Fußball

Wie steht es um die Unschuldsvermutung im Fall Hoeneß ?

Nach dem Bekanntwerden der Ermittlungen gegen Uli Hoeneß wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung und eines Haftbefehls, der nur gegen eine Kaution in Millionenhöhe außer Vollzug gesetzt worden sein soll, stellt sich die Frage, inwieweit mit der Veröffentlichung der Personalien des Präsidenten des FC Bayern München die Unschuldsvermutung und das Steuergeheimnis verletzt wurden.

Das Steuergeheimnis verpflichtet die Amtsträger zur besonderen Verschwiegenheit über im Besteuerungsverfahren bekanntgewordene Sachverhalte. Es handelt sich um eine besondere Form des Datenschutzes. Nur unter strengen Voraussetzungen  ist eine Weitergabe der Erkenntnisse zulässig. So zum Beispiel, wenn der Betroffene der Weitergabe zustimmt oder für sie ein zwingendes öffentliches Interesse besteht. Liegen die Ausnahmen nicht vor, steht die Verletzung des Steuergeheimnisses (§ 30 Abgabenordnung-AO) in § 355 StGB unter Strafe. Nach § 355 StGB kann die Verletzung mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden. Daneben sind disziplinarrechtliche Konsequenzen denkbar und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche möglich (§ 839 BGB iVm. Art. 34 GG). Die Unschuldsvermutung ist einer der wesentlichen Grundsätze unseres liberalen Strafrechts, ist Prozessmaxime rechtsstaatlichen Handelns und erfordert, dass jeder Verdächtigte oder Beschuldigte während der gesamten Dauer des Strafverfahrens als unschuldig gilt und auch so behandelt wird und nicht er seine Unschuld, sondern die Strafverfolgungsbehörde seine Schuld beweisen muss. Die Unschuldsvermutung richtet sich an die Richter und an die Strafverfolgungsbehörden, aber auch an die Medien, die darauf zu achten haben, dass so berichtet wird, dass die Unschuldsvermutung zur Geltung kommt.

Letztlich aber werden durch die Unschuldsvermutung Ermittlungsmaßnahmen der Strafverfolgungsbehörden nicht ausgeschlossen. So sind insbesondere die Durchsuchung bei einfachem Tatverdacht und die vorläufige Festnahme sowie die Untersuchungshaft aufgrund dringenden Tatverdachts auch ohne den endgültigen Beweis der Schuld des Beschuldigten zulässig.

Dr. Steffen Lask

Klage gegen Bayer Leverkusen auf Zahlung von 16 Mio. Euro

Der Insolvenzverwalter des insolventen Stromanbieters Teldafax verlangt von Bayer Leverkusen die Zahlung eines Betrages in Höhe von € 16 Mio., weil Bayer in den Jahren 2009 – 2011 Sponsorengelder erhalten habe, obwohl Teldafax bereits überschuldet gewesen sei und die Bayer-Verantwortlichen davon Kenntnis gehabt haben sollen. Der Zeitpunkt der Kenntnis von der wirtschaftlichen Schieflage des Unternehmens ist dabei das entscheidende Moment. Das Geld, was nach Kenntnis fließt, muss der Insolvenzverwalter bis auf wenige Ausnahmen anfechten und zurückholen. Dazu ist er der Masse der Gläubigern gegenüber verpflichtet.

Der Insolvenzverwalter von Teldafax, Bähr hat bereits Klage gegen den Bayer Leverkusen vor dem Landgericht Köln erhoben. Teldafax war von 2007 – 2011 Trikotsponsor von Bayer Leverkusen. Der Vertrag wurde erst wenige Tage vor dem Zusammenbruch des ehemals größten unabhängigen Stromanbieters gelöst. Das Teldafax-Management ist inzwischen wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Betrugs und Bankrotthandlungen angeklagt.

Dr. Steffen Lask

Ermittlungen gegen Hoeneß wegen Steuerhinterziehung

Die Staatsanwaltschaft München II ermittelt gegen den Präsidenten des FC Bayern München Uli Hoeneß wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Hoeneß habe bereits im Januar 2013 über seinen Steuerberater beim Finanzamt eine Selbstanzeige eingereicht, so das Nachrichtenmagazin Focus unter Berufung auf Oberstaatsanwalt Ken Heidenreich. Dabei bestätigte er dem Magazin, dass es sich um ein Konto in der Schweiz handele. Im Ermittlungsverfahren wird nun die Wirksamkeit und Vollständigkeit der Selbstanzeige geprüft.

Grundsätzlich erlangt derjenige durch eine Selbstanzeige gegenüber den Finanzbehörden Straffreiheit, der in vollem Umfang die bisher falschen oder unvollständigen Angaben ergänzt und berichtigt oder unterlassene Angaben nachholt, soweit die Steuerstraftat durch den Fiskus noch nicht entdeckt wurde und er nach der Berichtigung seiner Steuererklärung die nunmehr zutreffende Steuer unverzüglich an den Fiskus entrichtet und damit die Steuer ordnungsgemäß gezahlt hat. Dann, aber auch erst dann erlangt der Selbstanzeigende Straffreiheit. Haben die Ermittlungen allerdings bereits begonnen, ist es nach einer Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2010 zu spät dafür. Die Münchener Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob Hoeneß diesen Umstand nutzen kann.

Ursprünglich hatte Hoeneß nach eigenen Angaben geplant, die Angelegenheiten über das Deutsch-Schweizer-Steuerabkommen zu regeln, das dann im Dezember 2012 aber nicht zustande gekommen ist. Aus dem Entwurf des Abkommens ging hervor, dass ein deutlich umfassenderer Informationsaustausch zwischen Deutschland und der Schweiz geplant war. Geldanlagen von Bundesbürgern in der Schweiz aus den vergangenen 10 Jahren sollten von 2013 an pauschal mit 21 – 41 % besteuert werden.

Hoeneß hatte darauf gehofft, dass seine Steuerhinterziehung durch das von der schwarz-gelben Bundesregierung geplante deutsch-schweizerische Steuerabkommen legalisiert worden wäre und er dabei anonym hätte bleiben können“, so Joachim Poß stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion. Bei Steuerhinterziehung drohen Strafen von bis zu 5 Jahren Haft, in besonders schweren Fällen sogar bis zu 10 Jahren.

Dr. Steffen Lask

Kaiserslautern verhängt 52 Stadionverbote

Am Dienstag gab der 1. FC Kaiserslautern bekannt, dass 52 rund um FCK-Spiele „auffällig gewordene“ Personen mit deutschlandweiten Stadionverbotenen belegt worden seien. Dabei gelten die Stadionverbote je nach Schwere des Vergehens bis Juni 2014 oder Juni 2015. Es bestehe jedoch die Möglichkeit, diese Strafen in Bewährungsstrafen umzuwandeln. Außerdem wertet der Verein in Zusammenarbeit mit der Polizei weiterhin Videomaterial aus und behält sich vor, weitere Strafen gegen etwaige Täter zu verhängen. Bereits am 05. April 2013 steht dem Zweitligisten ein weiteres brisantes Spiel bevor: Gegen den 1. FC Köln könnte es zur Vorentscheidung im Kampf um den Relegationsplatz kommen. Daher haben die Stadt Kaiserslautern und das Polizeipräsidium Westpfalz 78 sog. Betretungsverbote erlassen. Die Polizei Köln hat ähnliche Verbote gegen Kölner Anhänger verhängt.

Dr. Steffen Lask

Zehn Monate Haft ohne Bewährung für Milan Sapina

Das Bochumer Landgericht verurteilte heute im vierten Prozess um den Fußball-Wettskandal von 2009 Milan Sapina wegen Beihilfe zu versuchtem Betrug zu zehn Monaten Haft ohne Bewährung. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 47-Jährige an Wetten auf mutmaßlich manipulierte Spiele in der Türkei und Österreich beteiligt war. Dabei habe er einen Wettgewinn von 5.700 € verzeichnen können. Da Sapina bereits 2005 vom Landgericht Berlin wegen seiner Verwicklung in den Bestechungsskandal um DFB-Schiedsrichter Robert Hoyzer zu einer Strafe von 16 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden war, kam eine erneute Bewährungsstrafe für die Bochumer Richter nicht mehr in Frage. Sapina erklärte gegenüber Spiegel online, er sei unschuldig und kündigte an, Revision gegen das Urteil einzulegen.

Der Fall seines Bruders Ante, der im Mai 2011 zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden war, muss nach einer Revision durch den Bundesgerichtshof teilweise neu verhandelt werden.

Dr. Steffen Lask