Strafrecht & Sport

Strafverfahren Uli Hoeneß – Vierter Verhandlungstag

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Mit Spannung wird der vierte und letzte Verhandlungstag vor dem Landgericht München II gegen Uli Hoeneß erwartet, der in wenigen Minuten beginnt.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Strafverfahren Uli Hoeneß – Dritter Verhandlungstag

Das Verfahren scheint sein viertägiges Programm einhalten zu können. An einem kurzen Prozesstag wurde seitens der Verteidigung die Steuerschuld in Höhe von 27.2 Millionen EUR anerkannt. Die Verteidigung halte die berechnete Summe für „sachgerecht“. Zudem sagten ein EDV-Experte von der Steuerfahndung Rosenheim und ein Betriebsprüfer vom Finanzamt Miesbach als Zeugen aus.

Ersterer entlastete den Angeklagten insoweit, als dass er die Vorwürfe der Steuerfahnderin vom zweiten Verhandlungstag, Hoeneß habe Unterlagen zu seinen zwei Schweizer Konten über ein Jahr vor den Finanzbehörden zurückgehalten, widerlegte. Er erklärte, dass jedenfalls elf Dateien vom zu prüfenden USB-Stick erst am 20. Februar 2014 kreiert worden seien. Sollten keine Beweisanträge mehr gestellt werden, könnten wie geplant morgen die Plädoyers und schließlich die Urteilsverkündung folgen.

Die Verteidigung geht davon aus, dass in der Selbstanzeige bereits die Informationen für die Finanzverwaltung enthalten waren, um eine Steuer in der nunmehr bekanntgewordenen Größenordnung festzusetzen. Das hat die Verteidigung bereits am ersten Verhandlungstag deutlich gemacht. Dort hatte Hoeneß über seine Verteidiger weit mehr eingeräumt, als ihm bislang vorgeworfen wurde. Das wiederum stellt die Staatsanwaltschaft in Abrede, ansonsten ließe sich nicht erklären, warum sie lediglich von 3.5 Millionen EUR hinterzogenen Steuern in der Anklageschrift spricht.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Strafverfahren Uli Hoeneß – Zweiter Verhandlungstag

Der Steuerhinterziehungsvorwurf gegenüber Uli Hoeneß steigt offensichtlich weiter an! Ken Heydenreich, Sprecher der Staatsanwaltschaft München II, bezifferte die hinterzogene Summe nunmehr auf 27.2 Millionen EUR.

Heute sagte die Finanzbeamtin als Zeugin aus, welche die fragliche Selbstanzeige geprüft hat. Die Steuerfahnderin aus Rosenheim errechnete unter Bezugnahme auf die kürzlich eingereichten Unterlagen – neben den von der Anklage umfassten 3.5 Millionen EUR – weitere 23.7 Millionen EUR, welche am Fiskus vorbeigeschleust worden sein sollen. Dies sei eine Schätzung, welche sich lediglich auf grobe Kontostände stütze. Mehr war nicht zu erwarten, denn für eine genaue Berechnung bräuchte die Steuerfahndung sicherlich mehr Zeit. Eine Entscheidung über eine mögliche Verlängerung des Prozesses soll morgen fallen.

Durch die stetig anwachsende Steuersumme rückt eine Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall in den Fokus. Dafür droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Unklar bleibt allerdings weiterhin, ob die strafbefreiende Selbstanzeige wirksam war.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Strafverfahren Uli Hoeneß – Erster Verhandlungstag

Der mit Spannung erwartete Strafprozess begann turbulent. Bereits mit Verlesung der Anklageschrift war klar, dass das Ausmaß der Steueraffäre des ehemaligen Fußballnationalspielers erheblich größer ist, als bisher angenommen. Hoeneß soll nicht nur in sieben selbständigen Fällen 3.5 Millionen EUR an Steuern hinterzogen, sondern zudem zu Unrecht 5.5 Millionen EUR an Verlustvorträgen geltend gemacht und somit seine Steuerschuld gemindert haben.

Damit nicht genug. Hoeneß überraschte mit einem unglaublichen Geständnis. Er räumte ein, weitere 15 Millionen EUR an Steuern hinterzogen zu haben. Dies geht aus vor wenigen Tagen nachgereichten Unterlagen hervor.

Die Beweisaufnahme hat begonnen. Es haben heute drei Zeugen ausgesagt.

Der erste ist ein Steuerfahnder aus Stuttgart. Er wurde im Sommer 2012 und im Januar 2013 von einem „Stern“-Journalisten kontaktiert. Der Zeuge sagte aus, er habe nicht den Eindruck gehabt, dass der Journalist eine Steuerstraftat anzeigen wolle. Zudem sei der Name Hoeneß nie gefallen.

Der zweite Zeuge ist ein Steuerfahnder aus München. Er wurde vom ersten Zeugen bezüglich der Journalistenanrufe kontaktiert. Er erklärte, er habe einen Tag vor Hoeneß‘ Selbstanzeige vom Stuttgarter Kollegen erfahren, dass ein großer bayerischer Fußballverein ein Konto in der Schweiz hätte. Am Nachmittag des nächsten Tages habe er zudem mit dem „Stern“-Journalisten telefoniert. Dies allerdings nachdem die Selbstanzeige eingereicht worden sei.

Der dritte Zeuge ist ein ehemaliger Steuerfahnder und derjenige, der Hoeneß wohl bei der Selbstanzeige half. Er wollte nicht aussagen, da gegen ihn derzeit ein Disziplinarverfahren läuft. Der Vorsitzende Richter Heindl ließ allerdings das Protokoll seiner Vernehmung vom 20. März 2013 verlesen. Demnach soll Hoeneß erklärt haben, dass die Selbstanzeige dringend sei, da er von einem Artikel erfahren habe, in dem es um sein Konto gehe.

Festzuhalten bleibt: Die Staatsanwaltschaft konnte bisher eine Verspätung der Selbstanzeige nicht nachweisen. Die Frage der Vollständigkeit stellt sich jedoch angesichts des Geständnisses des Angeklagten.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Hoeneß-Prozess kurz vor dem Anpfiff

Es wird ernst für Uli Hoeneß. Ab Montag muss sich der Vereinspräsident des FC Bayern München an vier festgesetzten Prozesstagen vor dem Landgericht München II wegen Steuerhinterziehung verantworten.

Zur Erinnerung: Im Januar letzten Jahres stellte Hoeneß Selbstanzeige. Daraufhin erwirkten die Ermittlungsbehörden einen Haftbefehl, der allerdings gegen Zahlung einer Kaution außer Vollzug gesetzt wurde. Schließlich erhob die Münchener Staatsanwaltschaft im Juli Anklage, welche die 5. Strafkammer des Landgerichts München II im November zur Hauptverhandlung zuließ.

Im Hauptverfahren wird nunmehr zu klären sein, ob Hoeneß’ Selbstanzeige wirksam war. Dabei sind vor allem rechtzeitige Stellung und Vollständigkeit der Selbstanzeige entscheidend. Im schlimmsten Fall droht Uli Hoeneß eine Freiheitsstrafe, welche nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals im Dezember 2008 und bestätigend im Februar 2012 feststellte, kommt bei Hinterziehungen von Beiträgen in Millionenhöhe eine aussetzungsfähige Freiheitsstrafe nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe in Frage. Schwerwiegende Steuersünden sollen regelmäßig eine Gefängnisstrafe nach sich ziehen, so der BGH.

Im Fall des bayerischen Unternehmers und Fußballfunktionärs kursieren in den Medien Summen zwischen 3.2 Millionen und 3.5 Millionen EUR. Inbegriffene Teilsummen sollen jedoch bereits verjährt sein, sodass der Ausgang des Verfahrens völlig offen ist. Wir werden weiter berichten.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask