Strafrecht & Sport

Haftstrafe für Dopinghändler!

Das Landgericht Konstanz hat einen Bodybuilding-Shop-Betreiber des vorsätzlichen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken und des Handeltreibens mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln schuldig gesprochen. Das noch nicht rechtskräftige Urteil verfügt eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten und wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der 46-jährige Geschäftsmann soll in nicht geringen Mengen unerlaubte Medikamente und Substanzen vertrieben haben. Dabei soll die zuständige Staatsanwaltschaft dem Dopinghändler erst durch fundierte Aussagen eines Geschäftspartners, welcher ebenfalls mehrere Geschäfte für Nahrungsergänzungsmittel betreibt, auf die Schliche gekommen sein. Von besonderer Bedeutung ist, dass auch gegen eben diesen „Kronzeugen“ derzeit ein Strafverfahren läuft. Gerade dieses Verfahren soll ihn getrieben haben, so die Verteidigung, den nunmehr Verurteilten zu Unrecht zu belasten.

Daneben konnte sich das Gericht allerdings auch auf ein Geständnis des Angeklagten in sechs Fällen, belastende E-Mails und auf die große Quantität von Ampullen, Tabletten und Pulvern, welche allesamt bei einer Wohnungsdurchsuchung sichergestellt werden konnten, stützen. Zurückzuführen ist das Strafmaß unter anderem auf die Umstände, dass die angebotenen Präparate als hoch gesundheitsgefährdend einzustufen seien und damit eine Ausnutzung des Unwissens der Abnehmer vorläge.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Stefan Schumacher – Freispruch ist rechtskräftig!

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) gegen das freisprechende Urteil des Landgerichts Stuttgart zurückgenommen. Damit ist der Freispruch des wegen Betruges zum Nachteil seines früheren Arbeitgebers angeklagten Radprofis Schumacher rechtskräftig. Schumacher war in einem über mehrere Verhandlungstage andauernden Strafprozess vom Vorwurf des Betruges freigesprochen worden. Das Landgericht Stuttgart hatte Zweifel daran, ob der frühere Arbeitgeber (Team Gerolsteiner) – in Person des als Zeugen im Prozess gehörten Teammanagers Holczer – nicht doch Kenntnis von den Dopingpraktiken im Team Gerolsteiner hatte. Insoweit habe Schumacher keinen für den Betrug notwendigen Irrtum erregt. Schumacher hatte vor Gericht ein Geständnis abgelegt, insoweit er eingeräumt hatte, in seiner sportlichen Laufbahn Dopingmittel eingenommen zu haben.

Damit ist das aufsehenerregende Kapitel – Strafprozess gegen Stefan Schumacher wegen Betruges mit einem Freispruch abgeschlossen.

Prof. Dr. Steffen Lask / Dennis Cukurov

Entwurf eines bayerischen Sportschutzgesetzes vorgestellt

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat einen Gesetzesentwurf „zum Schutze der Integrität des Sports“ präsentiert. Das Konzept sei im Hinblick auf den Vorschlag aus Baden-Württemberg „ein qualitativer Schritt nach vorn“, so der CSU-Politiker. „Uns geht es nicht darum, die Sportgerichtsbarkeit infrage zu stellen. Die staatliche Verfolgung soll Hand in Hand gehen mit der sportlichen Gerichtsbarkeit“, gab Bausback weiterhin bekannt. Der Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz sind inhaltlich folgende Eckpunkte zu entnehmen:

  • ein Straftatbestand des Dopingbetrugs

  • eine uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit von Dopingmitteln und Dopingwirkstoffen

  • umfassende Strafvorschriften gegen den Dopingmittelhandel – klar formulierte Strafbarkeit der Anwendung von Dopingmethoden

  • ein Strafrahmen von bis zu fünf Jahren für Dopingvergehen

  • differenzierte Verbrechenstatbestände für Tatbegehungen, die besonderes Unrecht darstellen

  • Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Sport

Zudem ist die Einführung einer sportspezifischen Kronzeugenregelung vorgesehen. Bausback betonte, der Staat müsse Beschützer des Sports sein. Schreite er nicht ein, so der Justizminister, würde der Sport an Doping und Spielmanipulation zugrunde gehen. Bleibt abzuwarten, inwieweit die Anregungen auf einen Gesetzesentwurf auf Bundesebene Einfluss nehmen können. Ein solcher soll noch dieses Jahr vorgelegt werden.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Strafverfahren Uli Hoeneß – Urteil

Das Urteil steht: Haftstrafe! Uli Hoeneß muss für 3 Jahre und 6 Monate ins Gefängnis. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Strafverfahren Uli Hoeneß – Prof. Dr. Steffen Lask bei N24

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask