Handball

Schwenker – Freispruch teilweise durch BGH aufgehoben

Der Freispruch des ehemaligen THW-Kiel Managers Schwenker ist auf die Revision der Staatsanwaltschaft teilweise aufgehoben worden. Ihm und dem früheren Trainer, Serdarusic waren Manipulationen durch Schiedsrichterbestechung vorgeworfen worden. Das Landgericht Kiel hatte beide freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte Revision gegen den Freispruch eingelegt und zunächst die vollständige Aufhebung des Urteils beantragt. Später hat sie die Revision jedoch beschränkt, in dem sie diese teilweise zurücknahm. Das Urteil gegen Serdarusic ist danach rechtskräftig geworden. Die ursprünglich erhobenen Vorwürfe der Spielmanipulation sind vom Tisch. Sie waren nach der teilweisen Rücknahme der Revision nicht mehr Gegenstand des Revisionsverfahrens vor dem BGH. Das freisprechende Urteil ist vom BGH jedoch aufgehoben worden, soweit das Urteil des Landgerichts Kiel eine im Jahre 2009 zwischen dem THW Kiel und Serdarusic geschlossene Freistellungsvereinbarung strafrechtlich zu bewerten hatte. Hier könne der BGH aufgrund der lückenhaften Begründung im Urteil nicht ausschließen, ob sich Schwenker nicht doch durch die Unterzeichnung strafbar gemacht haben könnte. Bezüglich dieses Punktes muss die sache neu verhandelt werden vor dem Landgericht Kiel.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Revision nach Schwenker-Freispruch

Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil des Landgerichts Kiel, mit welchem die Angeklagten Schwenker und Serdarusic freigesprochen wurden, Revision eingelegt. Es handelt sich dabei um einen „normalen“ Vorgang. Die Staatsanwaltschaft verhindert auf diese Weise, dass das Urteil rechtskräftig wird. Sie hat nach Urteilsverkündung lediglich eine Woche Zeit, die Revision einzulegen. Ob die Revision von der Staatsanwaltschaft tatsächlich begründet und damit das Revisionsverfahren, welches vor dem Bundesgerichtshof anhängig wäre, tatsächlich durchgeführt wird, bleibt abzuwarten. Das hängt von der Urteilsbegründung ab, die erfahrungsgemäß in den nächsten Wochen den Prozessbeteiligten zugestellt wird. Dabei hat das Landgerichts Kiel eine sog. Urteilsabsetzungefrist zu beachten, die sich an der Länge des Hauptverhandlungsprozesses orientiert. Dieses Vorgehen hat nichts mit einer Wiederaufnahme des Verfahrens zu tun.

Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage erhoben wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr, Untreue und wegen Betruges. Von diesen Vorwürfen hatte das Landgericht die Angeklagten freigesprochen. Es ging in diesem Strafverfahren – wie wir mehrfach berichtet hatten – um ein rein schleswig-holsteinisches Champions League Finale 2007 zwischen dem THW Kiel und der SG Flensburg-Handwitt.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Die Plädoyers im Schwenker-Prozess

Nachdem die Staatsanwaltschaft im Strafprozess wegen angeblicher Schiedsrichterbestechung gegen Schwenker in der vergangenen Woche eine 18-monatige Bewährungsstrafe und gegen Serdarusic 17 Monate Bewährungsstrafe beantragt hatte, haben die Verteidiger der Angeklagten erwartungsgemäß einen Freispruch ihrer Mandanten gefordert. Die Staatsanwaltschaft habe es nicht vermocht, außer „haltloser Vorwürfe“ Substantiielles vorzubringen, worauf sich eine Verurteilung stützen ließe. Den beiden Angeklagten wird vorgeworfen, im Jahr 2007 das Finalrückspiel der Champions League durch Zahlungen an die damaligen polnischen Schiedsrichter manipuliert zu haben, was sowohl die Angeklagten als auch die als Zeugen vernommenen Schiedsrichter bestreiten. Das Urteil soll am Donnerstag, 26.01.2012 verkündet werden.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Ende im Schiedsrichterbestechungsprozess absehbar

Der Strafprozess gegen den früheren Manager des THW-Kiel, Schwenker und den ehemaligen Trainer Serdarusic vor dem Kieler Landgericht geht dem Ende entgegen. Die 5. Große Strafkammer hat eine ganze Reihe von Zeugen an nunmehr 14 Hauptverhandlungstagen gehört. Einiges deutet wohl auf einen Freispruch hin, auch wenn zuletzt die Sache für die Angeklagten noch einmal unangenehm wurde. Die Staatsanwaltschaft hat offenbar ein bis dahin nicht beachtetes Fax in den Prozess eingeführt, mit welchem sich Kontakte zwischen dem mutmaßlichen Mittelsmann, Volarevic – einem Vertrauten des Angeklagten Serdarusic – und dem THW bereits im Jahr 2003 belegen lassen. In dem Fax werden Volarevic die Kontaktdaten zweier Schiedsrichtergespanne mitgeteilt, die für die Spiele des THW Kiel gegen Ljubljana eingesetzt worden waren. Das Fax ist von der damaligen Geschäfststellenleiterin, der heutigen Geschäftsführerin – der ebenfalls als Zeugin Vernommenen – Holdorf-Schust verfasst und im Namen des Angeklagten Schwenker gezeichnet worden. Ob dieser Umstand als ein Beleg für die Bestechung der polnischen Unparteiischen im Jahr 2007 gewertet werden kann, ist zweifelhaft. das Urteil wird Anfang des Jahres 2012 erwartet.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

6. Verhandlungstag gegen Ex-THW-Manager Schwenker

Die von den Medien mit Spannung erwartete Zeugenaussage des früheren polnischen Schiedsrichters Baum ist ohne Überraschungen am 6. Verhandlungstag über die Bühne gegangen. Baum ist der erste, der beiden Referee´s, die im Strafprozess vor dem Kieler Landgericht vernommen werden. Der zweite Schiedsrichter Goralczyk wird voraussichtlich am kommenden Freitag vor der 5. Großen Strafkammer als Zeuge gehört. Den beiden Angeklagten Schwenker und Serdarusic wird die Manipulation des Champions-League-Finalrückspiels 2007 vorgeworfen, welches die beiden polnischen Schiedsrichter gepfiffen haben. Sie sollen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft einen fünfstelligen Betrag gezahlt haben, um so das Endspiel zu Gunsten des THW-Kiel zu beeinflussen. Es war nicht allen Ernstes zu erwarten, dass Baum die Vorwürfe – er und sein Kollege haben sich schmieren lassen – bestätigen würde. Mal abwarten, wie sich sein früherer Partner nächste Woche als Zeuge einlässt.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt