Fußball

Unterlassungsklage gegen Jérome Boateng

Am 03.05.2022, fand der Auftakt vor dem Berliner Landgericht in einem zivilrechtlichen Verfahren statt. Auf der Klägerseite steht die Mutter des verstorbenen Models Kasia Lenhardt, der Beklagte ist in diesem Verfahren der Ex-Bayernprofi Jérome Boateng.

Der Gegenstand des Verfahrens sind Aussagen von Jérome Boateng, die dieser wenige Tage vor dem Suizid des Models in einem Interview mit der „Bild“-Zeitung im Februar 2021 getätigt hatte.
Zur Eröffnung des Verfahrens, bei dem nur die Anwälte der beiden Seiten anwesend waren, erläuterte die vorsitzende Richterin, dass das Allgemeine Persönlichkeitsrecht (abgeleitet aus Art. 2 I iVm. Art. 1 I GG) nicht mit dem Tod einer Person gänzlich erlischt.
Zumindest ein Teil des Persönlichkeitsrechts gilt über den Tod hinaus fort  und verdient entsprechenden Schutz, der gerichtlich geltend gemacht werden kann.
Jedoch stellte die Richterin klar, dass es schwieriger sei, diese Rechte nachträglich, also nach dem Tod eines Menschen, geltend zu machen.
Die Richterin machte deutlich, dass es in diesem Verfahren, um Fragen der postmortalen Persönlichkeitsrechte gehe, bei diesen der Prüfungsmaßstab, die Menschenwürde (Art. 1 I GG) sei.

Der Klägerseite gehe es darum, dass das „Bild“ Interview aus dem Internet entfernt werde. Dies sei leichter zu erreichen – so der Anwalt der Klägerseite, wenn man Boateng zur Unterlassung verpflichte.
Zwar ließ Boateng über seine Anwältin verlauten, dass er mit der Familie keinerlei Streit möchte und das Interview bedauere. Eine außergerichtliche Einigung über eine Unterlassungserklärung sei dennoch gescheitert.

Das Gericht machte jedoch schon am Eröffnungstag klar, dass von den sechs von der Klägerin vorgebrachten Punkten aus dem Interview, generell nur zwei geeignet seien, die postmortalen Persönlichkeitsrechte der Verstorbenen zu verletzen. Denn eine Verletzung liege nur vor, wenn das dargestellte Bild dem tatsächlichen grob widerspreche.

Mit einem Urteil, in diesem Verfahren, ist erst im Juni zu rechnen. 

Severin Lask / Steffen Lask

 

Regularien für den englischen Fußball ?

Boris Johnson, der Premieminister von England, plant, den englischen Profifußball jedenfalls teilweise zu regulieren. 

Nach den Plänen der englischen Regierung soll eine unabhängige Aufsichtsbehörde die Eigentümer der Premier League Clubs kontrollieren.
Die Befugnisse dieser unabhängige Aufsichtsbehörde soll von der Überwachung der Vereine bis hin zur Verhängung von Sanktionen und Strafen reichen. 
Genaueres werde die Regierung im Sommer veröffentlichen, darunter auch einen genauen zeitlichen Rahmen.
Johnson gab an, dass ein solcher Schritt notwendig sei, da es das Ziel sei, „die Fans in den Mittelpunkt des Spiels“ zurückzubringen.
Diese Reform wurde unter anderem durch einen im November 2021 veröffentlichten Report der ehemaligen Sportministerin Tracey Crouch angestoßen.

Eine Vertreterin der englischen Profiliga betonte bereits vor einem Parlamentsausschuss, dass die Clubs diese Aufsichtsbehörde kategorisch ablehnen würden.
Dies könnte dazu führen, dass die Premier League unattraktiver für ausländische Investoren werde.
Erst letztes Jahr erwarb der saudische Staatsfond den englischen Club Newcastle United. 
Ob solche großen und teuren Übernahmen in der Zukunft noch möglich sind, wird sich zeigen.

Es sollte jedoch klar sein, dass gerade im englischen Fußball die Summen für den „normalen“ Fußballfan nicht mehr erklärbar sind.
Es ist somit vielleicht ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, um den enormen Ausgaben der englischen Clubs Einhalt zu gebieten.

Severin Lask / Steffen Lask

Erfolg der UEFA gegen Super League

Nur drei der ehemals zwölf Vereine verfolgen das Ziel einer Super League noch öffentlich – Real Madrid, FC Barcelona und Juventus Turin.

Gegen diese drei Vereine hat jetzt die UEFA vor dem spanischen 17. Handelsgericht einen Teilerfolg erzielt. Am Mittwoch wurde von einer neuen Vorsitzenden Richterin die einstweilige Verfügung aufgehoben, die Sanktionen und Strafen der UEFA gegen die drei Clubs verbot.

Noch im letzten Jahr hatte der damalige Vorsitzende Richter Strafen und Sanktionen gegen die Clubs verboten. Die UEFA beugte sich zwar vorerst dem Urteil des Gerichts, stellte jedoch einen Antrag auf Ablehnung des Richters, da es in dem Verfahren seinerzeit erhebliche Unregelmäßigkeiten gegeben habe, so die UEFA im September 2021.

Gegen die nun ergangene Entscheidung ist Berufung zum nächst höheren spanischen Gericht möglich.
Parallel zu dem spanischen Prozess wird ein weiterer Prozess beim Europäischen Gerichtshof zwischen der UEFA und den Verantwortlichen der Super League verhandelt.

Die UEFA ließ schon auf Anfrage der Sportschau verlauten, dass sie weiteres juristisches Vorgehen und jetzt mögliche Sanktionen gegen die drei verbliebenen Clubs prüfen werde.

Es bleibt spannend.

Severin Lask / Steffen Lask

Die einst mächtigsten Männer im internationalen Fußball vor Gericht

Das Schweizer Bundesstrafgericht hat eine Anklage gegen den ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter und gegen den ehemaligen UEFA-Präsidenten Michel Platini zugelassen.

Nun wird es zwischen dem 8. bis 22. Juni 2022 in Bellinzona zur Klärung der langjährigen Merkwürdigkeit um den FIFA Vorsitz kommen.
Die beiden stehen nach Medienberichten wegen des „Verdachts auf Betrug, Untreue, unlautere Geschäftsführung und Titelfälschung“ vor Gericht.

Schon seit 2015 ermittelt die schweizerische Bundesanwaltschaft gegen Platini und Blatter. Damals erhielt sie durch einen bis jetzt nicht bekannten Zeugen, einen Hinweis zu der in Frage stehenden Zahlung, die von der FIFA an Platini in Höhe von 2 Millionen Schweizer Franken im Jahr 2011 geflossen sein soll.
Die beiden Angeklagten erklärten den Vorgang damit, dass es sich bei der Zahlung um ein ausstehendes Beraterhonorar für Platini für die Zeit zwischen 1998 und 2002 handle.
Die Schweizer Bundesanwaltschaft sieht dafür jedoch keine Hinweise.

Einige Brisanz erlangt der ganze Prozess dadurch, dass bis heute nicht bekannt ist, wie die Schweizer Bundesanwaltschaft überhaupt von der Zahlung erfuhr.
Es besteht die Möglichkeit, dass der unbekannte Hinweisgeber aus dem Umfeld des damaligen Generalsekretärs und des heutigen FIFA-Präsidenten und Blatter-Nachfolger Gianni Infantino stammen könnte. 
Dies könnte dazu führen, dass verfahrensrechtliche Schwierigkeiten auftreten. Denn auch Gianni Infantino und der frühere Bundesanwaltschef Michael Lauber sind an anderer Stelle ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten, weil spätere geheime Treffen zwischen beiden nicht offengelegt wurden.
Wenn nun die Hinweise aus dem Umfeld des jetzigen FIFA-Chefs stammen, dürften Fragen über die enge Zusammenarbeit zwischen ihm und der Schweizer Bundesanwaltschaft laut werden.

Es bleibt abzuwarten, ob das Verfahren dieses Jahr einen aufklärenden Abschluss findet. Bei dem Sumpf an Verstrickungen, im Funktionärsbereich des Weltfußballs ist dies leider nicht zu erwarten.

Severin Lask / Steffen Lask

DFB-Sportgericht weist Einspruch des SC Freiburg zurück

Am Samstag den 02.04.2022, im Spiel des FC Bayern München gegen den SC Freiburg kam es zu einer Kuriosität. Bei dem Spielerwechsel zwischen Sabitzer und Coman in der 85. Minute betrat der Österreicher das Spielfeld, jedoch auch der Franzose blieb zunächst auf dem Platz. Die Bayern standen für insgesamt zwölf Sekunden mit einem Mann mehr auf dem Spielfeld. Zu diesem Zeitpunkt führte Bayern mit 1:3.

Nachdem der Freiburger Innenverteidiger Nico Schlotterbeck den Schiedsrichter Christian Dingert darauf hingewiesen hatte, unterbrach dieser das Spiel. Währenddessen hatte Coman nun das Spielfeld verlassen. Nach einer kurzen weiteren Unterbrechungspause wurde das Spiel fortgesetzt und Bayern gewann am Ende mit 1:4.

Im Nachgang legte der SC Freiburg jedoch Einspruch gegen die Wertung des Spiels beim DFB-Sportgericht mit der Begründung ein, dass bei Bayern wenigstens für eine kurze Zeit ein nicht spielberechtigter Spieler mit auf dem Platz gestanden habe.
Das DFB-Sportgericht entschied jedoch heute, dass die Schuld nicht beim FC Bayern München liege, sondern beim Schiedsrichter-Gespann um Christian Dingert. Dieser sei dafür verantwortlich, dass das Spiel nur mit der richtigen Anzahl an Spielern nach einem Wechsel wieder freigegeben wird.
Außerdem ließ sich der Wechselfehler darauf zurückführen, dass der Schiedsrichterassistent eine falsche Trikotnummer auf der Anzeigetafel angezeigt hatte. Coman wusste daher nicht, dass er von der Auswechslung betroffen war.

Alles in allem ist es ein durchaus nachvollziehbares Urteil, da die Bayern nur über einen äußerst kurzen Zeitraum und ohne wirklich davon zu profitieren, mit einem Mann mehr auf dem Platz standen.

Severin Lask / Steffen Lask