Fußball

Strafanzeige gegen den mächtigsten Mann im Fußball-Geschäft

Im Laufe des 12.05.2020 ist Strafanzeige gegen den vermeintlich mächtigsten Mann im Fußball-Geschäft, Gianni Infantino, gestellt worden. Auslöser für diese Strafanzeige ist wahrscheinlich ein Zeitungsinterview von Markus Mohler, einem Strafrechtsexperten, früher selbst Staatsanwalt. In diesem Interview sprach er über die geheimen Treffen von Bundesanwalt Michael Lauber und FIFA-Präsident Gianni Infantino. Mohler vertritt die Auffassung, dass sich Gianni Infantino der Anstiftung zum Amtsmissbrauch, zur Amtsgeheimnisverletzung und zur Begünstigung strafbar gemacht haben könnte, indem er Michael Lauber zu den Treffen in einem Berner Nobelhotel überredet habe. Mohler machte in dem Interview ferner deutlich, dass jedermann eine Strafanzeige erstatten könne. Einen Tag später ging eine Strafanzeige gegen den FIFA-Boss ein.

Es ist nicht das erste Mal, dass eine Strafanzeige gegen den höchsten FIFA-Funktionär eingereicht wurde. Denn Theo Zwanziger, selbst bis vor wenigen Tagen vor dem höchsten Schweizer Gericht in dem Verfahren um das Sommermärchen angeklagt, hatte schon zweimal Strafanzeige gegen Infantino gestellt. Jedoch wurden beide Strafanzeigen ironischerweise von der Bundesanwaltschaft bearbeitet und es erging in beiden Fällen eine sog. Nichtanhandnahmeverfügung (in Deutschland eine Einstellung des Verfahrens). Die jetzige Strafanzeige ging in Bern ein, sodass eine katonische Staatsanwaltschaft jetzt mit der Anzeige betraut wurde. Infantinos „Freunde“ bei der Bundesanwaltschaft können demnach nicht mehr die schützende Hand über ihn halten. 

Am Mittwoch, den 13.05.2020 wurde von der Gerichtskommission des Schweizer Parlaments beschlossen, den Bundesanwalt und „Freund“ von Gianni Infantino, Michael Lauber, zu einer Anhörung vorzuladen. Erst nach dieser Anhörung kann formal ein Amtsenthebungsverfahren gegen ihn geführt werden. Es bleibt spannend zu beobachten, ob dieses Verfahren gegen ihn geführt werden wird und wie es am Ende ausgeht.

Mindestens genauso spannend ist die Frage, ob die Berner Staatsanwaltschaft die Strafanzeige zulassen wird, sollte dies nämlich der Fall sein, müsste Infantino von der FIFA-Ethikkommission für 90 Tage beurlaubt werden. Diese Beurlaubung hatte auch seinem Vorgänger, Josef Blatter, das Amt gekostet.

Die kommenden Wochen könnten entscheiden sein, sowohl für die FIFA, ihren Präsidenten als auch für die Schweizer Bundesanwaltschaft und ihren obersten Bundesanwalt. Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, bleibt sowohl der FIFA als auch der Bundesanwaltschaft nichts anderes übrig als ihre beiden „Chefs“ zu „feuern“.

Severin Lask/Steffen Lask

„Nicht-Einsatz-Klauseln“ im deutschen Fußball

Immer wieder sind in Verträgen von Profi-Fußballern sog. „Nicht-Einsatz-Klausel“ enthalten.

Rechtlich umstritten ist, ob diese Klausel gegen die Statuten der DFL verstoßen. Gemäß § 5 a Nr. 1 Lizenzordnung Spieler (LOS) darf ein Verein keine Verträge schließen, die einem anderen Club die Möglichkeit einräumen, in Arbeitsverhältnissen oder Transfersachen seine Unabhängigkeit, seine Politik oder die Leistung seiner Teams zu beeinflussen. Gerade dazu kann es aber auf Grund von „Nicht-Einsatz-Klauseln“ kommen.

Daher hatte die UEFA im Fall von Thibaut Courtois, der wegen einer solchen Klausel nicht gegen den ausleihenden Club – Chelsea – im UEFA Champions League Halbfinale 2013/2014 spielen sollte, klargestellt, dass diese Klauseln hier unwirksam und nicht durchsetzbar seien. 

In der Bundesliga wird von diesen Klauseln dennoch weiterhin Gebrauch gemacht. Erst kürzlich wurde bekannt, dass der Vertrag von Marc Uth, der erst in diesem Winter auf Leihbasis von Schalke nach Köln gewechselt war, eine solche Klausel enthält. Marc Uth darf somit im direkten Duell der beiden Mannschaften am 24. Spieltag nicht für den 1.FC Köln auflaufen. Somit stellt sich die Frage, ob die DFL nicht genau wie die UEFA, im Fall Courtois, einschreiten und solche Klausel verbieten sollte.

Dabei ist an erster Stelle zu beachten, dass die Integrität des sportlichen Wettbewerbs, im Falle der Bundesliga, bei einem nicht Einsetzen des Spielers in einem oder zwei Spielen, anders beeinträchtigt wird als in der Champions League. Die Auswirkungen auf die Integrität sind bei 34 Spieltagen einer Bundesligasaison andere als bei einer sechs Spiele dauernden Gruppenphase mit anschließender K.O. Runde in der Champions League.

Es kommt somit auf den Einzelfall an.

Die Meinungen und rechtlichen Bewertungen zu den Klausel gehen weit auseinander. Teilweise wird vertreten, derartige Klauseln zerstören die Integrität des Fußballs und seien deshalb rechtswirksam. Andere sehen in diesen Klauseln nichts Verwerfliches, da sich beide Teams auf so einen Deal geeinigt haben und die Klauseln einen Ausdruck der Privatautonomie darstellen. Dem ist zuzustimmen. Ein Verein würde einer solchen Klausel kaum zustimmen, wenn er dem Transfer nichts Gutes abgewinnen könne. 

Wir sehen es realistisch, solche Klauseln werden so lange vertraglich vereinbart bis die DFL sie verbietet. Manch einem Fußballromantiker wird es zwar wehtuen, jedoch der Fußball ist zu einem wirtschaftlichen (Wett-)Kampf verkommen, in dem der Profit – der unmittelbar an das sportliche Ergebnis geknüpft ist – zählt.

Severin Lask/Steffen Lask

Anklage – Strafprozess gg. Scheich Al-Sabah in der Schweiz

Gegen einen der mächtigsten Sportfunktionäre des IOC, den kuwaitischen Scheich Ahmad Al-Fahad Al-Sabah, der ein Vertrauter des IOC-Präsidenten Thomas Bach ist, wurde in der Schweiz Anklage erhoben. Nach Medienberichten des Spiegels wird im kommenden Jahr der Strafprozess vor einem Strafgericht in Genf beginnen u.a. wegen des Verdachts der schweren Urkundenfälschung. Die Ermittlungen laufen seit mehreren Jahren gegen den Scheich, nicht nur in der Schweiz, sondern auch im eigenen Land, in Kuwait und in den USA. In den USA wird seit 2017 wegen Schmiergeldzahlungen, die im Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre innerhalb der FIFA geführt werden, gegen Al-Sabah ermittelt. Der Scheich weist alle Vorwürfe zurück. Dennoch lässt er seine Mitgliedschaft innerhalb des IOC momentan ruhen. Bereits im vergangenen Jahr hatte er sein Amt im FIFA-Council niedergelegt, gerade wegen der Ermittlungen gegen eine ganze Reihe von FIFA-Funktionären, so auch gegen den Kuwaiti. Bis zuletzt hielt er jedoch an einem Amt fest, und zwar an der Präsidentschaft im Dachverband aller 206 nationalen Olympischen Komitees (ANOC). Dieses Amt wollte er partout nicht aufgeben. In dieser Woche sollte er eigentlich wiedergewählt werden, ohne einen Gegenkandidaten in Tokio auf der ANOC-Vollversammlung. Doch daraus wird wohl nichts, wie der Spiegel berichtet, soll sich Al-Sabah nicht der Wahl stellen. Ein Gefolgsmann des Scheichs wird zeitweise die Geschäfte übernehmen, Robin Mitchell von den Fidschi-Inseln.

Mit einem funktionierenden Strafprozess kann hier nur die Hoffnung verbunden werden, dass solche machtgierigen Funktionäre, die Geschwüre am Sport, sollten sich die Vorwürfe bestätigen, ein für allemal verbannt werden.

 

Steffen Lask

DFB-Ehemalige noch nicht aus dem Schneider

Die Staatsanwaltschaft hat nach Medienberichten Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt/Main eingelegt. Die zuständige Strafkammer des Landgerichts hatte die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen die Ex-DFB-Funktionäre u.a. Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach nicht zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren nicht eröffnet. Gegen diesen Beschluss hat die Staatsanwaltschaft offenbar fristgerecht Beschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht muss nunmehr überprüfen, ob der Beschluss des Landgerichts rechtsfehlerfrei war oder nicht.

In meiner 20jährigen Tätigkeit als Strafverteidiger gibt es wenige Beispiele, in denen das Gericht, nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens, im Rahmen des sog. Zwischenverfahrens, ein Hauptverfahren nicht eröffnet und die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft nicht zur Hauptverhandlung zugelassen hat und es hat keinen Fall gegeben – jedenfalls nicht bei mir – in dem die Staatsanwaltschaft das ohne Beschwerde – unwidersprochen – hinnimmt. Das Zwischenverfahren ist ein Verfahrensabschnitt, in dem ausschließlich nach Aktenlage ohne Öffentlichkeit entschieden wird. Da muss die Anklage schon gravierende Fehler aufweisen oder aber das zuständige Gericht verkennt völlig die Sach- und Rechtslage, wenn auf diese Weise eine Entscheidung vor der eigentlichen Hauptverhandlung getroffen wird.

Grundsätzlich – das weiß oder ahnt zumindest jeder – entscheidet das Gericht auf Grundlage einer öffentlich und mündlich geführten Hauptverhandlung, in der die Beweise gewürdigt, Zeugen und ggf. Sachverständige angehört und möglicherweise Urkunden verlesen werden. Dann gibt es Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung (Plädoyers) und die Angeklagten haben das letzte Wort und wird ein Urteil gesprochen.

Mal abwarten, zu welchem Ergebnis das Oberlandesgericht kommt; aus dem Schneider sind die Herrschaft Zwaniger & Co. noch nicht.

Steffen Lask

Fußball – und wieder Manipulation, Korruption und Geldwäsche

Man möchte meinen, im Fußball wird viel, sehr viel Geld verdient. Milliardengeschäfte, die für alle Beteiligten lukrativ erscheinen. Offenbar reicht es einigen Akteuren nicht.

Das zeigen die umfangreichen strafrechtlichen Ermittlungsergebnisse, die einmal mehr den Fußball – nunmehr in Belgien – maßgeblich erschüttern. Die FAZ berichtet, dass monatelange Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft im belgischen Fußball am gestrigen Tage zu einer Reihe von Durchsuchungen, Beschlagnahmen und auch Verhaftungen geführt haben. Unter den Verhafteten durchaus bekannte Persönlichkeiten des belgischen Fußballs, u.a. der Trainer des belgischen Meisters, Ivan Leko vom FC Brügge. Den Beschuldigten werden Geldwäsche und Spielmanipulationen vorgeworfen. Zu den Beschuldigten zählen daneben Spielervermittler und wieder einmal Schiedsrichter ebenso wie Manager. Es haben nicht nur in Belgien, sondern darüber hinaus in anderen Staaten Ermittlungen stattgefunden, um Beweise zu sichern, so habe es in Frankreich, Luxemburg, Zypern, Montenegro, Serbien Durchsuchungsmaßnahmen gegeben.

Das Ergebnis der Ermittlungen bleibt abzuwarten.

 

Steffen Lask