Wie wir berichteten, wurde für den heutigen Freitag die Entlassung des südafrikanischen Sprintstars Oscar Pistorius aus der Haft angekündigt. Medienberichten zufolge hat das Justizministerium nun die Entscheidung der Bewährungskommission aufgehoben und die nach südafrikanischem Recht grundsätzlich zulässige Überstellung in den Hausarrest vorerst gestoppt.
Der Beschluss der Bewährungskommission, Pistorius nach zehn Monaten seiner fünfjährigen Haftstrafe aus dem Vollzug zu entlassen, traf in Südafrika auf Unverständnis. Angesichts dieser Entwicklungen dürfte die im November anstehende Berufungsverhandlung mit noch größerer Spannung erwartet werden. Wir bleiben dran.
Fabian Scharpf / Prof. Dr. Steffen Lask
Einer von sieben FIFA-Funktionären, die im Mai kurz vor dem FIFA-Jahreskongress durch Schweizer Bundesbehörden festgenommen wurden, wurde kürzlich an die USA ausgeliefert. Um wen es sich handelt, ist unklar. Medienberichten zufolge soll es der ehemalige FIFA-Vize- und CONCAF-Präsident Jeffrey Webb sein, der womöglich mit den US-Behörden kooperieren möchte. Die restlichen sechs Funktionäre sollen einer Auslieferung widersprochen haben und sich weiterhin in Zürich in Haft befinden.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt derzeit gegen einen 38-jährigen Mediziner des Universitätsklinikums Ulm wegen Handels mit Doping. Medienberichten zufolge soll es sich beim Beschuldigten um eine Person handeln, die sich entschieden gegen Doping im Sport einsetze und seit 2012 gar der WADA beratend zur Seite stehe. Indes sollen in der Wohnung des Arztes Mengen an verbotenen Rohstoffen sichergestellt worden sein, die über denen des Eigengebrauchs lägen.
Die 1. Große Strafkammer des Landgerichtes Memmingen hielt kürzlich am Beschluss zur Untersuchungshaft fest. „Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht“, § 112 Abs 1. StPO. Haftgründe sind etwa die bestehende Fluchtgefahr des Beschuldigten oder der dringende Verdacht, der Beschuldigte „werde Beweismittel vernichten, verändern, beiseite schaffen, unterdrücken oder fälschen oder auf Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige in unlauterer Weise einwirken“. Die Verteidigung erklärte zwar, dass sich für sie eine Fluchtgefahr nicht erschließe. Welchen Haftgrund das Landgericht annahm, ist den Medienberichten, auf die wir uns ausschließlich beziehen können, jedoch leider nicht zu entnehmen.
Der Arbeitgeber des Beschuldigten hielt sich mit Stellungnahmen bislang weitgehend zurück. Man möchte jedoch kooperieren. „Wir unterstützen […] vollumfänglich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I“, so Jörg Portius, der Pressesprecher des Universitätsklinikums Ulm.
Der Straftatbestand des Handels mit Dopingmitteln betrifft das laufende Gesetzesverfahren um das Anti-Doping-Gesetz nicht, jedenfalls nicht unmittelbar. Nach § 95 Abs. 1 Nr. 2a AMG in Verbindung mit § 6a Abs. 1 AMG ist es bereits nach geltendem Recht verboten, Arzneimittel im Sinne des AMG in Verkehr zu bringen, zu verschreiben oder bei anderen anzuwenden. Bei Verwirklichung dieser Straftaten droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Der europäische Fußballverband soll nach Medienberichten die Ermittlungen gegen den ehemaligen Spitzenstürmer und das heutige UEFA-Exekutivmitglied Davor Suker aufgenommen haben. Grund sei eine Verbindung zum verurteilten Wettbetrüger Ante Sapina. Letzterer wurde nach einem regelrechten Prozessmarathon zuletzt im letzten Jahr zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der Berliner legte erneut Revision ein.
Suker soll für Sapina Wettbeträge auf Europapokalspiele gesetzt haben; außerdem soll der heute 47-Jährige zwischen seinem Landsmann und einem britischen Buchmacher vermittelt haben, weil dieser Wettgewinne nicht ausgezahlt habe.
Inzwischen hat sich DFB-Präsident Wolfgang Niersbach zu Wort gemeldet: „Ich habe ihm persönlich den Rat gegeben, das so schnell wie möglich zu klären.“ Klingt vernünftig. Derzeit gibt es zahlreiche Angelegenheiten im Fußballsport, die es so schnell wie möglich zu klären gibt.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Die Schweizer Staatsanwaltschaft geht derzeit von 53 verdächtigen Bankverbindungen aus, die in Verbindung mit Geldwäsche und den WM-Vergaben 2018 und 2022 durch Banken registriert werden konnten. Zehn Personen wurden bisher verhört. Ob auch die Befragung von Sepp Blatter ansteht, ist offen. „Alle relevanten Personen werden befragt, das schließt ausdrücklich auch den Präsidenten und den Generalsekretär der Fifa nicht aus“, sagte der Schweizer Bundesanwalt Michael Lauber. Es sollen 9 Terabyte an Daten sichergestellt worden sein, die ausgewertet werden müssen. So liegt es nahe, dass der Prozess ein langwieriger sein wird. „Es liegt in der Natur der Sache, dass diese Untersuchung länger als die legendären 90 Minuten dauert“, so Laubner.
Derweil hat sich der zurückgetretene FIFA-Boss Blatter um rechtlichen Beistand bemüht. Richard Cullen, ehemaliger Justizminister des US-Bundesstaates Virginia, und US-Anwältin Jenny Durkan sollen laut Medienberichten dem 79-Jährigen beratend zur Seite stehen.
Parallel zu den Ermittlungen in der Schweiz läuft die Strafverfolgung in Sachen FIFA in den USA auf Hochtouren. Neben der New Yorker Staatsanwaltschaft fahndet auch das FBI wegen Geldwäsche, Annahme von Bestechungsgeld und gar der Bildung krimineller Organisationen.
Dennis Cukurov