Den Sport befällt erneut eine brisante Dopingaffäre. Auslöser dieses Mal ist Quentin Bigot, ein französischer Hammerwerfer, dem kurz vor der Europameisterschaft in Luzern das anabole Steroid Stanolozol nachgewiesen wurde. Laut dem französischen Leichtathletik-Verband (FFA) wurde er bereits mit einer 4-jährigen Sperre belegt. Dies macht den Vorfall nicht besonders, schon gar nicht zum Skandal. Die in Bigots Vernehmungen gefallenen Aussagen sind schon eher bemerkenswert. Denn diese machten die ermittelnden Dopingfahnder auf eine Sportpersönlichkeit Frankreichs aufmerksam, die im Jahr 2013 noch zum besten Leichtathletik-Trainer des Landes ausgezeichnet wurde: Raphaël Piolanti.
Gegen ihn hat die Staatsanwaltschaft Metz ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Vorgeworfen wird ihm, verbotene Substanzen besorgt und an Athleten weitergegeben zu haben. Des Weiteren soll er seine Schützlinge dazu angespornt haben, Dopingmittel zu konsumieren. Piolanti bestreitet dies. Wie die Sache ausgeht, ist derzeit ungewiss. Jedenfalls wirft der Fall die Frage auf, die Leichtathletik dopingfrei konkurrenzfähig ist oder die Verwobenheit mit unerlaubten Mitteln bereits zu tief sitzt.
Gemeint ist: Wie kann die Attraktivität der Leichtathletik gegenüber beispielsweise Ballsportarten hochgehalten werden, wenn nicht durch atemberaubende Weltrekorde?
Das „kriminelle“ Geschäft mit Dopingmitteln durch die – nicht erstmalige – Beteiligung eines Trainers scheint einen neuen prominenten Fall zu haben. Das ruft auch hierzulande erneut nach einem Anti-Doping-Gesetz. Drastische Maßnahmen sind notwendig, um den kriminellen Machenschaften einen Riegel vorzuschieben, denn gefährdet ist nicht nur der saubere Sport, sondern vor allem die Gesundheit der Athleten.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Medienberichten zufolge soll Robert Harting eine Mail erreicht haben, in der ihm mit strafrechtlichen Konsequenzen angedroht werde, sollte er zukünftig sein Sporttrikot zerreißen. Harting, der sein Wettkampfshirt samt aufgesticktem Bundesadler nach internationalen Siegen planmäßig und zeremoniell zweiteilt, bezeichnet die Ankündigung des Unbekannten als „völlige[n] Schwachsinn“. „Da hat jemand Erfolg, einem anderen passt das nicht und dann wird angefangen, Dinge zu suchen und irgendetwas zu konstruieren.“
Ist das Trikotzerreißen tatsächlich strafbar? Ein Blick ins Strafgesetzbuch (StGB) bringt Klarheit:
Nach § 90a StGB ist die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole strafbewehrt. Nach Abs. 2 „wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder oder ein von einer Behörde öffentlich angebrachtes Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt.“
Ein Beschädigen, gar Zerstören liegt zwar nahe. Zudem ist der Bundesadler auf der Brust von Harting auch öffentlich angebracht, denn dadurch ist er für jedermann sichtbar. Allerdings wird das vermeintliche Hoheitszeichen nicht auf Veranlassung einer staatlichen oder kommunalen Behörde auf dem Trikot des Deutschen Leichtathletik-Verbands (DLV) platziert. Stets entscheidend ist, ob im Einzelfall nach Art, Ort und Zweck der Verwendung die Eigenschaft als Hoheitszeichen erfüllt wird. Unseres Erachtens ist dies beim Trikotadler – ebenso wie bei einem als Festschmuck verwendeten Staatssymbol – nicht der Fall. Insoweit ist die Gelassenheit von Harting berechtigt.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Die Sportwelt ist derzeit in Erwartung einer Grundsatzentscheidung. Grund hierfür ist Markus Rehm, unterschenkelamputierter Weitspringer, der bei der diesjährigen deutschen Meisterschaft nicht nur den ersten Platz belegte, sondern obendrein die vorgegebene Norm für die Nominierung zur Europameisterschaft erfüllte. Er sprang bei geforderten 8.05 Meter satte 8.24 Meter. Nunmehr ist der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) gefordert, den 25-jährigen Goldmedaillengewinner der Paralympischen Spiele von London zu nominieren. Entscheidend ist, ob Rehms Prothese zu den natürlichen Gegebenheiten der übrigen Sportler (ohne Handicap) vergleichbar ist oder ggf. einen Vorteil verschafft, der einen Start fragwürdig erscheinen lassen würde.
Um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, hat der DLV eine biomechanische Analyse der Sprünge von Markus Rehm angefordert. Geklärt werden soll, ob Rehms Karbonprothese ein unerlaubtes Hilfsmittel darstellt. Am Mittwoch soll das Team für die Europameisterschaft in Zürich vom 12. bis 17. August bekanntgegeben werden. In jedem Fall möchte Rehm auf juristische Schritte verzichten. „Ich habe keine große Lust, die EM-Teilnahme einzuklagen“, sagte der gebürtige Göppinger.
Für Vizepräsident Leistungssport des Deutschen Behindertensportverbands (DBS) Karl Quade ist die Sache klar: „Ich sehe keinen Grund, warum er es nicht tun sollte. Er hat ihn springen lassen, ihn gewertet und als Deutschen Meister ausgezeichnet.“ In der Tat wirft die Vorgehensweise des DLV Fragen auf. Warum ließ er Rehm überhaupt starten? Was hat der DLV im Vorfeld versäumt? „Die Wettkampfregel 144 besagt, dass ein Sportler nur dann vom Wettkampf ausgeschlossen werden kann, wenn er einen unerlaubten Wettbewerbsvorteil erlangt, zum Beispiel durch eine Prothese“, so Thomas Kurschilgen, DLV-Sportdirektor: „Das haben die Schiedsrichter in Ulm nicht eindeutig bewerten können, deshalb durfte er unter Vorbehalt starten.“
Scheint so, als hätte der DLV eine grundsätzliche Entscheidung aufgeschoben. Nun, da Rehm eine außerordentliche Leistung ablieferte, muss der DLV in einer größeren Dimension entscheiden – nicht nur vor deutschem, sondern vor internationalem Publikum.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne hat die Dopingsperre des ehemaligen 100-Sprint-Weltrekordhalters Asafa Powell von 18 Monaten auf 6 Monate reduziert. Der geforderten Reduzierung auf 3 Monate folgte der CAS nicht. Dennoch ist Powell durch diesen Teilerfolg ab sofort wieder startberechtigt. „Endlich ist diese Last von meinen Schultern gefallen. Die Gerechtigkeit hat gesiegt. Lasst uns rennen!“, so der 31-Jährige.
Bereits zuvor gewährte ihm der CAS eine vorläufige Startberechtigung – mit dem Vorbehalt, eine etwaige Restsperre im Nachgang abzusitzen. Die Sperre von Sherone Simpson, deren Dopingvergehen zeitlich nah an dem von Powell lag, wurde ebenfalls um ein Jahr gemindert. Die Olympiasiegerin zeigte sich dementsprechend erleichtert: „Wir haben nicht wissentlich gedopt, und der CAS hat das erkannt. Dafür bin ich sehr dankbar.“
Beide Jamaikaner gaben am gestrigen Dienstag ihr Comeback beim Meeting in Luzern.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Der des Mordes angeklagte Paralympicsstar Oscar Pistorius ist nach Ansicht psychiatrischer Gutachter voll schuldfähig. Er habe zur Tatzeit an keinerlei psychischen Problemen gelitten, sodass er in der Nacht zum 14. Februar 2013 zurechnungsfähig gewesen sei.
Nachdem eine Zeugin dem 27-jährigen Südafrikaner eine „Angststörung“ bescheinigte, ordnete das Gericht im Mai auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Untersuchung auf Pistorius‘ Schuld- und Verhandlungsfähigkeit an. Der beinamputierte Sprinter soll seine Freundin Reeva Steenkamp ermordet haben. Er erschoss sie durch die verschlossene Badezimmertür, nach Auffassung seines Verteidigers in Panik und der Vermutung, Einbrecher wären dahinter. Staatsanwalt Gerrie Nel hingegen plädiert auf Mord, beabsichtigte mit der psychiatrischen Untersuchung die Feststellung der Zurechnungsfähigkeit und damit eine Verurteilung mit aller Härte des Gesetzes.
Nach der 6-wöchigen Unterbrechung geht der Prozess nun weiter. Interessant wird sein, welchen Einfluss das Gutachten der 3 Psychiater und eines klinischen Psychologen auf den weiteren Verlauf nehmen und welches Urteil letztlich gesprochen wird. Ein Freispruch wegen Schuldunfähigkeit ist nunmehr höchst unwahrscheinlich.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask