Strafrecht & Sport

Strafrechtliche Ermittlungen gegen HSV-Vorstand

Die Staatsanwaltschaft Hamburg soll Ermittlungen gegen den Vorstand des Hamburger SV wegen einer „zweckwidrigen Verwendung“ von Fananleihen eingeleitet haben. Der Eingang einer entsprechenden Strafanzeige wurde bereits bestätigt. Inhalt dieser soll die Zweckentfremdung von 17.5 Millionen EUR sein. Das Kapital wurde ursprünglich für den Bau des HSV-Campus, eines geplanten Nachwuchszentrums, eingesammelt, soll hingegen zur Sanierung der Vereinsfinanzen genutzt worden sein.

Der Anzeigeerstatter, Klaus Meetz, 68, stellte bereits kürzlich einen Befangenheitsantrag gegen den Richter, welcher die Eintragung der neuen HSV-Plus-Satzung ins Vereinsregister tätigen sollte. Damit blockierte er den Start von HSV-Plus. Dietmar Beiersdorfer, künftiger Vorstandsvorsitzender des Hamburger SV, ist deshalb bis auf Weiteres nicht berechtigt, Vertragsverhandlungen zu führen oder gar Verträge zu unterzeichnen.

„Die Planungen für den HSV-Campus sind bereits weit fortgeschritten. Dabei hat sich der HSV zu keinem Zeitpunkt in Widerspruch zu den Angaben zur geplanten Verwendung des Emissionserlöses im Wertpapierprospekt gesetzt“, erklärte Carl-Edgar Jarchow, noch Vorstandsvorsitzender. „Wir können nur vermuten, dass versucht wird, dem HSV bewusst Schaden zuzufügen.“

Bleibt abzuwarten, ob sich Klaus Meetz als Störenfried entpuppt oder tatsächlich Fangelder veruntreut wurden.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Bewährungsstrafe für Cichon

Das Landgericht Bochum hat Thomas Cichon als ersten ehemaligen Bundesligaspieler wegen Verwicklung in den europaweiten Wettskandal im Jahr 2009 verurteilt. Er wurde der Beihilfe zum Betrug und versuchter Steuerhinterziehung schuldig gesprochen und erhielt eine Bewährungsstrafe von 9 Monaten. Der nunmehr 37-Jährige hatte gestanden, 20 000 EUR erhalten zu haben und dafür im Gegenzug als Spieler des VfL Osnabrück bei einer Zweitligapartie gegen den FC Augsburg am 17.04.2009 nicht die „volle Leistungsbereitschaft“ an den Tag gelegt zu haben. Die Geldgeber sollen wohl eine hohe Niederlage gefordert haben. Osnabrück verlor auswärts 0:3.

Die Sache tue dem einstigen Verteidiger heute Leid. „Ich habe mit Sicherheit nicht alles richtig gemacht“, so Cichon: „Dass ich dafür bestraft werden muss, ist klar.“ Zudem sei das Bestechungsgeld damals mit Wettschulden verrechnet worden, sodass er es nie überreicht bekommen habe. Bemerkenswert ist, dass Cichon bei der Begegnung relativ unauffällig spielte. Lediglich ein Fehler vor dem 0:1 aus Osnabrücker Sicht fiel auf: Cichon unterschätzte einen langen Diagonalball, sodass die gegnerische Offensive nahezu problemlos einnetzen konnte. Außer einer gelben Karte kamen Cichon keine weiteren großartig spielrelevanten Szenen zu. Absichtliche Fehler will er nicht produziert haben.

Dennis Cukurov

Steiner-Kommission relativiert Notwendigkeit eines Anti-Doping-Gesetzes

Eine unabhängige Kommission um Udo Steiner, einen ehemaligen Bundesverfassungsrichter, hat Stellung zur Anti-Doping-Gesetz-Debatte bezogen. Sie sieht keine zwingende Veranlassung für eine neue Gesetzgebung in Sachen Dopingbekämpfung. Vielmehr gebe es diesbezüglich keinen „Königsweg“. Das Expertenteam stellte fest, dass Quantität und Qualität in den letzten Jahren verbessert worden seien, so der Bericht an den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). Jedoch habe kein Anti-Doping-Konzept jeden Einzelfall sicher im Griff.

„Im nationalen Raum der Bundesrepublik Deutschland stehen in ausreichendem Maße gesetzliche, administrative und vertragliche Grundlagen zur Bekämpfung von Doping im Sport zur Verfügung. Es kommt darauf an, sie in der Praxis auszuschöpfen“, hieß es in der Analyse, die der DOSB im Spätsommer 2013 angefordert hatte. Weiterhin betonte die siebenköpfige Kommission, dass es wichtig sei, die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) mit aller Kraft, auch finanziell, zu unterstützen. „Nur die Summe koordinierter Maßnahmen und Vorkehrungen vermittelt eine Chance auf Erfolg“, so das Gremium.

Zudem widmete sich das Projekt der Problematik der Sportschiedsgerichtsbarkeit. Sie sei „für die kompetente, zügige und einheitliche Entscheidung von Rechtskonflikten im nationalen und internationalen Sportraum unentbehrlich“. Insofern dürfte sich DOSB-Generaldirektor Michael Vesper in seiner Auffassung bestätigt sehen.

Dennis Cukurov

McKim vs. Miller in der Overtime entschieden

Ein Gericht in Michigan, USA hat Kevin Miller, einen ehemaligen Eishockeyprofi, zu einer Schadensersatzleistung von 1.1 Millionen USD an Andrew McKims Versicherung verurteilt. Hintergrund des Urteilsspruchs ist ein dramatisches Ereignis mit anschließender jahrelanger juritischer Auseinandersetzung.

Am 31. Oktober 2000 streckte Miller seinen Gegenspieler McKim, welcher unter anderem für die Eisbären Berlin auflief, während eines Spiels der höchsten Eishockeyliga der Schweiz (NLA) mit einem Ellenbogenschlag von hinten in den Nacken zu Boden. Dieser brach bewusstlos zusammen und erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Dieses zwang ihn letztlich zum Karriereende. Miller wurde damals von der Liga mit einer 8-Spiele-Sperre belegt und zudem von einem Züricher Bezirksgericht wegen Körperverletzung schuldig gesprochen. Die causa ging die Instanzen hoch bis zum Bundesgericht und endete mit einem endgültigen Schuldspruch. Der Täter jedoch kehrte in die USA zurück und verweigerte jegliche Anerkenntnis der schweizerischen Gerichtsentscheide. Ohne Erfolg. Miller muss nun, ca. 14 Jahre nach Tathandlung, zahlen.

Dennis Cukurov

Strafbefehl gegen Luisao

Gegen Luisao, den Kapitän der portugisischen Fußballmannschaft Benfica Lissabon, wurde wegen Körperverletzung ein Strafbefehl, welcher eine Geldstrafe von 60 000 EUR enthält, erlassen. Der Abwehrchef des diesjährigen Europa-League-Finalisten hatte bei einem Freundschaftsspiel gegen Fortuna Düsseldorf im August 2012 Schiedsrichter Christian Fischer zu Boden gestoßen, als dieser einem Mannschaftskollegen Luisaos die gelb-rote Karte zeigen wollte. Fischer brach die Partie ab. Er zeigte Luisao an. Der portugiesische Verband (FPF) sperrte den Fußballprofi damals für 2 Monate. Dieser Sperrzeit schloss sich der Fußballweltverband (FIFA) an.

Zwar hatte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf genügend Beweise, insbesondere ausführliches Videomaterial. Dennoch gestalteten sich die Ermittlungen schwierig. Die Anschrift des gebürtigen Brasilianers fehlte. Erst nach einem Rechtshilfeersuchen und der Mithilfe von Luisaos Arbeitgeber konnte die fehlende Information eingeholt werden. Unklar ist bislang, ob der ergangene Strafbefehl bereits zugegangen ist oder die Strafzahlung gar schon ausgeführt wurde.

Fakt ist, Handlungen wie die des nunmehr 33-Jährigen haben nichts mit Sport zu tun. Eine etwaige sportspezifische Einwilligung kann bei solch einer Konstellation nicht einmal mehr angedacht werden. Diesbezüglich dürfte es keine 2 Meinungen geben. Dennoch hat Luisao die Möglichkeit innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung Einspruch zu erheben.

Dennis Cukurov