EC Kassel Huskies gegen DEL und umgekehrt
Das juristische Tauziehen zwischen dem EC Kassel Huskies und der DEL geht weiter. Die Kassel Huskies hatten mit einer Einstweiligen Verfügung erreicht, dass sie weiter mit von der Partie sind. Sie hatten sich – als Gesellschafter der DEL GmbH – gegen den Ausschluss zunächst erfolgreich gewährt. Sie haben einen sog. Insolvenzplan erstellen lassen, der dem Insolvenzgericht vorgelegt worden ist. Das Gericht hatte über die Bestätigung dieses Insolvenzplanes oder seine Versagung zu entscheiden. Das Insolvenzgericht bestätigte den Insolvenzplan. Gegen den bestätigenden Beschluss hat die DEL GmbH Rechtsmittel eingelegt. Es wurde bekannt, dass die DEL sofortige Beschwerde eingelegt hat. Beschwerdeberechtigt sind die Gläubiger. Das ergibt sich aus der Insolvenzordnung. Über die Beschwerde hat nun das Landgericht als Beschwerdegericht zu entscheiden. Das Landgericht wird zu prüfen haben, ob der DEL GmbH ein Beschwerderecht zusteht.
Inwieweit die verlautbarte Zahlung in Höhe von € 70.000,00 an die DEL GmbH deren Gläubigerstellung beendet hat, bleibt abzuwarten. Wenn die Kassel Huskies keine weiteren Schulden bei der DEL GmbH haben, dann dürfte der DEL GmbH die Beschwerdelegitimation fehlen.
Wir werden über den Fall und seine rechtlichen Hintergründe weiter berichten.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt