Der Eilantrag von Claudia Pechstein, mit dem sie schließlich die Teilnahme an den Olympischen Winterspielen in Vancouver erstreiten wollte, ist durch das Schweizer Bundesgericht abgelehnt worden. Damit steht endgültig fest: Pechstein geht bei Olympia nicht an den Start. Mit dem Eilantrag wollte Pechstein die Aussetzung ihrer Dopingsperre bis zur Urteilsverkündung durch das Schweizer Bundesgericht einstweilig erreichen. Pechstein hatte das Schweizer Bundesgericht angerufen, nachdem die gegen sie verhängte Sperrfrist durch das CAS/TAS bestätigt worden war. Die summarische Prüfung – wie es im einstweiligen Rechtsschutzverfahren heißt – ist zu Lasten von Claudia Pechstein ausgegangen und damit wirft bereits die Entscheidung im Hauptsachverfahren ihre Schatten voraus. Die Entscheidung bleibt abzuwarten, obwohl die Chancen, dass das Schweizer Bundesgericht die Entscheidung des CAS/TAS aufheben wird, als gering einzuschätzen sind.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
C. Pechstein hat die Qualifikation für die Olympischen Spiele in Vancouver verpasst. Sie wurde 13. über 3000 m in einer Zeit von 4:04,60. Platz 8 hätte es sein müssen, um in Vancouver an der Start gehen zu können. Vorausgesetzt das Schweizer Bundesgericht hebt die Entscheidung des TAS/CAS auf, wonach C. Pechstein für zwei Jahre, wie von der ISU verfügt, gesperrt wurde. Nach ihrer sportlichen Niederlage beteuert sie wiederholt, all ihre Rennen „egal ob erfolgreich oder nicht, sauber bestritten und nicht gedopt“ zu haben. Nach ihrer Erfolglosigkeit vor dem CAS und auf dem Eis von Salt Lake City greift Pechstein Kolleginnen und die Führungsriege des DOSB und des IOC an. Sie verweist darauf, dass keiner der bisher mit dem Fall befassten Anti-Doping-Experten zu dem Ergebnis gekommen sei, dass mit den Original-Messprotokolle von Hamar ein zweifelsfreier Dopingnachweis zu führen sei.
Im Zweifel für den Athleten, bedeutet nicht: Jeder Zweifel ist ausreichend, sondern nur vernünftige Zweifel streiten für den (angeschuldigten) Sportler.
Dr. Steffen Lask
Das Schweizer Bundesgericht hat einem Eilantrag von C. Pechstein stattgegeben. Sie geht voraussichtlich am Wochenende in Salt Lake City an den Start. Pechstein wird damit die Möglichkeit eingeräumt, sich für die Olympischen Spiele in Vancouver zu qualifizieren. Es ist die Rede davon, dass C. Pechstein am Freitag über die 3000 m starten wird. Eine endgültige Entscheidung über die Zweijahressperre und damit die Teilnahme von C. Pechstein an den Olympischen Spielen steht noch aus und wird im sog. Hauptsacheverfahren vor dem Schweizer Bundesgericht getroffen.
Dr. Steffen Lask
Der Internationale Sportgerichtshof CAS/TAS hat heute die Zweijahressperre gegen C. Pechstein bestätigt. Mit markigen Worten um „die Gerechtigkeit“ kündigt die fünfmalige Olympiasiegerin an, gegen die Entscheidung beim Schweizer Bundesgericht Berufung einzulegen. So erhält sich C. Pechstein noch eine letzte Chance, um in Vancouver zum sechsten Mal an den Olympischen Spielen teilzunehmen. Fakt ist, dass Retikulozytenwerte von Pechstein mehrfach abnorm erhöht waren. Das CAS sah es offensichtlich als erwiesen an, dass allein eine Manipulation hierfür verantwortlich gewesen sein muss. Pechstein bleibt damit zunächst einmal bis einschließlich 09.02.2011 gesperrt.
Dr. Steffen Lask
Der Termin der Berufungsverhandlung der Berliner Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen den Internationalen Eisschnelllaufverband vor dem Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne steht fest. Das TAS/CAS hat den Prozess terminiert auf den 22./23.10.2009. C. Pechstein ist am 01.07.2009 für zwei Jahre wegen erhöhter Retikulozyten-Werte gesperrt worden. Sie bestreitet die gegen Sie erhobenen Vorwürfe.