Strafrecht & Sport

Fahrerfluchtskandal um Northug

Petter Northug, Skilangläufer und zweifacher Olympiasieger, hat mit seinem Audi A7 unter Alkoholeinfluss einen Verkehrsunfall verursacht. Totalschaden. Zudem beging der 28-jährige Norweger Unfallflucht. Ihm droht eine Haftstrafe. Rechtsexperten sollen von einem Gefängnisaufenthalt von 30 bis 60 Tagen ausgehen. Die Höchststrafe liegt bei einem Jahr. „Ich bereue zutiefst, was passiert ist. Ich bin sehr unglücklich und von mir selbst enttäuscht“, so Northug. Er sei bereit, die Strafe für seine Verfehlungen hinzunehmen.

Angenommen, das deutsche Strafrecht wäre anwendbar: Welche Strafe würde dem 9-fachen Weltmeister drohen? Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist nach § 142 StGB strafbar. Sollte, grob skizziert, ein Unfall im Straßenverkehr vorliegen, der Täter Unfallbeteiligter sein und ein vorsätzliches Sich-Entfernen vom Unfallort bejaht werden können, wäre § 142 StGB erfüllt. Hierfür sieht das Gesetz Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe vor. Entscheidend ist darüber hinaus die Blutalkoholkonzentration (BAK).

Unterstellt die deutsche Gerichtsbarkeit wäre zuständig, wäre wohl eine Geldstrafe wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Unerlaubten Entfernens vom Unfallort angemessen. Hinzu käme die Entziehung der Fahrerlaubnis für 12 bis 18 Monate.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Organisierte Kriminalität im Fussball

Spieleverschieber Wilson Raj Perumal wurde in Finnland, wo er bereits 2011 wegen Spielemanipulation und Wettbetrugs verhaftet wurde, erneut von den Behörden festgenommen. Die Festnahme beruht diesmal auf einem Haftbefehl, welcher von Singapur erwirkt wurde. Damit droht dem Tamilen die Abschiebung nach Asien. Perumal, welcher mehrfach vorbestraft ist, hat in Singapur eine fünfjährige Haftstrafe anzutreten. Grund ist die Schlägerei mit einem Sicherheitsmann vor einigen Jahren. Ein Gericht soll nun in den kommenden Tagen entscheiden, ob Perumal nach Singapur abgeschoben wird. Interessant für das Verfahren der Auslieferung ist, dass der Tamile Kronzeuge in einem Wettbetrugs-Prozess in Ungarn ist. Folglich befindet er sich in einer Art reduziertem Zeugenschutzprogramm. Die Frage, welche sich in Verbindung mit diesem Programm stellt: „Kann Perumal aufgrund des Schutzes in Ungarn ungestraft weitere Straftaten begehen?“

Die ungarischen Behörden erklärten zur Möglichkeit der Ahnung weiterer Straftaten folgendes: „Er ist Zeuge in diesem Prozess. Aber wenn die Polizei und Staatsanwaltschaft gegen ihn neue Ermittlungen eröffnen, kann er erneut angeklagt werden.“ Die Aussagen von Wilson Raj Perumal sorgten für eine weltweite Verhaftungswelle.

Der Sumpf der Wettmanipulationen erstreckt sich über die ganze Welt. Sowohl in Australien, Asien, Afrika, Amerika als auch in Europa ist die millionenschwere organisierte Kriminalität im Bereich des Fußballs anzutreffen. Sämtliche Ligen und Klassen, seien es nun Amateurpartien, Jugendfussball-, die Champions-League- oder WM-Qulifikationensspiele, sind von der Verschieberei betroffen.

Prof. Dr. Steffen Lask

„Man hat an mir ein Verbrechen begangen!“

Rubin Carter starb am Sonntag im Alter von 76 Jahren in Toronto an Prostatakrebs. Er war ein amerikanischer Boxer mit dem Spitznamen „Hurricane“, welcher als Opfer der rassistischen amerikanischen Justiz zu einer Symbolfigur wurde.

In den frühen sechziger Jahren gehörte Carter zu den Besten seiner Klasse. Markenzeichen war sein äußeres Erscheinungsbild: ein Schnurrbart, eine rasierte Glatze sowie ein angsteinflößender Blick. Das durchtrainierte junge schwarze Mittelgewicht verdankte seinen Boxerfolg vor allem seiner gefrüchteten harten Linken.

1966 endete seine Boxkarriere abrupt. Er wurde eines Nachts festgenommen und des Mordes an drei Weißen bezichtigt. Trotzdem er seine Unschuld stets beteuerte, lautete das Urteil: Freiheitsstrafe von „Dreimal lebenslänglich“. Der Schuldspruch basierte ausschließlich auf einer einzigen belastenden Zeugenaussage, welche sich später als falsch erwies.

Die Kämpfernatur gab jedoch nicht auf. So schrieb er seine Geschichte, „The Sixteenth Round“, auf und erlangte durch die Veröffentlichung des Buches große Aufmerksamkeit. Bob Dylan widmete ihm beispielsweise damals einen Song, „Hurricane“.

Ergebnis war eine Wiederaufnahme des Verfahrens, dessen Ende allerdings mit einem erneuten Schuldspruch im Jahre 1976 deprimierend war. Erst nach abermaligem Aufrollen des Verfahrens und der Feststellung von „groben Verfahrensverstößen“, woraufhin die Staatsanwaltschaft die Klage fallen ließ, wurde Carter 1985 nach knapp 20 Jahren Haft freigesprochen. Der Bundesrichter stellte in dem letzten Verfahren fest, dass sich die Staatsanwaltschaft und die Polizeibeamten von Rassismus leiten ließen sowie Beweismittel manipulierten.

Große Beachtung fand die Verfilmung der Misere im Jahre 1999 unter dem Titel „Hurricane“, worin Denzel Washington die Hauptrolle spielte: „Ich bin unschuldig. Man hat an mir ein Verbrechen begangen.“

Sowohl der Film als auch das gleichnamige Lied werden dafür Sorge tragen, dass Carter stets in Erinnerung bleiben wird. So sang Bob Dylan: „Ich kann mir nicht helfen, aber ich schäme mich, in einem Land zu leben, in den Gerechtigkeit nur ein Spiel ist“.

Prof. Dr. Steffen Lask

Wiederholungstäter: Abermals Geldstrafe für Sportdirektor Völler

Bereits 2005 legte sich Rudi Völler nach einem Spiel gegen den Vfl Wolfsburg erstmalig mit einem Schiedsrichter an. Damals konnte er sich mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) einigen und musste keine Strafe zahlen, sondern spendete 3.000 €. Schon im Oktober 2011 wurde Rudi Völler dann jedoch zur Kasse gebeten. Er übte erneut Kritik an einem Schiedsrichter, Günter Perl, und wurde für diese zu einer Geldstrafe von 10.000 € verurteilt.

Nun muss der Sportdirektor des Bayern Leverkusen abermals Strafe zahlen. Nach dem Bundesliga-Spiel beim Hamburger SV (1:2) attackierte der 53. Jährige zum dritten Male einen Schiedsrichter, hier Bastien Dankert, scharf: „Der 13. Mann des HSV war Herr Dankert. Wenn der HSV den Antrag stellt, dass Herr Dankert noch eines der letzten Spiele pfeift, werden sie definitiv nicht absteigen“.  Reaktion war die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens „wegen unsportlichen Verhaltens“. In seiner Stellungnahme gab der Sportdirektor an, dass ein spontaner Gefühlsausbruch Grund für die getätigten Aussagen war: „Eigentlich wollte ich dazu nichts mehr sagen. Dann wurde ich telefonisch in die Sendung zugeschaltet. Als ich die Bilder noch mal sah, ist es noch mal in mir hochgekommen. Es waren zwei klare Elfmeter, wir hätten das Spiel gewonnen“. Das DFB-Sportgericht verurteilte Völler im Ergebnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 €. Der Wiederholungstäter hat das Urteil akzeptiert.

Prof. Dr. Steffen Lask

 

Folgenreicher Wutausbruch von Eishockey-Star David Wolf

Dem Hamburger Eishockeyspieler David Wolf drohen nach einem brutalen Ausraster üble Folgen. Zum Ende einer Playoff-Halbfinal-Partie brannten dem Nationalspieler wohl alle Sicherungen durch. Der 102-Kilo-Mann provozierte erst einen Streit, schlug sodann Gegenspieler Jakub Ficenec zu Boden und knüpfte sich schlussendlich Benedikt Schopper mit bloßen Fäusten vor. Letzterem prügelte Wolf 6 Zähne aus dem Mund.

Diese Agressionsexplosion lässt eine Teilnahme des 24-jährigen an der Weltmeisterschaft in Minsk vom 9. bis 25. Mai in weite Ferne rücken. Die Deutsche Eishockey Liga (DEL) sperrte den Stürmer für 7 Meisterschaftsspiele. Dabei erstreckt sich diese Sanktion, anders als beispielsweise im Fußball, laut Regel 17 der Statuten der Internationalen Eishockey-Föderation (IIHF) auch auf Länderspiele. „Ein in der Liga gesperrter Spieler darf nicht nominiert werden“, so Bundestrainer Pat Cortina.

Mittels einer Antragstellung durch den Deutschen Eishockey-Bund (DEB) auf Einzelfallentscheidung könnte die Erstreckung auf Spiele der Nationalmannschaft zwar abgewendet werden. Jedoch müsste der deutsche Dachverband hierfür seine „eigenen Regeln brechen“, vervollständigte Cortina. Insoweit wird Wolf dem deutschen Team voraussichtlich nicht zur Verfügung stehen.

Es kommt noch schlimmer: Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. „Es besteht der Anfangsverdacht der gefährlichen Körperverletzung“, sagte Oberstaatsanwalt Helmut Walter. In Anbetracht der Prügelattacken seitens David Wolf ist dies gut nachvollziehbar. Von einer sportspezifischen Einwilligung kann nicht die Rede sein. Bei den Tathandlungen ist keinerlei Zusammenhang zum Sport zu sehen. Ob die Opfer zivilrechtliche Schritte einlegen möchten, ist bisher nicht bekannt.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask