Als Sport- und Strafrechtler möchte man sagen: Na endlich! Das war lange überfällig.
Kurz vor dem bevorstehenden Jahreskongress, bei dem die Präsidenten(wieder)wahl stattfinden soll, sind in Zürich sechs – zum Teil hochkarätige – FIFA-Funktionäre festgenommen worden. Unter den Verhafteten soll nach Medienberichten auch der FIFA-Vizepräsident Jeffrey Webb sein. Webb gilt als enger Vertrauter von Blatter. Die Betroffenen befinden sich derzeit in Auslieferungshaft und sollen noch heute angehört werden. Dem Zugriff liegt eine Bitte der US-Justiz zugrunde, die mehrere Anklagen vorbereitet. Vorgeworfen wird den Beschuldigten Korruption im Rahmen der Vergabe von Medien- und Vermarktungsrechten hinsichtlich diverser Großturniere in Nord- und Südamerika. Seit den 1990ern sollen mehr als 100 Millionen € geflossen sein.
Die FIFA gab bereits ein Statement ab. Die für den kommenden Freitag geplante Sitzung nebst Abstimmung soll dennoch stattfinden. Auch sollen die WM-Vergaben an Russland und Qatar unangetastet bleiben. „Das Timing ist nicht das Beste“, äußerte sich FIFA-Sprecher Walter de Gregorio.
Die Schweizer Staatsanwaltschaft soll ein Strafverfahren rund um die Vergabeverfahren bezüglich der Weltmeisterschaften 2018 und 2022 eingeleitet und zugleich bereits elektronische Dokumente sichergestellt haben.
Der Korruptionsverdacht im Zusammenhang mit der FIFA kommt nicht überraschend. In den letzten Jahren gab es zahlreiche Meldungen, die bisher allerdings von den Justizbehörden der Welt nicht – jedenfalls nicht im angemessenen Umfang – verfolgt wurden. Die deutschen Strafverfolgungsbehörden hätten insoweit indes nur begrenzte Handlungsspielräume. Strafbar ist nach § 299 StGB die Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Die §§ 331 ff. StGB finden nur im Zusammenhang mit Amtsträgern Anwendung, die bei den Machenschaften des Fußball-Weltverbands eher selten mitwirken.
Bleibt abzuwarten, wie sich die jüngste Korruptionsaffäre entwickeln und welche Erkenntnisse sie ans Licht bringen wird.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Der ehemalige Profispieler vom FC St. Pauli wurde vom Vorwurf des Wettbetruges freigesprochen. So soll Schnitzler zwar gegenüber Wettmanipulanten Verschiebungen von mehreren Zweitligaspielen im Jahr 2008 zugesichert haben. Nicht bewiesen werden konnte hingegen, dass die Zusicherungen ernstlich waren. 60 000 €, die der 30-Jährige damals für den vermeintlichen Deal erhielt, habe er jedoch nicht versteuert, sodass das Bochumer Landgericht den ehemaligen Stürmer wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 € verurteilte.
Auch ein Mittelsmann und ein holländischer Wettanbieter wurden freigesprochen. Letzterer wurde aus der Untersuchungshaft entlassen, weil das deutsche Strafrecht gar nicht anwendbar sei.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Der Stammverein von Hannover 96 (Hannoverscher SV von 1896 e.V.) hat die letzten verbliebenen Anteile an der ausgegliederten Kapitalgesellschaft (Hannover 96 GmbH & Co. KGaA) an die Investorengruppe um Martin Kind, Detlev Meyer und Dirk Roßmann verkauft. Die ausgegliederte Kapitalgesellschaft ist der Lizenznehmer bei der DFL. Damit hält die Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG (Martin Kind und weitere) nunmehr 100% der Gesellschaftsanteile der Lizenznehmerin inne. Die Stimmverteilung hingegen behält der Stammverein weiterhin ausnahmslos, was nur daran liegt, dass im deutschen Profifußball die ’50+1′-Regel gilt. Demnach muss die Stimmenmehrheit beim e.V. verbleiben. Ausnahmsweise darf dem Investor die Stimmenmehrheit zugesprochen werden, soweit dieser den Verein mehr als 20 Jahre ununterbrochen und erheblich gefördert hat. Diese Möglichkeit dürfte im Fall Hannover 96 in persona von Martin Kind 2018 eröffnet sein.
Die ’50+1′-Regel soll die Vereine vor Übernahmen durch Investoren schützen und gewissermaßen den Sport über die Wirtschaftlichkeit heben. Dass dieses Konstrukt allerdings nicht unumgänglich ist, ist sehr wohl bekannt. Einerseits reicht bereits die faktische Macht der Investoren aus, die Stimmen des Vereins zu beeinflussen. Andererseits existieren fragwürdige Konstellationen. Hier in Hannover ist Vorstandsvorsitzender Martin Kind. Hauptinvestor ist Martin Kind (27,04% an der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG). Dass Martin Kind – und zwar schon vor 2018 – die tatsächliche Stimmgewalt ausübt, liegt nahe.
Wohl deshalb gab es am Montag während der Mitgliederversammlung, bei der der Verkauf der restlichen Anteile bekanntgegeben wurde, einige Proteste.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Die FIFA hat neue Richtlinien hinsichtlich der Beratung von Profispielern gesetzt und zwar zum Schutz der Spieler, insbesondere der minderjährigen Talente. So sollen unlautere Geschäfte seitens der Berater/innen und Beratungsunternehmen eingedämmt werden, denn letztlich sitzen die Manager und Vermittler gegenüber den meist aus geschäftlicher Hinsicht unerfahrenen Athleten am längeren Hebel. Versprochen werden steilgehende Topkarrieren. Spieler (m/w) werden transferiert wie Waren; Hintergrund ist nicht selten die (zumeist hohe) Provision des Geschäftsabwicklers. Oftmals leiden die Athleten , nicht selten auch der ein oder andere Verein. Im Ergebnis ist wohl der Fußballsport der Leidtragende.
Gerade deshalb sollen künftig mitunter Beratungsgespräche beim nationalen Verband – unter Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses – registriert werden. Zudem wurden gegenüber Minderjährigen Beratungshonorare ganz verboten. Die Kontrollmacht des Verbands geht sogar so weit, als dass auf Antrag die Transparenz der Beratungsinhalte eingefordert werden kann.
Diese Richtlinien hat der DFB umgesetzt. Prompt wurde laut Medienberichten seitens Rogon Sportmanagement ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt. Gerügt wird unter anderem der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung und die einhergehende Beschränkung der EU-Dienstleistungsfreiheit.
Es bahnt sich ein langwieriger Konflikt mit großem finanziellen Hintergrund an. Bleibt abzuwarten, wie es weitergeht. Verhandelt werden soll vor dem Frankfurter LG bereits Ende April.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Der nunmehr nach einer Prügelei mit Stadionordnern – und infolge einer einvernehmlichen Vertragsauflösung mit Bayer 04 Leverkusen – vereinslose Emir Spahic hat vom DFB eine dreimonatige Sperre erhalten. Überdies muss der 34-jährige Bosnier eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 € zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig, Spahic hat zugestimmt.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask