Alberto Contador hat den Medien mit rechtlichen Konsequenzen gedroht. Er will es nicht hinnehmen, dass seine Familie in die journalistische Aufarbeitung des ihn betreffenden Sachverhalts hineingezogen wird, was nachvollziehbar erscheint.
Für den morgigen Tag ist nach Presseberichten eine weitere Enthüllung angekündigt worden. Angeblich gäbe es eine anonyme Quelle aus dem Umfeld des Teams Astana. Es bleibt abzuwarten, was tatsächlich substantiiert veröffentlicht wird.
Contador ist am 21.07.2010 während der Tour positiv auf Clenbuterol getestet worden. Er bestreitet, sich unlauter verhalten zu haben und führt die Clenbuterolwerte auf verseuchtes Kalbfleisch zurück. Diese Einlassung von Contador passt nicht zu einem anderen ermittelten Wert: Die Analysen haben sog. Weichmacher zu Tage gebracht. Die Weichmacherwerte könnten für eine Plastikverbindung stehen. Wenn man sich vorstellt, dass Blut nach einer Entnahme in Plastikbeuteln aufbewahrt wird, ergibt sich ein Indiz, welches für eine Bluttransfusion steht. Das scheint schlüssig.
Wir warten auf die Entwicklungen in diesem Fall und werden berichten.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Der italienische Radprofi Da Ros hat vor dem CAS teilweise erfolgreich die gegen ihn von der nationalen Anti Doping Agentur festgesetzte Rekordsperre von 20 Jahren angegriffen. Die Sperrfrist ist reduziert worden auf vier Jahre. Der frühere Liquigas-Profi war im Frühjahr 2009 von der Polizei verhaftet worden. Ihm wurde gewerbsmäßiger Handel mit Dopingmitteln, Hehlerei und Dokumentfälschung vorgeworfen.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
In den USA gibt es keinen Straftatbestand, der Doping unter Strafe stellt. Dennoch sieht sich Armstrong einer juristischen Auseinandersetzung mit strafrechtlichem Bezug gegenüber.
Die Beteiligten: Floyd Landis disqualifizierter Toursieger 2006 wegen Testesterondopings. Mimt den Kronzeugen beim TV-Sender ABC. Tyler Hamilton mehrfach positiv getesteter Olympiasieger von 2004 im Einzelzeitfahren, 2004 nach der Vuelta bereits erstmals gesperrt und schließlich 2009 für 8 Jahre suspendiert, Ex-Mannschaftskollege von Armstrong. George Hincapie immer an der Seite von Armstrong bei dessen sieben Toursiegen. Johan Bruyneel Freund und Teammanager von Armstrong. Greg LeMond dreifacher Toursieger. Jeff Novitzky Beamter der amerikanischen Lebensmittel- und Arzneimittelaufsicht, ermittelte gegen Marion Jones und Baseball-Star Barry Bonds. Hein Verbruggen Ex-UCI Chef. Stephanie McIlvein Zeugin, frühere Mitarbeiterin beim Sponsor Oakley. Sie hat angeblich in einem Telefonat 2004 gegenüber Greg LeMond geäußert, im Krankenhaus am 27.10.1996 habe Armstrong bei einer Befragung durch Ärzte nach seiner Krebsdiagnose Doping eingeräumt. Als Zeugin in einem Prozess von Armstrong gegen die Firma SCA Promotions (Chef: Bob Hamman) um verweigerte Bonuszahlöungen für seinen 6. Toursieg wegen der Dopinggerüchte bestätigt sie diese Aussagen nicht. Armstrong gewinnt den Zivilprozess. US-Postal früherer Hauptsponsor des Teams um Armstrong und nach amerikanischem Recht ein öffentlich rechtliches Unternehmen, das den Status einer Regierungsstelle hat. Die Firmen Tailwind und capital Sports & Entertainment Betreiber des Rennstalls um Armstrong.
Die Rechtsanwälte: Tim Herman und Strafverteidiger Brayn Daily für Lance Armstrong. Rechtsanwalt Chris Manderson für Tyler Hamilton.
Der Vorwurf: Betrug. Verschwörung. Wurden Steuergelder zur Finanzierung von Dopingmittel verwandt ? Hat Armstrong möglicherweise unter Eid vor Gericht im Prozess um die von ihm begehrten Bonuszahlungen falsch ausgesagt ? Entscheidend könnte nämlich sein, dass Armstrong 2005 im Bonuszahlungsprozess gegen SCA ausgesagt haben soll, dass er am Rennstall, der von US-Postal unterstützt worden ist, beteiligt sei. Armstrong hätte so die Stellung eines Teilhabers am Unternehmen und wäre Verantwortlicher und eben nicht lediglich angestellter Radprofi gewesen, wie er zuletzt verlautbaren ließ.
Der Prozess: LeMond – der Gegenspieler von Armstrong – soll nach Medienberichten bereits am 30.07.2010 vor der Grand Jury aussagen.
Wir werden über den weiteren Fortgang berichten.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Erklärungsversuche des jamaikanischen Leichathletikverbandes: Die 100 m Olympiasiegerin von Peking 2008 und Weltmeisterin von Berlin 2009 über die gleiche Strecke in 10,79 sec. ist bei einer Dopingkontrolle anlässlich des Diamond-League-Meetings in Shanghai positiv getestet worden. Shelly-Ann Fraser steht unter Dopingverdacht. Wir erinnern uns: Unmittelbar vor den Weltmeisterschaften im vergangenen Jahr fiel die jamaikanische Leichtathletik bereits durch mehrere positiven Dopingtests auf. Angeblich sollen starke Zahnschmerzen Fraser veranlasst haben, sich Medikamente sowohl in Kingston als auch in Shanghai besorgt zu haben, um an den Start gehen zu können.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Der italienische Radprofi Riccardo Ricco vom zweitklassigen Team Ceramica Flaminia ist in Frankreich von einem Strafgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten ausgesetzt zur Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von € 3.000,00 verurteilt worden. Damit wurde sein Dopingvergehen anlässlich der Tour de France 2008 strafrechtlich geahndet. Ricco war auf das EPO-Mittel Cera positiv getestet worden, nachdem er zuvor in überlegener Manier zwei Etappen gewonnen hatte. Er war bereits in Italien zu einer Geldstrafe verurteilt worden, was seine Verteidiger vor dem französischen Gericht erfolglos geltend gemacht haben, um so eine Verurteilung zu verhindern.
Ein Verstoß gegen das Doppelbestrafungsverbot (ne bis in idem) oder auch den Grundsatz des Strafklageverbrauchs scheint hier naheliegend.
Was verbirgt sich hinter diesem Rechtsgrundsatz ? Der Verbrauch der Strafklage tritt ein, wenn ein früheres Verfahren wegen der Tat, die Gegenstand des neuerlichen Verfahrens ist, vollständig abgeschlossen ist. Die Sperrwirkung des Doppelbestrafungsverbotes macht eine neue Strafverfolgung gegen denselben Täter wegen der gleichen Tat unzulässig.
Aber: Urteile ausländischer Gerichte verbrauchen die Strafklage für Gerichte in Deutschland nicht. Die ausländischen Urteile findendurch deutsche Gerichte im Rahmen der Strafzumessung Berücksichtigung. Soweit dieser Grundsatz auch in Frankreich gilt – wovon wir ausgehen – ist die Entscheidung des franzözischen Strafgerichts, dass sich über die Einwände der Verteidigung hinweggesetzt hat, nachvollziehbar.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt