einer Arbeit im Jugendzentrum der Bayern nachzugehen. Der Eigentümer und Vermieter der Villa verlangt Schadensersatz von Breno. Das kann man nachvollziehen. Breno kann z.Z. nicht zahlen. Die Medien sprechen von einer Forderung in Höhe von € 100.000. Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse an gerichtlichen Feststellung seiner Forderungen.

Breno könnte einem Zivilprozess vor Gericht aus dem Weg gehen. Er müsste die Forderungen seines früheren Vermieters anerkennen und zwar im Rahmen eines notariellen Schuldanerkenntnisses. Ein solches notarielles Schuldanerkenntnis hat die gleiche rechtliche Wirkung wie ein Urteil, in welchem stünde, dass Breno verpflichtet sei, an den Vermieter Schadensersatz zu zahlen. Allein zu sagen, er – Breno – habe kein Geld, ist sicher nicht ausreichend. Auch das normale nicht-notarielle Anerkenntnis hat nicht den gleichen rechtlichen Wert, weshalb man den Vermieter durchaus verstehen kann. Auch die Versicherung, die für den Vermieter den Brandschaden eventuell reguliert hat, wird sich möglicherweise, wenn sie es noch nicht getan hat, im Rahmen eines Regresses an Breno wenden.

So ist das, wenn man anderer Leute Haus ansteckt.

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt