Segeln

„Champions 2015“ – Juniorsportler des Jahres 2015

Ecovis hat wiederholt den Preis für die Juniorsportler des Jahres 2015 gestiftet und diesen Preis anlässlich der „Champions“-Sportgala in Berlin überreicht. Die Preisverleihung hat Herr Prof. Dr. Steffen Lask, Rechtsanwalt vorgenommen. Geehrt wurden Julia Büsselberg (Segeln), Lou Massenberg (Wasserspringen), Olaf Roggensack (Rudern), René Schmela (Rudern), Elena Wassen (Wasserspringen).

Champions 2015 Berlin

Champions 2015 Berlin

Champions 2015 Berlin

Champions 2015 Berlin

Landgericht Hamburg – Keine Olympiateilnahme für Lutz und Beucke

Das Landgericht Hamburg hat den Antrag der 470er Seglerinnen auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung abgelehnt. Die Athletinnen Lutz und Beucke hatten das Gericht bemüht, weil sie die Nominierung der beiden Hamburgerinnen Kadelbach und Belcher für rechtswidrig erachteten. Sie hatten ihren Antrag bei Gericht damit begründet, dass sie durch die Art und Weise des Segelns ihrer Kontrahenten bei der Weltmeisterschaft in Australien im vergangenen Jahre benachteiligt worden seien und aus diesem Grunde der Vorschlag des Deutschen Segler-Verbandes an den DOSB, das 470er Duo Kadelbach und Belcher für die Olympiamannschaft zu nominieren, rückgängig gemacht werden müsse.

Es bleibt abzuwarten, ob die Damen Tina Lutz und Susann Beucke gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen oder das Urteil rechtkräftig wird. Der Deutsche Segler-Verband hat zunächst einmal eine Bestätigung seiner Nominierungspraxis erhalten und zeigte sich erleichtert.

Dr. Steffen Lask.

Rechtsanwalt

Seglerinnen – Streit um Olympianominierung vor Gericht

Die Seglerinnen der 470er Klasse Tina Lutz und Susann Beucke kämpfen vor dem Landgericht Hamburg mit einer einstweiligen Verfügung um ihre Olympianominierung. Der Deutsche Segler Verband hat die beiden für die Olympischen Spiele in London nicht berücksichtigt. Den Vorzug erhielten Kathrin Kadelbach und Friederike Belcher. Kadelbach/Belcher hatten sich bei der WM – der nationalen Qualifikation im australischen Perth im Dezember – aus Sicht der Nichtnominierten äußerst unsportlich verhalten, weil sie sich im Wesentlichen darauf konzentriert hatten, Lutz/Beucke abzublocken. Der Gang vor das Landgericht Hamburg wurde notwendig, nachdem der Deutsche Segler Verband einer Entscheidung durch das Sportschiedsgericht seine Zustimmung verwehrt hatte.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt