Mit Spannung erwarten die Fußball-Fans in ganz Deutschland nicht nur das Finale der Champions League, sondern die Verhandlung vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS/TAS) in Lausanne. Dort soll letztlich am 18.05.2010 die Entscheidung darüber fallen, ob der Bayern-Star Franck Ribery das Endspiel bestreiten kann oder nicht. Die Uefa hatte das Foul von Ribery im Spiel gegen Lyon als Tätlichkeit gewertet und ihn für drei Spiele gesperrt. Die verhängte Sperrfrist gegen den Bayern-Spieler schließt das Finale am 22.05.2010 in Madrid gegen Inter Mailand ein. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht entscheidet.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat gegen den früheren Bundesliga-Profi und Ex-Herthaner einen Strafbefehl beim Amtsgericht Tiergarten wegen Sachbeschädigung beantragt. Ihm wird vorgeworfen, gemeinsam mit seinem damaligen Mannschaftskollegen Ebert Auto´s beschädigt zu haben. Der heute für den englischen Club FC Portsmouth spielende Profi hat nun zwei Wochen Zeit, um gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Einspruch einzulegen. Anderenfalls wird die gegen ihn verhängte Strafe rechtskräftig. Damit hat es Boateng in der Hand, ob die Sache öffentlich in einem Hauptverfahren verhandelt wird oder nicht. Medienberichten zur Folge soll Ebert gegen den ihm zugestellten Strafbefehl Einspruch eingelegt und sich damit für ein Hauptverfahren entschieden haben.
Dr. steffen Lask
Rechtsanwalt
Wieder führen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft um international angelegte betrügerische Fußballwetten in Deutschland zu Verhaftungen. Zu den Festgenommenen gehört der ehemalige Bamberger Basketball-Profi Ivan Pavic, der heute als Spielbeobachter tätig ist. Die Staatsanwaltschaft Bochum führt die Ermittlungen. Es geht – nach Medienberichten – um ca. 200 verdächtige Spiele, darunter 32 Begegnungen in Deutschland. Der europäische Fußballverband UEFA wird am Mittwoch voraussichtlich zum Wettskandal zusammentreffen.
Dr. Steffen Lask
Der FSV Frankfurt hat drei Profis muslimischen Glaubens abgemahnt. Die Darstellungen, aus welchem Grund die Abmahnungen tatsächlich ausgesprochen worden sind, gehen auseinander. Sie seien abgemahnt worden, weil sie während des Ramadan gefastet hätten – so vielfach die wenig differenzierte Berichterstattung. Der Zweitligist und Tabellenvorletzte FSV Frankfurt ließ dagegen mitteilen, dass die Abmahnungen ausgesprochen worden seien, weil die Spieler eigenmächtig und ohne Rücksprache mit dem Verein als Arbeitgeber gehandelt hätten. Im Übrigen sind diejenigen falsch informiert, die der Auffassung sind, man könne als Arbeitgeber die Ausübung der Religionsfreiheit nicht einschränken. Nicht jede Einschränkung der Religionsfreiheit ist per se eine Verletzung des Grundrechts auf Religionsfreiheit. http://www.tagesspiegel.de/sport/Ramadan;art272,2923850
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat die Klage der DFL gegen die Entscheidung des Bundeskartellamtes zur Frage der Bundesliga-Verwertungsrechte ab der Saison 2009/2010 als unzulässig abgewiesen. Nach Informationen der Sprecherin des OLG gegenüber SPIEGEL ONLINE habe sich das Gericht mit der Sache selbst, materiellrechtlich nicht befasst, weil die Zulässigkeitsvoraussetzungen der von der DFL beim OLG Düsseldorf eingereichten Klage nicht vorgelegen hätten. Es bleibt abzuwarten, ob sich die DFL der Entscheidung beugen oder aber eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) einreichen wird.