Die diesjährige Fußballweltmeisterschaft in Brasilien steht kurz vor dem Anpfiff. Der vorläufige Mannschaftskader der deutschen Auswahl steht, die Stadien sind nahezu fertig und die Nationen voller Vorfreude. Was vor Ort fehlt, ist einzig allein ein Dopingkontrolllabor mit Akkreditierung der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA). Deshalb sollen die Dopingproben in der Schweiz untersucht werden. Das bedeutet, dass die Proben nach Lausanne geflogen werden müssen. Transport und Analyse könnten demnach viel Zeit in Anspruch nehmen, sodass ein entlarvter Dopingsünder die auf die Blutentnahme folgende Partie unproblematisch bestreiten dürfte. „Es wäre absolut unverzeihlich, wenn im Finale jemand antritt, der positiv getestet wurde, und sich das erst hinterher herausstellt. Deshalb ist es so, dass die Organisatoren derartiger Wettkämpfe enorm aufs Tempo drücken und innerhalb von 48 Stunden die Ergebnisse haben wollen. Mit Recht.“, erklärte Dr. Detlef Thieme, Leiter des Kreischaer Instituts für Dopinganalytik und Sportbiochemie.
Zwar schilderte Prof. Jiri Dvorak, Chefarzt des Weltfußballverbands (FIFA), noch vor einigen Monaten, die langen Wege seien kein Erschwernis: „Es ist das erste Mal, dass wir im Austragungsort einer WM kein Labor haben werden. Aber es ist für uns kein Problem. Es ist so, dass wir den größten Teil der Proben innerhalb von 24 Stunden in Lausanne haben werden“. Kürzlich konkretisierte die FIFA allerdings, die Proben würden „zwischen 24 bis 48 Stunden [nach Entnahme] das Labor in Lausanne erreichen“. Zudem, so Dr. Thieme, käme eine realistische Größe von 30 Stunden oder mehr für die Analyse an sich. Folglich und in Anbetracht der Tatsache, dass zwischen einigen Spielen lediglich 4 Tage liegen, sind Engpässe nicht ausgeschlossen.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Der Lizenzierungsausschuss der Deutschen Fußball Liga (DFL) hat RasenBallsport Leipzig die Lizenz für die 2. Bundesliga erteilt. Somit werden sich die Roten Bullen, wie sie sich offiziell bezeichnen, in der kommenden Saison in der zweithöchsten Spielklasse Deutschlands messen dürfen. „Durch die verbindliche Erklärung, seine Gremien künftig mit mehrheitlich unabhängigen Persönlichkeiten zu besetzen sowie das bisherige Logo mit Blick auf die Anforderungen der UEFA zu verändern, hat der Klub die wesentlichen Voraussetzungen zur Teilnahme am Spielbetrieb erfüllt. Einer Lizenzierung steht daher nichts mehr im Wege“, so Harald Strutz, Vorsitzender des Gremiums. Christian Seifert, Vorsitzender der DFL-Geschäftsführung, erklärte zudem: „Mit den jetzt vorgelegten Erklärungen und deren fristgemäßer Umsetzung bewegt sich der Verein im Rahmen der Satzungsvorgaben sowie der Statuten des Ligaverbandes“.
RasenBallsport zeigt sich dementsprechend erleichtert. „Die Entscheidung freut uns vor allem für unsere großartigen Fans und unsere Mannschaft, die sich nun unbeschwert auf spannende Spiele in der 2. Bundesliga freuen können. Für unsere sportliche Leitung und alle Mitarbeiter bedeutet dies Planungssicherheit. RB Leipzig wird nun in allen Bereichen mit Hochdruck den Start in die 2. Bundesliga vorbereiten.“, so die Homepage des Vereins.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Der sportlich aufgestiegene RasenBallsport Leipzig hat, nachdem eine erste Beschwerde abgelehnt wurde, fristgerecht erneut Beschwerde gegen die Auflagen der Deutschen Fußball Liga (DFL) eingelegt. Bereits am Donnerstag tagt der Lizenzierungsausschuss, um über den wiederholten Einspruch zu entscheiden. Das Bestreben soll nach wie vor eine Einigung sein. Die Parteien sollen sich auf einen Gesprächstermin geeinigt haben.
Endgültiges Ultimatum ist allerdings der 28. Mai 2014. Bis dahin müssen die Lizenzen für die kommende Spielzeit stehen. Sollte RB Leipzig die Lizenz verwehrt bleiben, könnten die Leipziger vor das Ständige Schiedsgericht für Lizenzvereine und Kapitalgesellschaften ziehen. Ralf Rangnick, Sportdirektor des ambitionierten Fußballklubs, zeigt sich optimistisch: „Wir sind weiter in Gesprächen. Ich habe immer gesagt, dass wenn wir den Aufsteig sportlich schaffen, wir nächstes Jahr auch in der zweiten Liga spielen werden. Dazu stehe ich nach wie vor.“
Angesichts der juristisch kritischen Auflagen seitens der DFL ist das Vorgehen des RB Leipzig erfolgsversprechend. Abzuwarten bleibt, ob sich die DFL ebenfalls hartnäckig zeigt und weiterhin auf Veränderung des Vereinsemblems, Mitgliedsbeitragssenkung und unabhängigere Besetzung der Führungsgremien beharrt.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Kürzlich schaffte der RB Leipzig den Aufstieg in die 2. Bundesliga und machte damit den Durchmarsch aus der Regionalliga in die zweithöchste Spielklasse Deutschlands perfekt. Nun droht das Aus. Die für die Lizenzierung der beiden höchsten nationalen Ligen verantwortliche Deutsche Fußball Liga (DFL) hat die Beschwerde des Leipziger Erfolgsklubs gegen die auferlegten Auflagen abgelehnt. Dietrich Mateschitz, Geschäftsführer von Red Bull, nimmt die Ablehnung mit „Fassungslosigkeit und Unverständnis“ zur Kenntnis. „Vielleicht will man ganz einfach nicht, dass wir mit Leipzig an der Bundesliga teilnehmen“, so Mateschitz.
Eine Lizenz für die Zweite Liga für die Spielzeit 2014/15 soll lediglich unter den Auflagen, das Vereinslogo vom Red-Bull-Unternehmenslogo abzugrenzen, den Mitgliedsbeitrag zu senken und die Führungsgremien anders zu besetzen, sodass in der Vereinsführung keine Mehrheit von Red-Bull-Funktionären mehr vorläge, erteilt werden.
Die Auflagen wirken ergebnisorientiert und lassen sich aus juristischer Perspektive auf den ersten Blick schwer nachvollziehen. Zwar hat sich der Lizenznehmer gemäß § 4 Nr. 3 Lizenzordnung (LO) der DFL dem Regelwerk des Deutschen Fußball-Bunds (DFB) und damit auch der allgemeinen Vorschrift, das Vereinsemblem frei von Werbung zu halten, zu unterwerfen. Allerdings erteilte der DFB dem RB Leipzig erst Mitte April problemlos eine Drittligalizenz. Damit dürfte es keinerlei Bedenken im Bezug auf das Vereinslogo gegeben haben. Die abweichende Auffassung der DFL erscheint unter diesem Aspekt unplausibel. Ebenso kritisch ist die Auflage der Beitragssenkung. Sie widerspricht der in Artikel 9 Grundgesetz (GG) verankerten Vereinsautonomie. Lediglich das Argument der Sittenwidrigkeit könnte bei einem jährlichen Mitgliedsbeitrag von 800 EUR vorgebracht werden. Demnach müsste die Beitragshöhe gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht denkenden Menschen verstoßen. Dies bleibt zweifelhaft. Schließlich bemängelt die DFL, beim RB Leipzig stehe die Zusammensetzung der Führungsriege nicht im Einklang mit den DFB-Statuten. So ist nach der 50+1-Regel, welche in § 16c Abs. 2 der Satzung des DFB verankert ist, Kapitalanlegern verboten, die Stimmenmehrheit bei der vom Fußballverein ausgegliederten Kapitalgesellschaft innezuhaben. Der RasenBallsport Leipzig e.V. ist hingegen, wie der Namenszusatz schon sagt, ein Verein und keine Kapitalgesellschaft.
Sollen durch die Auflagen lediglich Hürden für den aufstrebenden und finanzstarken RB Leipzig geschaffen werden? Leider ist das Verfahren nicht hinreichend transparent, als dass solch eine Frage ernsthaft aufgeworfen werden könnte. Bleibt abzuwarten, ob sich die ambitionierten Leipziger den Auflagen beugen, um das heiß ersehnte Ziel der 1. Bundesliga alsbald zu erreichen oder auf rechtlichem Wege um die Lizenz ringen werden.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Spieleverschieber Wilson Raj Perumal wurde in Finnland, wo er bereits 2011 wegen Spielemanipulation und Wettbetrugs verhaftet wurde, erneut von den Behörden festgenommen. Die Festnahme beruht diesmal auf einem Haftbefehl, welcher von Singapur erwirkt wurde. Damit droht dem Tamilen die Abschiebung nach Asien. Perumal, welcher mehrfach vorbestraft ist, hat in Singapur eine fünfjährige Haftstrafe anzutreten. Grund ist die Schlägerei mit einem Sicherheitsmann vor einigen Jahren. Ein Gericht soll nun in den kommenden Tagen entscheiden, ob Perumal nach Singapur abgeschoben wird. Interessant für das Verfahren der Auslieferung ist, dass der Tamile Kronzeuge in einem Wettbetrugs-Prozess in Ungarn ist. Folglich befindet er sich in einer Art reduziertem Zeugenschutzprogramm. Die Frage, welche sich in Verbindung mit diesem Programm stellt: „Kann Perumal aufgrund des Schutzes in Ungarn ungestraft weitere Straftaten begehen?“
Die ungarischen Behörden erklärten zur Möglichkeit der Ahnung weiterer Straftaten folgendes: „Er ist Zeuge in diesem Prozess. Aber wenn die Polizei und Staatsanwaltschaft gegen ihn neue Ermittlungen eröffnen, kann er erneut angeklagt werden.“ Die Aussagen von Wilson Raj Perumal sorgten für eine weltweite Verhaftungswelle.
Der Sumpf der Wettmanipulationen erstreckt sich über die ganze Welt. Sowohl in Australien, Asien, Afrika, Amerika als auch in Europa ist die millionenschwere organisierte Kriminalität im Bereich des Fußballs anzutreffen. Sämtliche Ligen und Klassen, seien es nun Amateurpartien, Jugendfussball-, die Champions-League- oder WM-Qulifikationensspiele, sind von der Verschieberei betroffen.
Prof. Dr. Steffen Lask