Doping

Urteil gegen Contador

Alberto Contador wird für zwei Jahre gesperrt. Die Sperrfrist läuft bis zum 05.08.2012. Damit ist für Contador ein Start bei Tour in diesem Jahr ebenso ausgeschlossen wie eine Teilnahme an den Olympischen Spielen in London. Mit dem Urteil gegen Contador weden ihm sämtliche Erfolge nach dem 21.07.2010 aberkannt. Hierzu zählen der Tour-Erfolg im Jahre 2010 und der Sieg beim Giro im vergangenen Jahr. Der Internationale Sportgerichtshof CAS in Lausanne hatte seine Entscheidung immer wieder verschoben und nun endlich einen Schlussstrich unter den Fall gesetzt. Die Begründung der Sperre wird durch das Gericht gestützt auf den positiven Befund auf das verbotene Mittel Clenbuterol. Contador hatte zu seiner Verteidigung vorgebracht, er habe verseuchtes Rindfleisch gegessen, was ihm die Richter offensichtlich nicht abgenommen haben.

Ob damit tatsächlich der Sachverhalt juristisch endgültig aufgearbeitet ist, bleibt abzuwarten. Contador ist damit der zweite Tour-Sieger nach Landis 2006, der wegen eines Dopingverstoßes disqualifiziert und dem der Titel aberkannt wurde.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Lance Armstrong – Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Lance Armstrong sind eingestellt worden. Gegen den siebenmaligen Tour-Sieger hatten die Behörden in den USA u.a. wegen des Verdachts der Verwendung von Steuergeldern zur Finanzierung von Doping ermittelt. Jeff Novitzky – ein Beamter der amerikanischen Lebensmittel- und Arzneimittelaufsicht – hatte sich bei den Ermittlungen hervorgetan und vor allen Dingen Armstrongs Zeit beim Team US-Postal unter die Lupe genommen und zahlreiche Ermittlungsansätze verfolgt. Frühere Weggefährten – wie Hamilton und Landis – hatten Armstrong immer wieder belastet. Wir hatten darüber ausführlich berichtet.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Radprofi Kittel – weist Vorwürfe zurück

Völlig zu Recht weist einer der erfolgreichsten der Radprofis des Jahres 2011 die gegen ihn im Raum stehenden Vorwürfe, die im Zusammenhang mit den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen den Erfurter Sportmediziner Franke stehen, zurück. Dass es sich um strafbares Verhalten des Sportmediziners handeln soll, ist schon mehr als fraglich, wenn allein die bislang öffentlich gewordenen Vorwürfe Grundlage des Ermittlungsverfahren sind. Wir hatten darüber berichtet, dass ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) nicht gegeben ist. Damit scheidet jedenfalls auch jede Form der Beteiligung von Kittel aus.

Aber auch sportrechtlich ist Kittel nichts vorzuwerfen, wenn – wie er versichert – die letzte derartige Behandlung im Jahre 2008 stattgefunden hat. Erst seit dem Jahre 2011 lässt sich die hier strittige Methode unter die Verbote der WADA Verbots-Liste subsumieren (vgl. Verbotene Methoden M2.  Chemische und Physikalische Manipulation Abs. 3 WADA-Liste) und ist damit verboten.

Marcel Kittel bezeichnete die ARD-Berichterstattung für sich als einen „Alptraum“. Das kann man gut nachvollziehen, wenn man sich vor Augen führt, dass die Vorwürfe gegen ihn jedenfalls kein sportrechtliches oder gar strafrechtliches Fundament haben.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Contador – Entscheidung am 06.02.2012 ?

Der immer wieder verschobene Richterspruch des Internationalen Sportgerichtshofs in Lausanne wird nunmehr für Montag, den 06.02.2012 erwartet. Es steht für Contador vieles auf dem Spiel. Die Erfolgsaussichten für Alberto Contador sind unseres Erachtens nicht schlecht. Warum sollten nicht Parallelen zum Fall des vom Dopingvorwurf freigesprochenen Tischtennis-Profis Dimitrij Ovtcharov gezogen werden können?

Bis Montag bleibt abzuwarten.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Nochmals: Medieninteresse um Erfurter Sportmediziner

Das, was bisher aus Erfurt um den Sportarzt und dessen Behandlungen gegenüber Athleten des Olympiastützpunktes bekannt wurde, wird von der Staatsanwaltschaft offensichtlich als „Anfangsverdacht der unerlaubten Anwendung von Arzneimittel bei anderen zu Dopingzwecken“ angesehen, weshalb gegen ihn ein strafrechtliches Errmittlungsverfahren eingeleitet und wohl seine Praxisräumlichkeiten durchsucht worden sind.

Nach den bisherigen Erkenntnissen, die an die Öffentlichkeit gelangt sind, nämlich, dass der Mediziner aus Erfurt, Sportler in der Form behandelt haben soll, dass er deren Blut entnommen, mit UV-Licht bestrahlt und dem Athleten wieder zugeführt haben soll, scheint eine Strafbarkeit nicht gegeben zu sein. Ein Verstoß gegen §§ 95 Abs. 1 Nr. 2a, 6a Abs. 1, Abs 2 Arzneimittelgesetz (AMG) und damit eine Strafbarkeit wäre nur dann gegeben, wenn der Erfurter Mediziner Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport in den Verkehr gebracht oder verschrieben oder bei anderen angewandt hätte. Hier scheint die Staatsanwaltschaft, die Alternative des Anwendens bei anderen vor Augen zu haben. Das Merkmal „Anwenden“ mag noch gegeben sein. Die entscheidende Frage ist jedoch, ob es sich bei dem UV-Licht um ein Arzneimittel oder ob es sich bei der Behandlung um eine verbotene Methode handelt. Entscheidend für die Strafbarkeit des Sportarztes kommt es darauf an, dass die Methode strafrechtlich verboten sein muss. Die sportrechtliche Untersagung bzw. ein sportrechtliches Verbot begründet nicht automatisch die Strafbarkeit des Arztes. Das darf man nicht vergessen, was in der Bereichterstattung aber offensichtlich vermischt wird.

Bei der UV-Bestrahlung handelt es sich auch nicht um eine strafbare chemische oder physikalische Manipulation nach dem AMG. Diese wäre gegeben, wenn der Täter – hier der Erfurter Arzt – tatsächlich auf etwaige Proben Einfluss genommen hätte, um deren Integrität und Validität durch Manipulation zu verhindern. Die hier kritisierte UV-Bestrahlung lässt sich auch nicht unter die nach dem AMG strafbare Methode der Erhöhung des Sauerstofftransfers subsumieren.

Im Ergebnis wird man wohl feststellen, dass das Verhalten des Arztes kein strafbares Unrecht gewesen ist, mag es auch nach der NADA Verbotsliste im Sport sanktioniert werden können.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt