Fußball

Bewegung im Strafprozess gegen Fußball-Wettbetrüger

Vor dem Landgericht Bochum wird ein großangelegter Wettbetrug im Fußball strafrechtlich aufgearbeitet. Ein alter Bekannter ist vor Gericht als Zeuge vernommen worden. Es handelt sich dabei um den bereits im Hoyzer-Prozess 2005 namentlich bekannt gewordenen Ante Sapina. Er gehörte im damaligen Prozess, der für Hoyzer mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren ohne Bewährung endete, zu den Schlüsselfiguren. Sapina belastet – nach Medienberichten – den früheren Profi Thomas Cichon ebenso wie anderer bereits im Dezember vernommener Beschuldigter.

Es bleibt abzuwarten, mit welchen Urteilen die Verfahren beendet werden.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Korruption bei der FIFA

Wieder macht einen Meldung über korrupte Fußballfunktionäre der FIFA die Runde und das zu allem Überfluss – aus Sicht der FIFA – unmittelbar vor der Vergabe der Weltmeisterschaften 2018 und 2022. Zuletzt war am 18.11.2010 über die Zahlung von Bestechungsgeldern an Exekutivmitglieder der FIFA berichtet worden. Die Bedachten waren wohl die Herren Temarii (Tahiti) und Amadu (Nigeria). Beide sind suspendiert worden. Der Züricher „Tagesanzeiger“ lässt verlautbaren, dass drei weitere Mitglieder des Exekutivkomitees in der Vergangenheit Schmiergeldzahlungen erhalten haben sollen. Bereits 2001 seien diese Zahlungen über eine Vermarktungsagentur geflossen.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Sieg für die Hartplatzhelden

Das letzte und entscheidende Tor in der Auseinandersetzung zwischen dem Würtembergischen Fußballverband und dem Videoportal „Hartplatzhelden“ haben letztere vor dem BGH erzielt. Dies vermeldet die Pressestelle des Bundesgerichtshofs. Zu entscheiden war über die Frage, ob der Fußballverband, der für die Spielorganisation in der dritten Liga zuständig ist, den Betreibern eines Amateurvideoportals untersagen kann, von Zuschauern gefilmte kurze Videosequenzen von Fußballspielen im Internet zugänglich zu machen.

Vermeintliche Rechtsgrundlage der Unterlassungsklage waren nicht Urheber- oder Lichtbildnerrechte (das Urheberrecht für die Filmaufnahmen liegt bei den filmenden Zuschauern), sondern das Wettbewerbsrecht. Nach Auffassung des klagenden Verbandes sei die Veröffentlichung der Videosequenzen eine „unlautere Nachahmung eines geschützeten Leistungsergebnisses“ gem. § 4 Ziff. 9 UWG. Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Stuttgart sind dieser Auffassung gefolgt. Die Urteile waren unter Juristen stark umstritten und wurden teilweise als krasse Fehlurteile kritisiert.

Zu Recht hat der BGH nunmehr die Vorentscheidungen aufgehoben und eine unlautere Nachahmung verneint. Ein Filmen stattfindender Ereignisse ist keine unlautere Nachahmung. Wenn die Veröffentlichung solcher Aufnahmen nicht erwünscht sei, müsse das Filmen über das Hausrecht auf dem Platze untersagt werden. Weder das Filmen noch die Veröffentlichung kurzer Videsequenzen von Amateurfußballspielen seien demgegenüber unter dem Gesichtspunkt des unlauteren Wettbewerbs zu beanstanden.

Das schriftlich abgesetzte Urteil des BGH liegt per Stand heute noch nicht vor, wird aber in Kürze in der Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofs verfügbar sein.


Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Boateng nimmt Einspruch gegen Strafbefehl zurück

Der Fußballprofi Kevin-Prince Boateng hat den Einspruch gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten  – nach Medienberichten – zurückgenommen. Damit ist er rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt. Boateng war von der Staatsanwaltschaft Berlin ebenso wie seinem früheren Klubkollegen Patrick Ebert der Vorwurf der Sachbeschädigung gemacht worden. Beide sollen mehrere Autos beschädigt haben. Sie haben beide zunächst den Vorwurf bestritten. Ebert hatte unmittelbar vor der Hauptverhandlung seinen Einspruch zurück genommen. Ihm folgt nun  Boateng. Die Verhandlung sollte heute stattfinden. Ebert war wohl als Zeuge geladen.

Gegen einen Strafbefehl, der grundsätzlich ohne Hauptverhandlung auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Amtsgericht erlassen wird, wenn es sich bei der vorgewofenen Tat um ein Vergehen handelt, kann man innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch einlegen. Es folgt dann regelmäßig eine Hauptsverhandlung, in der der Vorwurf verhandelt wird.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Ribéry spielt nicht

Der Bayern-Profi Franck Ribéry ist im Endspiel der Champions-League nicht dabei. Er bleibt gesperrt. Der Internationale Sportgerichtshof in Lausanne (CAS/TAS) hat am Montag den Antrag der Bayern abgelehnt, mit dem der Rekordmeister die Aufhebung der durch die Uefa verhängten Drei-Spiel-Sperre erreichen wollte. Ribéry war im Hinspiel des Champions-League-Halbfinales gegen Lyon wegen eines Fouls gegen Lisandro Lopez mit der Roten Karte bestraft und anschließend für drei Spiele gesperrt worden.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt