In den Medien wird berichtet, dass nunmehr die Staatsanwaltschaft gegen die Verantwortlichen von Alemannia Aachen wegen des Verdachts der „Insolvenzverschleppung“ ermittelt. Zutreffend wird von der Insolvenzantragspflichtverletzung gesprochen. Der Vorstand eines Vereins oder der Geschäftsführer einer GmbH haben die gesetzliche, strafbewehrte Pflicht innerhalb einer kurzen Frist von spätestens drei Wochen nach Vorliegen eines Insovenzgrundes – etwa Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung – einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen (§ 15a Insolvenzordnung). Lassen sie diese Frist verstreichen, ohne dass die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung beseitigt wurde, dann sind staatsanwaltschaftliche Ermittlungen die Folge.
Es bleibt abzuwarten, was bei diesen Ermittlungen tatsächlich herauskommt.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Der Schritt ist folgerichtig. Pezzoni erstattet Strafanzeige wegen Beleidigung und Bedrohung. Er wehrt sich damit gegen das Verhalten von sogenannten Kölner Fans. Der 23-jährige Abwehrspieler war angepöbelt, bespuckt und bedroht worden. Das darf der Sport nicht hinnehmen. Der 1. FC Köln hat auf Wunsch des Fußballprofis den Vertrag aufgehoben. Pezzoni war bereits Anfang des Jahres Opfer einer Gewaltattacke geworden. Wenn die Staatsanwaltschaft zitiert wird, dass es sich um „relativ kleinformatige Tatbestände“ handle, dann kann man durchaus entgegenhalten, dass beim Ausschöpfen der Strafrahmen durchaus die Möglichkeit besteht, die Täter empfindlich zu treffen. Sowohl auf die Beleidigung als auch auf die Bedrohung kann das Gericht, wenn es diese Sanktion für angemessen hält, mit Freiheitsstrafe reagieren.
Das laute Nachdenken des Hauptsponsors über die Beendigung des Engagement ist das richtige Signal.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Die Hauptverhandlung gegen Breno wegen schwerer Brandstiftung hat gestern begonnen. Damit wird dem Profi, dessen Vertrag am 30.06.2012 bei den Bayern ausläuft, ein Verbrechen zur Last gelegt. Ein Verbrechen bedeutet, dass die Mindestfreiheitsstrafe im Falle einer Verurteilung nicht unter einem Jahr liegt. Das Gericht hat weitere neun Verhandlungstage zunächst anberaumt, in denen die Tat und die Schuld des Angeklagten geklärt werden soll. Im Falle einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe wird das Gericht darüber zu befinden haben, ob diese Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Das kann geschehen, wenn die Freiheitsstrafe zwei Jahre nicht übersteigt. Das Gericht wird über Auflagen zu befinden haben, die in der Bewährungszeit zu erbringen sind. Davon wird maßgeblich abhängen, ob Breno Deutschland in Richtung Italien wird verlassen dürfen. Er wird nämlich in Zusammenhang mit Lazio Rom gebracht.
Es bleibt abzuwarten, wie der Prozess weitergeht.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Christian Lell ist für sein sportwidriges Verhalten und Schiedsrichterbeleidigung vom Sportgericht des DFB für fünf Pflichtspiele gesperrt worden, nachdem in den vergangenen Tage bereits Kobiaschwili eine Rekordsperre von 7,5 Monaten erhalten hatte und die Hertha-Spieler Thomas Kraft für vier Spiele und Andre Mijatovic für drei Spiele gesperrt wurden. Lell soll – wie berichtet – den Düsseldorfer Lukimya angespuckt haben, was Lell bestreitet. Die Beleidigung gegenüber dem Unparteiischen Stark hatte er in der Verhandlung eingeräumt. Damit ist wohl das letzte Kapitel des Relegationsspiels zwischen Hertha und Fortuna abgeschlossen. Ob Lell die Sperre nunmehr akzeptiert bleibt abzuwarten. Hertha hatte die übrigen drei Sperren gegen Kobiaschwili, Kraft und Mijatovic akzeptiert.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Andreas Lambertz akzeptiert seine vom DFB-Kontrollausschuss geforderte Sperre von 2 Spielen und zusätzlich die Geldstrafe von € 5.000, weshalb das Verfahren gegen Lambertz rechtskräftig abgeschlossen ist.
Anders wieder die Herthaner: Der DFB-Kontrollausschuss hat gegen Kobiaschwili eine Sperre von einem Jahr gefordert, was angemessen ist, wenn er tatsächlich den von Schiedsrichter Stark behaupteten Faustschlag gegen den Unparteiischen nach dem Abpfiff des Relegationsspiel geführt hat. Stark hat dies in seiner Zeugeneinvernahme vor dem DFB-Sportgericht ausgesagt und seine Assistenten als weitere Zeugen benannt. Die Hertha-Führung scheint es auch in dieser Sache grundsätzlich anders zu sehen, als die übrigen Beteiligten. Werner Gegenbauer wird zitiert mit den Worten: „Lewan Kobiaschwili schwört Stein und Bein, dass er nicht geschlagen hat.“ Da ist man geneigt, zu sagen: “ Na dann ist die Verteidigung ja erfolgversprechend.“ Auch Kraft und Mijatovic und Lell sind nicht bereit, ihre vom Kontrollausschuss verfügten Strafen zu akzeptieren. Lell, der keinen Vertrag bei Hertha für die 2. Liga hat, soll den Fortuna-Profi Assani Lukimya angespuckt und des weiteren nach Spielende den Schiedsrichter Stark beleidigt haben. Der DFB-Kontrollausschuss hat eine 6 Spiele währende Sperre gefordert. Der Ausgang der Verfahren bleibt abzuwarten. Verteidigt werden drei der Hertha-Profis von Rechtsanwalt Schickhardt. Lell baut nach Medienberichten auf die Dienste eines anderen Verteidigers vor den DFB-Gremnien.
Wir werden berichten.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt