Radsport

Französisches Gericht erlässt Haftbefehl gegen Floyd Landis

Gegen den Radprofi Floyd Landis und Gewinner der Tour de France 2006 ist Haftbefehl durch ein französisches Gericht erlassen worden. Der Toursieg war Landis nachträglich wegen Testosteron-Dopings aberkannt worden. Die Dopingproben sind damals vom französischen Labor in Chatenay-Malabry untersucht worden. Landis ist zu einer richterlichen Anhörung nicht erschienen. Er war zu dieser geladen, weil im November 2006 der Rechner des Labors Ziel einer Hacker-Attacke gewesen sei. Der Angriff soll angeblich von einem Computer erfolgt sein, der dem Trainer von Landis zugeordnet werden könne. Aus diesem Grunde hatte der zuständige Richter sowohl Landis als auch dessen Trainer Baker vorgeladen.

Landis war zuletzt vor dem CAS/TAS in Lausanne gescheitert. Er hat vergeblich gegen die verhängte Zwei-Jahres-Sperre geklagt.


Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Jan Ullrich – Das Verfahren vor dem IOC ist beendet.

Das Internationale Olympische Komitee (IOC) hat nach Presseinformationen das Verfahren gegen den früheren Radprofi Jan Ullrich eingestellt. Das Verfahren hatte die mögliche Aberkennung u.a. der Goldmedaille, die Jan Ullrich im Straßenrennen bei den Olympischen Spielen in Sydney 2000 errungen hatte, zum Gegenstand. Grundlage der aktuellen Entscheidung des IOC ist die Aktenlage, die durch das Bundeskriminalamt nach Übermittlung durch die spanischen Behörden geschaffen hatte. Angeblich sind auch Untersuchungsergebnisse, die an der Universitätsklinik in Freiburg erzielt worden waren, Bestandteil des Aktenkonvoluts.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Jan Ulrich wehrt sich

Jan Ulrich hat gegen Journalisten des WDR Strafanzeige erstattet. Das bestätigt die Staatsanwaltschaft Köln. Sein Vorwurf: Die Verantwortlichen hätten Informationen in einer Sendung des WDR am 05.10.2009 veröffentlicht, die aus Akten der Staatsanwaltschaft Freiburg stammen.

Die Journalisten Kowasch und Meutgens – die auf der Internetpräsenz des WDR „sport inside“ als die verantwortlichen Autoren namentlich genannt werden – beziehen sich auf ein „Blutgutachten der ermittelnden Freiburger Staatsanwaltschaft„, welches angeblich von „Auffälligkeiten im Jahr 1997 und dem ersten Halbjahr 2006“ spricht.

Im Oktober 2009 ist beim WDR noch die Rede von: „Jan Ulrich schweigt dazu.“ Er hat es sich offensichtlich anders überlegt.

In Betracht kommt ein strafrechtlicher Vorwurf wegen der Verletzung eines Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht nach § 353 b StGB. Täter kann hier nur ein Amtsträger oder Richter sein. Ein öffentlich bestellter Sachverständiger ist ebenfalls tauglicher Täter. Eine strafbare Beteiligung eines Journalisten ist durchaus möglich, auch wenn der Journalist kein Amtsträger ist. Der Journalist kann sich grundsätzlich der strafbaren Beihilfe schuldig machen.

Wie auch immer. Die Ermittlungen werden zeigen, ob an den Vorwürfen etwas dran ist.


Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Bestätigung der Sperrfrist gegen Radprofi Schumacher

Das CAS/TAS in Lausanne hat die zweijährige Doping-Sperre gegen Schumacher bestätigt. Die Sperrfrist endet am 27.08.2010 und ist damit früher abgelaufen als ursprünglich bis Januar 2011 festgelegt, so die Einschränkungen durch den Internationalen Sportgerichtshof, der lediglich den Beginn der Sperre nach vorn verschoben hat. Schumacher war nach den Olympischen Spielen 2008 nachträglich auf das Dopingmittel Cera positiv getestet worden. Offensichtlich erwägt Schumacher den Gang an das Schweizer Bundesgericht.

Wie so viele vor ihm beschwört er gebetsmühlenartig die Öffentlichkeit, er habe keine Dopingverfehlungen begangen. Was soll man von ihm halten ? Von Schumacher, der da bereits im Mai 2005 erstmalig auffiel mit einem stimulierenden Wirkstoff Cathin, für den sich dann eine Ausnahmegenehmigung fand, der im September 2007 unmittelbar vor den Weltmeisterschaften mit einem Hämatokritwert von 50,5 % getestet wurde, aber letztlich wegen eines 16,9 g/dl Hämoglobinwertes bei einem Grenzwert von 17,0 g/dl nicht mit einer Schutzsperre belegt worden war und bei dem schließlich im Oktober 2007 eine Blutkontrolle wegen eines Autounfalls die Einnahme von Amphetaminen ergab. Dieses Ergebnis hatte wiederum keine sportrechtlichen Sanktionen zur Folge, weil die Analyse nicht im Rahmen des Trainings- und Wettkampfgeschehens durchgeführt worden ist.


Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Neues im Dopingfall Bernhard Kohl

Der ehemalige Gerolsteiner und heutige Milram Teamarzt Schmidt hat gegen den ehemaligen Radprofi Kohl eine einstweilige Verfügung erwirkt, die vor dem Oberlandesgericht Wien nach einem Einspruch von Kohl bestätigt worden ist. Kohl wird per Gerichtsentscheid untersagt, im Zusammenhang mit den eigenen Dopingvergehen gegen Schmidt Vorwürfe, wegen dessen angeblicher Mitwisserschaft als Teamarzt zu erheben. Schmidt konnte sich im Prozess gegen Kohl auf die Zeugenaussage des früheren Managers von Kohl, Stefan Matschiner beziehen.

Dr. Steffen Lask.