Der 20-jährige Hauptangeklagte wurde wegen eines brutalen Angriffs auf Werder-Bremen-Fans wegen versuchten Mordes verurteilt. Das Landgericht Bielefeld verhängte eine Jugendstrafe von vier Jahren und zehn Monaten. Gemeinsam mit 25 anderen Anhängern des Drittligisten Arminia Bielefeld hatte der junge Mann im Mai 2012 die 10 Werder-Anhänger verfolgt, beraubt und verletzt. Nach Angaben der Polizei hatte der Angeklagte seinem bereits am Boden liegenden Opfer mehrfach gegen den Kopf getreten. Der Mann schwebte mehrere Tage in Lebensgefahr und erlitt bleibende Schäden.
Neun weitere Angeklagte wurden zu Haftstrafen zwischen 10 und 15 Monaten, ausgesetzt auf Bewährung, verurteilt. Einen weiteren Angeklagten sprach das Gericht frei. In dem Prozess bekannte sich der 20-Jährige als gewaltbereiter Hooligan. Ein Gutachter stellte fest, dass bei seinen Attacken nur eine verminderte Schuldfähigkeit vorgelegen habe, da er mit 1,9 Promille alkoholisiert gewesen sei.
Dr. Steffen Lask
Die vom früheren Abwehrspieler des deutschen Rekordmeisters FC Bayern München eingelegte Revision gegen seine Verurteilung wurde vom Bundesgerichtshof als „unbegründet“ verworfen, teilte die Justizpressestelle am Oberlandesgericht München mit. Das Urteil gegen den 23-Jährigen, der wegen schwerer Brandstiftung in der von ihm angemieteten Villa im vergangenen Juli zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden war, ist somit rechtskräftig.
Mit der Revision wollte die Verteidigung Brenos das vor knapp sieben Monaten ergangene Urteil des Landgerichts München I mit der Begründung kippen, es habe sich zu wenig mit der Frage beschäftigt, ob Breno in der Tatnacht nicht nur sehr viel Alkohol getrunken, sondern auch Tabletten genommen habe, die Bewusstseinsstörungen hervorgerufen haben könnten. Die Nachprüfung des Urteils habe aber nach Ansicht des BGH „keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten“ ergeben, hieß es nach Angaben der Justizpressestelle.
Dr. Steffen Lask
Wir haben gestern über Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Hamm berichtet. Das Urteil hat in der zweiten Instanz einen Schadensersatzanspruch eines gefoulten Fußballspielers bestätigt, der wegen des groben Fouls nicht mehr seinen Beruf ausüben kann.
http://www.tagesspiegel.de/sport/schmerzensgeld-wegen-foul-graetsche-mit-folgen/7445706.html
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hat ein Urteil des Landgerichts Dortmund bestätigt (Az. I-6 U 241/11), wonach ein grob fahrlässig gefoulter Spieler einen Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes gegen den foulenden, unfair spielenden Gegenpart hat. Der Gefoulte, der seit dem regelwidrigen Einsteigen seines Gegenspielers bis heute nicht mehr seinem Beruf als Maler nachgehen könne, hat nach Ansicht der OLG-Richter einen Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von € 50.000. Das Landgericht Dortmund hatte bereits zu Gunsten des Gefoulten entschieden. Es läge ein Verstoß gegen die Spielregeln des Deutschen Fußball Bundes (DFB) vor, so die Richter. Sportlich war das Foul mit einer gelben Karte geahndet worden.
Diese Entscheidung zeigt, dass regelwidriges Verhalten nicht ausschließlich sportrechtlich sanktioniert, sondern auch vor den ordentlichen Gericht geahndet werden kann, was angesichts der teilweise grob unsportlichen Verhaltensweisen durchaus nachvollziehbar erscheint.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Man ist gewillt zu sagen: „Das war ja klar.“
Wo es eine – wie auch immer gartete – umstrittene Handlung gegeben hat, da ruft sich die Staatsanwaltschaft auf den Plan. Das macht sie, weil sie sich auf ihren gesetzlichen Auftrag berufen kann, nämlich von Amts wegen, die Ermittlungen aufzunehmen, sofern sie zureichende Anhaltspunkte sieht, die für eine verfolgbare Straftat sprechen. Das nennt die Strafprozessordnung Legalitätsgrundsatz.
Zu der Geste von Mandzukic, der für die Bayern in dieser Saison bisher sehr erfolgreich ist, bleibt festzuhalten, dass sie im Kontext mit anderen Äußerungen des Stürmers, im Sport nichts zu suchen hat. Der Sport hat entsprechend reagiert. Der DFB hat den Spieler ermahnt und ihn aufgefordert, solche Jubelformen zu unterlassen.
Was sind eigentlich staatsanwaltliche „Prüfungen der Sach- und Rechtslage“, nach deren Abschluss entschieden wird, ob Ermittlungen aufgenommen werden oder nicht, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, Frau Gabriels-Gorsolke in den Medien zitiert wird?
Bleibt die Entscheidung der Staatsasnwaltschaft abzuwarten.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt