Fußball

Sportrecht vs. Zivilrecht

Seit nunmehr sieben Jahren kämpft der SV Wilhelmshaven, Tabellenfünfzehnter der Regionalliga Nord, gegen den Weltfußballverband Fifa. Bislang wurde der Kampf ausschließlich vor den Sportgerichten ausgetragen. Die Fifa führt demnach immer noch. Allerdings könnte sich das Blatt bald wenden. Der SV wechselt den Spielort, sodass jetzt das Landgericht Bremen entscheidet. Verhandelt wird am Freitag, den 25.April 2014. Auslöser für den Streit war eine Rechnung in Höhe von 157.500 Euro gemäß Fifa-Statuten. So soll sich der SV Wilhelmshaven an den Ausbildungskosten für Sergio Sagarzazus beteiligen. Der Spieler wurde 2007 zum SV geholt. Erst als er den Verein längst wieder verlassen hatte, forderten River Plate und Atlético Excursionistas das Geld ein.

Die sogenannte Ausbildungsentschädigung entspricht zwar den Vorschriften der Fifa, jedoch gelten vor den Zivilgerichten andere Gesetze, welches auch schon der Fall „Pechstein“ beispielhaft zeigte. So garantiert die Verfassung mit Artikel 12 des Grundgesetzes die Berufsfreiheit. Viele Juristen sehen durch eine Ausbildungsentschädigung diese Grundfreiheit gefährdet. Bereits in einem Verfahren von 2005 urteile das Oberlandesgericht Oldenburg in einem vergleichbaren Fall: „Die Regel verletzt das Recht der Fußballer, ihren Beruf frei zu wählen.“ Auch der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass allenfalls tatsächliche Kosten bei einer Ausbildungsentschädigung berücksichtigt werden dürfen.

Die Fifa ist der Meinung, dass die Regeln des Verbandes für alle gelten müssten, da ein internationaler Verband nicht die Gesetze von zweihundert Ländern berücksichtigen könnte. Seitens des DFB heißt es: „Internationale Rechtsbeziehungen im Sport können nur funktionieren, wenn sich alle Beteiligten zu einem gemeinsamen Regelwerk bekennen und sich nicht nur dann daran gebunden fühlen, wenn sie sich einen Vorteil davon versprechen.“ Der Anwalt des SV Wilhelmshaven, Harald Naraschewski, argumentiert hierauf: „Wenn die Fifa die Idee aus dem Iran übernehmen würde, Spieler nach Niederlagen auszupeitschen – müssten wir das dann auch?“ Zudem stellt er zutreffend fest: „Stellen Sie sich mal vor ein Betrieb will einen Maurerlehrling übernehmen und soll einem anderen Betrieb 50.000 Euro für dessen Ausbildung zahlen!“ Dies wäre ein großer Nachteil für den Maurer und würde dessen berufliche Laufbahn und Jobsuche stark beeinflussen. „Warum soll das im Fußball anders sein?“

Darüber hinaus macht Naraschewski darauf aufmerksam, dass dem SV aufgrund des langen Prozesses bereits ein Schaden entstanden sei. Durch die Strafe des wiederholten Punktabzuges ist die Begeisterung für den Verein gesunken und Zuschauer blieben zu Hause. Auch wären Verhandlungen mit Sponsoren erschwert worden. Er sieht die Existenz des Vereins bedroht und erwägt mittlerweile sogar eine Schadensersatzklage. Es bleibt demnach abzuwarten, wie die ordentlichen Gerichte die Sachlage beurteilen.

Prof. Dr. Steffen Lask

Wiederholungstäter: Abermals Geldstrafe für Sportdirektor Völler

Bereits 2005 legte sich Rudi Völler nach einem Spiel gegen den Vfl Wolfsburg erstmalig mit einem Schiedsrichter an. Damals konnte er sich mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) einigen und musste keine Strafe zahlen, sondern spendete 3.000 €. Schon im Oktober 2011 wurde Rudi Völler dann jedoch zur Kasse gebeten. Er übte erneut Kritik an einem Schiedsrichter, Günter Perl, und wurde für diese zu einer Geldstrafe von 10.000 € verurteilt.

Nun muss der Sportdirektor des Bayern Leverkusen abermals Strafe zahlen. Nach dem Bundesliga-Spiel beim Hamburger SV (1:2) attackierte der 53. Jährige zum dritten Male einen Schiedsrichter, hier Bastien Dankert, scharf: „Der 13. Mann des HSV war Herr Dankert. Wenn der HSV den Antrag stellt, dass Herr Dankert noch eines der letzten Spiele pfeift, werden sie definitiv nicht absteigen“.  Reaktion war die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens „wegen unsportlichen Verhaltens“. In seiner Stellungnahme gab der Sportdirektor an, dass ein spontaner Gefühlsausbruch Grund für die getätigten Aussagen war: „Eigentlich wollte ich dazu nichts mehr sagen. Dann wurde ich telefonisch in die Sendung zugeschaltet. Als ich die Bilder noch mal sah, ist es noch mal in mir hochgekommen. Es waren zwei klare Elfmeter, wir hätten das Spiel gewonnen“. Das DFB-Sportgericht verurteilte Völler im Ergebnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 €. Der Wiederholungstäter hat das Urteil akzeptiert.

Prof. Dr. Steffen Lask

 

Haftreduzierung für Ante Sapina

Das Landgericht Bochum hat den geständigen Wettbetrüger Ante Sapina in einem zweiten Verfahren zu 5 Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die erste Entscheidung aufgehoben und an das Landgericht zurückverwiesen. Im ersten Urteil war eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten ausgesprochen worden. Aufklärungshilfe seitens des 38-jährigen Berliners sei der Grund für die Herabsetzung. „Herr Sapina hat in seinen Vernehmungen eine Vielzahl von Details preisgegeben“, erklärte der Vorsitzende Carsten Schwadrat.

Strafschärfend hingegen wirkte sich der Umstand aus, dass gegen Sapina bereits im Jahr 2005 im Rahmen eines anderweitigen Wettskandals eine Haftstrafe von 2 Jahren und 11 Monaten verhängt wurde. Der Angeklagte habe aus der ersten Veruteilung nichts gelernt, so Schwadrat. Zudem handle es sich um schwere Wirtschaftskriminalität.

Ante Sapina soll mittels einer Londoner Firma, mindestens zwei Komplizen und hohen Einsätzen auf dem asiatischen Wettmarkt Gewinne in Höhe von mehr als 4.3 Millionen EUR erzielt haben. Er gilt als Zentralfigur mehrfacher Wettbetrugsaffären im Fußball. In unabsehbarer Zukunft könnte Sapinas Wissen dem Sport wohl allerdings auch zugutekommen. Er biete sich nunmehr an, bei der Entwicklung einer Software zur Entdeckung von Wettmanipulationen mitzuhelfen. Angesichts seiner Rückfallanfälligkeit erscheint dieses Angebot derzeit wohl kaum glaubhaft, dürfte aus sportlicher Sicht jedoch kaum auszuschlagen sein.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

(Doping-)Wunder von Bern?

Der Sporthistoriker und Journalist Erik Eggers hat sich dem Wunder von Bern in einer Forschungsarbeit angenommen. Im Zuge seines dreijährigen Forschungsprojekts „Doping in Deutschland“, welches er auf Anstoß des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) gemeinsam mit Kollegen aus Münster und Berlin betreibt, sollen Verdachtsmomente ermittelt worden sein, welche den Einsatz des Aufputschmittels Pervitin bei Spielern der Weltmeisterelf von 1954 nahelegen.

Fakt ist, dass mehrere beteiligte Fußballspieler Spritzen verabreicht bekommen haben. „Die Indizien sprechen dafür, dass in ihren Spritzen kein Vitamin C war. Es könnte Pervitin gewesen sein“, so Eggers. Der Dopingverdacht ist nicht neu. Bereits kurz nach dem Endspiel tauchten erste Vorwürfe, erhoben von den unterlegenen Ungarn, auf. Weltmeister Horst Eckel erklärte diesbezüglich im Jahr 2004, die Mannschaft habe Traubenzuckerspritzen erhalten. Auf diese Weise sei eine Dosierung besser möglich gewesen. Was für ein haarsträubender Erklärungsversuch?

Jedenfalls deutet sich durch die Aufarbeitung der Dopingvergangenheit eine mögliche Erklärung an, wie es zum sensationellen 3-2-Erfolg im Finale gegen die damals scheinbar übermächtige Nationalmannschaft Ungarns kam. Dabei hatte die deutsche Elf gegen eben diese ungarische Fußballmacht in der Vorrunde noch 3-8 verloren. Angesichts des Umstands, dass neben Eckel lediglich Hans Schäfer als Überlebender verblieben ist und das Ereignis vor nunmehr knapp 60 Jahren stattfand, wird dieses Fußballkapitel wohl unklar bleiben.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Strafverfahren Uli Hoeneß – Urteil

Das Urteil steht: Haftstrafe! Uli Hoeneß muss für 3 Jahre und 6 Monate ins Gefängnis. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask