Wer das Kugelstoßen der Frauen verfolgt hat, ist nicht wirklich überrascht.
Die Weißrussin Nadeschda Ostaptschuk ist in zwei Dopingtests des Anabolika-Dopings überführt worden. Sie – die Weltmeisterin – hat offensichtlich ein sehr herkömmliches Steroid – Methenolon – zur Leistungssteigerung genommen. Das IOC hat reagiert und ihr die Goldmedaille aberkannt. Ostaptschuk soll sich dahingehend geäußert haben, dass sie gegen die Aberkennung des Olympiasieges kämpfen werde. Ihre Erfolgschancen schätzt sie wohl als nicht völlig aussichtslos ein und zieht dabei zwei ihrer Landsleute in Betracht. Die Medaillengewinner von Peking 2008 im Hammerwerfer der Männer, Wadim Dewjatowski und Iwan Tichon waren zunächst als Dopingsünder entlarvt worden, haben aber am „grünen Tisch“ ihre Medaillen erfolgreich verteidigt. Der Internationale Sportgerichtshof in Lausanne hatte die Disqualifikationen wieder rückgängig gemacht und diese Entscheidung mit labortechnischen Fehlern bei den Dopinganalysen begründet.
Es bleibt abzuwarten, ob sich die Weißrussin tatsächlich juristisch gegen die Disqualifikation stellt.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Zwei namhafte Leichtathleten sind in den vergangenen Tage unmittelbare vor den Olympischen Spielen in Londen erneut positiv auf Doping getestet worden. Es handelt sich zum einen um die Goldhoffnung Marokkos, die 1500 m-Läuferin Selsouli, Weltranglistenerste mit 3:56,15 und diesjährige Hallenvizeweltmeisterin. Sie war bereits 2009 wegen EPO-Dopings gesperrt. Und zum anderen handelt es sich um den ungarischen Diskuswerfer Robert Fazekas, der bei den Olympischen Spielen in Athen 2004 zunächst wie der Goldmedaillengewinner aussah, später aber bei der Urinabgabe manipulierte und disqualifiziert worden war. Auch er ist am Wochenende positiv auf ein Steroid getestet worden.
Ein weiterer Fall, der vor Tagen in der Öffentlichkeit einmal mehr die Läufernation Kenia in Verruf gebracht hatte, ist der der Gewinnerin des Hamburg-Marathon Real Kiyara (2:23,47 Streckenrekord). Sie war positiv auf ein anaboles Steroid getestet worden. Zuvor war die Zweitplatzierte des Boston-Marathon, die Keniatin Somgong ebenfalls positiv getestet worden.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Die Klage der NADA gegen Patrik Sinkewitz ist vor dem Deutschen Schiedsgericht abgewiesen worden. Die NADA wollte mit dieser Klage eine lebenslange Sperre gegen den Radprofi als Wiederholungstäter erreichen. Er habe ein weiteres Mal gegen die Dopingbestimmungen verstoßen, so der Vorwurf. In einem früheren Verfahren (2007) hatte Sinkewitz ein Geständnis abgelegt und war deshalb lediglich für ein Jahr, statt – wie üblich – für zwei Jahre gesperrt worden. Sinkewitz war im Februar des vergangenen Jahres erneut positiv auf ein verbotenes Wachstumshorman getestet und daraufhin vorläufig gesperrt worden. Im wesentlichen ging es in der sportrechtlichen Auseinandersetzung zwischen der NADA und Sinkewitz um das Nachweisverfahren des Hormons HGH. Sinkewitz hat die Einnahme von Wachstumshormonen bestritten. Er ist ab sofort wieder startberechtigt. Die NADA will das Urteil nicht akzeptieren und die zweite Instanz – den Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne CAS – bemühen.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Die USADA hat gegen Lance Armstrong ein Dopingverfahren eingeleitet. Die Dopinganklage – wie sie in den Medien genannt wird – soll „geheime Zeugen“ benennen. Armstrong kritisiert über seine Anwälte verständlicherweise das Vorgehen, die Zeugen nicht namentlich zu nennen. So ist eine sachgerechte Verteidigung gegen die erhobenen Vorwürfe nicht möglich. Das Einfordern von Transparenz ist nachvollziehbar und unerlässlich. Die Verweigerung der Veröffentlichung der Zeugen, soll diese vor Einflussnahme schützen. In das Verfahren einbezogen ist u.a. auch der Freund von Armstrong, Johann Bryneel, der Manager bei Radio-Shack-Nissan. Ob dieses Involviertsein von Bryneel Auswirkungen auf die Teilnahme seines Teams bei der am 30.06. beginnenden Tour de France hat, bleibt abzuwarten.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Nach Medienberichten steht Lance Armstrong neuer Ärger ins Haus. Die Nationale Anti-Dopingagentur der USA (USADA) hat ein Verfahren gegen Armstrong eingeleitet. Der siebenmalige Toursieger sieht sich damit von Wettkämpfen ausgeschlossen – wie berichtet wurde. Die Agentur wirft ihm Doping vor. Der Vorwurf ist nun wirklich nicht neu. Warum jetzt ? Das staatsanwaltschaftliche Verfahren war Anfang des Jahres eingestellt worden.
Armstrong bereitet sich momentan auf seinen ersten IRONMAN in Nizza vor. Das Ziel ist die Teilnahme an der WM im Oktober in Hawaii. Er benötigt dringend weitere Punkte im sog. Ranking der Profi´s. Er hat bereits einige sehr gute Ergebnisse über die Halbdistanz – 70.3 – in diesem Jahr erzielt.
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt