Doping

Wende im Prozess – Fuentes nennt ersten Namen

Am Mittwoch, den 30.01.2013 bestritt der Mediziner in Madrid zwar die Weitergabe des leistungssteigernden Blutdopingmittels EPO, enthüllte aber den Namen eines seiner früheren Kunden. Es handelt sich dabei um den früheren Radprofi Javier Gómez, der daraufhin seinen Posten als Generaldirektor der Jugendstiftung der obersten Sportbehörde CSD zur Verfügung stellte.

Zwischen 2003 und 2006 soll Fuentes bis zu 200 Sportler betreut zu haben. Diese müssen nun ernsthafte Befürchtungen vor einer Veröffentlichung haben, denn der gelernte Gynäkologe sagte, er habe ein Notizbuch mit den Namen all seiner Ex-Kunden in einem Safe gut verschlossen, „damit es mir niemand klaut“. Das Gericht sei zwar bisher nicht an weiteren Namen interessiert. Sollte es aber nötig werden, sei Fuentes bereit, die Namen preiszugeben. „Wenn man wissen will, wer diese Sportler waren, kein Problem“, sagte er.

Nicht nur Radprofis, sondern auch Boxer, Fußballer, Tennisspieler und Leichtathleten habe Fuentes betreut, räumte er in dem Verfahren ein. Zwar wurden in mindestens acht der über 200 bei ihm sichergestellten Blutbeuteln Reste von EPO entdeckt, trotzdem bestritt Fuentes am vergangenen Mittwoch, dass er das verbotene leistungssteigernde Blutdopingmittel weitergegeben habe. Die gefundenen geringen EPO-Reste könnten nur von früheren Behandlungen von Sportlern stammen, die aber nicht von ihm durchgeführt worden seien. „Es gibt keine andere Erklärung“, beteuerte der Mediziner. Die Staatsanwaltschaft fordert zwei Jahre Haft und ein zweijähriges Berufsverbot. Der Urteilsspruch wird nicht vor April erwartet.

Dr. Steffen Lask

Nachfolgeregelung UCI nach Lance Armstrong ?

Heute wird wohl durch den Radsport-Weltverband UCI entschieden, ob neue Toursieger für die Jahre 1999 bis 2005 bestimmt werden sollen. In der Schweiz trifft heute das „Management Committee“ der UCI zusammen, nachdem die UCI die sportlichen Ergebnisse von Lance Armstrong gestrichen hatte. Dieses umfassende Streichen nahezu sämtlicher Ergebnisse steht nicht im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen der WADA-Regelungen. Die achtjährige Verjährungsfrist steht einer Annullierung sämtlicher Toursiege von Armstrong entgegen. Es darf auch im Sportrecht keine Verurteilung um jeden Preis geben.

Das internationale Radsportsystem – so wie es historisch gewachsen ist – muss in Frage gestellt werden. Dieses System besteht aber nicht allein aus Armstrong. Er ist zwar eine prädestinierte Figur, aber eben nur ein Beteiligter. Wie grauenvoll – teilweise naiv – sich die nationalen und internationalen Funktionäre verhalten haben und heute noch verhalten und wie sie sich äußern, belegt doch, dass wirkliche Veränderungen nicht zu erwarten sind. Ein Einzelner – ok. ein Promineter – ist im Fokus der Betrachtungen, und der Rest?

Warum handelt das IOC nicht? Auch eine unpopuläre Entscheidung mit Blick auf den Radsport als olympische Sportart darf nicht von vornherein ausgeblendet werden oder allein mit der Begründung, es wäre eine Vielzahl von Sportlern betroffen, denen nichts vorzuwerfen sei. Ist das wirklich richtig?

Wir werden abwarten, wie heute die Entscheidung ausfällt.

 

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Schmid – ehemaliger Telekom-Teamarzt akzeptiert Strafbefehl

Nach dpa-Informationen soll der Verteidiger Kollege Rechtsanwalt Gillmeister erklärt haben, dass sein Mandant, der frühere Teamarzt des Pro-Teams Telekom, Andreas Schmid den beantragten Strafbefehl akzeptieren werde. Sein Mandant, so Gillmeister weiter, habe gegenüber der Staatsaanwaltschaft Freiburg eingeräumt, an Profis des Telekomteams EPO-Mittel abgegeben zu haben. Damit habe er den Vorwurf des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz gestanden. Die übrigen Vorwürfe waren eingestellt worden. Wir hatten darüber berichtet.

 

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Staatsanwaltschaft beantragt gegen früheren Telekom-Teamarzt einen Strafbefehl

Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat gegen den früheren Telekom-Teamarzt Andreas Schmid bei Gericht wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz den Erlass eines Strafbefehls beantragt. Laut dpa hat der die Ermittlungen leitende Oberstaatsanwalt Maier dies bestätigt. Sollte das Gericht den Strafbefehl – wie von der Staatsanwaltschaft beantragt – erlassen, wovon man ausgehen kann, dann hat Schmid zwei Wochen Zeit, hiergegen Einspruch einzulegen. Dann wird vom Gericht eine Hauptverhandlung anberaumt, in der die Vorwürfe, die zum beantragten Strafbefehl geführt haben, öffentlich verhandelt werden. Legt Schmid keinen Einspruch gegen den ihm zuzustellenden Strafbefehl ein, dann wird dieser rechtskräftig. Je nach Höhe der gegen ihn ausgesprochenen Geldstrafe (oder auch Freiheitsstrafe, was aber wohl eher unwahrscheinlich ist) gilt Schmid dann als vorbestraft.

In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass ein wesentlicher Teil der Ermittlungen gegen Schmid und seinen Freiburger Kollegen, Lothar Heinrich ergebnislos eingestellt worden war. Die Staatsanwaltschaft hatte diese Entscheidung damit begründet, dass ein Teil der Vorwürfe verjährt seien und es im Übrigen keine Geschädigten gegeben habe.

Auch berufsrechtlich könnten sich bei einem derart erhobenen Vorwurf für Schmid weitere Konsequenzen ergeben. Ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz ist mit Sicherheit für den Mediziner nicht ohne Risiko. Da wird die zuständige Ärztekammer sicher genauer hinsehen. Bleibt weiter abzuwarten, ob Schmid den Strafbefehl annimmt.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen gegen Ludwig und Kummer

Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat das Ermittlungsverfahren gegen die früheren Radprofis Mario Kummer und Olaf Ludwig eingestellt. Beide standen in den Diensten der ehemaligen Remnnställe Team Telekom und T-Mobile. Gegen sie hatte Prof. Werner Franke, der unermüdliche Kämpfer gegen Doping Strafanzeige erstattet. Der Vorwurf: Kummer und Ludwig hätten sich an den Eigenblutbehandlungen in Vorbereitung der Tour de France 2006 begangenen durch die damaligen Mannschaftsärzte Heinrich und Schmid an der Universitätsklinik Freiburg beteiligt. Das Verfahren ist nunmehr nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden, weil die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Erhebung einer Anklage geboten haben. Das Ermittlungsverfahren war später noch gegen Rudy Pevenage, den früheren Mentor und Betreuer von Jan Ullrich erweitert worden. Auch gegen ihn ist das Verfahren eingestellt.

Bereits zuvor war bekannt geworden, dass das Verfahren gegen die beiden Mannschaftsärzte Schmid und Heinrich eingestellt worden war.

Das Ergebnis überrascht nicht. Auch ohne Kenntnis der Akten stand von Anfang an fest, das jedenfalls eine Strafbarkeit wegen einer Beteiligung an einem wie auch immer gearteten Eigenblutdoping ausscheidet, weil diese leistungssteigernde Manipulation erst seit dem 1.11.2007 in das Arzneimittelgesetz inkorporiert und unter Strafe gestellt worden ist.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt