Fußball

Anfangsverdacht gegen Breno wegen Brandstiftung

Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt nunmehr gegen den Profifußballer im Dienste der Bayern. Zunächst war Breno als Zeuge vernommen worden, nachdem seine Villa vor einigen Tage vollständig ausgebrannt war. Zum Zeitpunkt des Brandes war Breno allein im Haus. Er ist wegen einer leichten Rauchverletzung im Krankenhaus behandelt worden, wo wohl auch eine Blutentnehme stattgefunden hat. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft handelt es sich um „kein zufälliges Ereignis“, weshalb der Abwehrspieler der Bayern ins Visier der Ermittlungen geraten ist. Die Ermittlungen der Sachverständigen dauern noch an. Mit Ergebnissen wird in den nächsten Wochen zu rechnen sein.


Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Jens Lehmann ./. Tim Wiese

Der frühere Nationalkeeper Jens Lehmann bekommt von Tim Wiese kein Schmerzensgeld. Das Landgericht München II hat die Klage von Lehmann gegen Wiese abgewiesen. Lehmann hatte Wiese auf Zahlung von € 20.000,00 in Anspruch genommen, weil dieser ihn angeblich beleidigt hätte. Lehmann hat folgende Äußerung von Wiese zum Anlass für seine Klage genommen: „Der Mann gehört auf die Couch. Vielleicht wird ihm da geholfen. Einweisen – am besten in die Geschlossene!“ Diese Äußerung rechtfertige keine Schmerzengeldzahlung zugunsten von Lehmann. In das Persönlichkeitsrecht sei nicht in rechtswidriger Weise eingegriffen, so dass eine Schadensersatzzahlung ausgeschlossen sei. Das Landgericht hatte die Persönlichkeitsrechte von Lehmann und die Rechte auf Meinungsfreiheit von Wiese gegeneinander abzuwägen. Die Meinungfreiheit decke auch starke Formulierungen. Dabei ist vor allen Dingen zu berücksichtigen, welches Niveau der verbalen Auseinandersetzung im Profifußball zwischen Konkurrenten gelte. Es dürfe nicht jede Aussage auf die Goldwaage gelegt werden. Das Urteil vom 25.08.2011 ist noch nicht rechtskräftig.


Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Fünfeinhalb Jahre Haft für Wettbetrüger Sapina

Das Landgerichts Bochum hat den einschlägig vorbestraften Wettbetrüger Ante Sapina zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die große Strafkammer des Landgerichts erkannte auf gewerbsmäßigen Betrug in 22 Fällen. Neben Sapina wurden zwei weitere Angeklagte zu Freiheitsstrafen verurteilt. Sapina ist in der Szene der Wettbetrüger ein vielbeschriebenes Blatt. Er war bereits in den Aufsehen erregenden Prozess 2005 um den Schiedsrichter R. Hoyzer maßgeblich involviert. Es wird von einem Millionenschaden gesprochen, den Sapina angerichtet haben soll.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Mohamed bin Hammam bestreitet Bestechungsvorwürfe

Der FIFA-Präsidentschaftskandidat M. bin Hammam bestreitet die vom britischen Parlamentsabgeordneten Collins im Rahmen einer Anhörung in London erhobenen Vorwürfe, der Vergabe der Fußballweltmeisterschaft 2022 an Katar seien Bestechungszahlungen an hochrangige FIFA-Funktionäre vorausgegangen. Die Gelder seien gezahlt worden, um deren Stimmen für Katar als Gastgeberland zu erhalten. Dabei soll es sich u.a. um den Präsidenten des afrikanischen Verbandes Caf, Issa Hayatou handeln. Blatter hatte angekündigt, die Vorwürfe rückhaltlos aufklären zu wollen. Sein Gegenkandidat um das Präsidentschaftsamt ist M. bin Hammam, der sich als Unterstützer Katars verdient gemacht hat.


Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Landgericht weist Amerells Schadenersatzklage ab

Das Landgericht Herchingen hat die Schadensersatzklage des früheren DFB-Schiedsrichterbetreuers Amerell gegen den ehemaligen FIFA Schiedsrichter Kempter abgewiesen. Amerell hatte eine Klage auf Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von € 150.000,00 gegen Kempter erhoben und diese  mit dem Vorwurf begründet, Kempter habe durch Äußerungen in der Öffentlichkeit seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Das sahen die Richter anders. Das klageabweisende Urteil kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zustellung mit der Berufung angegriffen werden. Es ist also noch nicht rechtskräftig. Ganz offensichtlich hatte Amerell mit einem solchen Ausgang in dieser Instanz gerechnet. Er hatte noch zuletzt vergeblich versucht, die Richter der Zivilkammer wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Die Anträge wurden aber zurückgewiesen. Bleibt abzuwarten, ob das Urteil rechtskräftig wird.


Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt